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Steigende Vergütungen für Orchestermusiker

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Honorarmindeststandard
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Vor Kurzem gab die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) die aktuellen Honorarmindeststandards für Orchestermusiker/-innen in der freiberuflichen Szene bekannt. Ab Februar 2017 gelten mindestens die hier aufgeführten Rahmenbedingungen. Beschlossen wurden sie von der Arbeitsgruppe „Freie und Lehrbeauftragte“ des DOV-Gesamtvorstandes am 12. Oktober 2016.

Grundsätzlich beträgt der Probensatz 80,49 Euro, der Tagessatz/Aufführungssatz bei einem mehrtägigen Projekt 160,98 Euro, der Tagessatz/Aufführungssatz bei einem eintägigen Projekt 241,47 Euro. Damit wurden die Honorare in Anlehnung an den TVöD um die Tarifsteigerungen 2016 (2,4 Prozent) und 2017 (2,35 Prozent) angepasst. Reisekosten werden gemäß dem Bundesreisekostengesetz abgerechnet. Der Probensatz fällt bei einer Probendauer von bis zu drei Stunden an. Hierbei sind mindestens 20 Minuten Pause erforderlich. Liegen zwischen Wohn- und Spielort mehr als 200 Kilometer, wird ein Tagessatz fällig.

Ein Tagessatz/Aufführungssatz fällt an bei:

  • zwei Proben von bis zu drei Stunden (mit jeweils einer Pause von mindestens 20 Minuten). Zwischen den Proben muss mindestens eine Stunde Pause liegen.
  • einer Probe von bis zu drei Stunden mit einer Pause von mindestens 20 Minuten und einer Aufführung. Zwischen Probe und Aufführung müssen eineinhalb Stunden Pause liegen, mindestens jedoch eine Stunde.
  • einer Anspielprobe von maximal einer Stunde und einer Aufführung. Zwischen Probe und Aufführung muss mindestens eine  Stunde Pause liegen.
  • einer Aufführung.

Angemessene Aufschläge (z.B. ein Probensatz) werden fällig bei Sonderleistungen. Dies können besonders schwierige Werke oder große Solopartien sein, die Mitwirkung als Continuo-Spieler, der Einsatz von Sonderinstrumenten oder historischen Instrumenten, der Transport von Pauken, Schlagzeug oder Cembalo oder das Stimmen von Tasteninstrumenten. 

Die Deutsche Orchestervereinigung weist in ihrer Information ausdrücklich darauf hin, dass alle Honorarsätze Mindeststandards sind und überschritten werden können.

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