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Versicherer der schönen Dinge

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Ein Gespräch mit Harald Fröhlich, Leiter Markenprogramme bei der Mannheimer Versicherung AG
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In Versicherungsfragen ist sie für den Deutschen Tonkünstlerverband mittlerweile ein unentbehrlicher Partner: Die Mannheimer Versicherung AG bietet Leistungen unter anderem für Berufsmusiker an, von der Spezialunfallversicherung – so sind etwa die meisten Musiker nach dem Verlust eines Fingers berufsunfähig – bis zur Versicherung für ein wertvolles Instrument. Zu den Altgedienten bei der Mannheimer gehört Harald Fröhlich, der im Juni 2015 außerdem das Amt als Präsident beim Verein der Freunde der Tonkunst und Musikerziehung angetreten hat.

neue musikzeitung: Herr Fröhlich, wie lange vertreten Sie schon die Mannheimer Versicherung?

Harald Fröhlich: Im juristischen Sinn seit 1991, als ich die Prokura bekam. Aber ich bin schon seit 47 Jahren bei der Mannheimer. Mein 50-jähriges Jubiläum schaffe ich also bestimmt noch.

nmz: Also fast ein halbes Jahrhundert ... Und wie lange kennen Sie schon den Deutschen Tonkünstlerverband?

Fröhlich: Ich hatte alle sieben Jahre eine andere Funktion. 1989 wurde ich Marketingchef, und in dieser Zeit lernte ich den DTKV durch gemeinsame Aktionen kennen. Zum Beispiel veranstalteten wir eine Zeitlang jedes Jahr auf der Frankfurter Musikmesse an unserem Stand einen DTKV-Tag, und wir unterstützen den Verband auch heute noch während der Messe in Sachen Logistik.

nmz: Welche Verträge haben Sie mit dem DTKV schon verhandelt?

Fröhlich: In meiner nächsten Position bei der Mannheimer war ich für die Musikinstrumentenversicherung zuständig. Damals ging es um die Sonderkonditionen für DTKV-Mitglieder bei der SINFONIMA-Musikinstrumentenversicherung. Derzeit bin ich der Leiter für unsere so genannten Markenprogramme. Die Mannheimer ist ja auch Versicherer der schönen Dinge: Unter anderem ist sie mit ARTIMA ein großer Kunstversicherer und mit VALORIMA Marktführer bei den Juwelierversicherungen. Für diese Marken und für die Rückversicherung bin ich verantwortlich. Die bestehenden DTKV-Verträge werden regelmäßig aktualisiert und mit unseren Vertriebspartnern vor Ort besprochen. Für den DTKV heißt das, dass wir in jedem versicherten Landesverband einen Vertriebspartner haben. Aktualisierung bestehender Verträge

nmz: Aktuell wurden die Haftpflichtversicherungsverträge, die die Landesverbände im DTKV abgeschlossen haben, aktualisiert …

Fröhlich: Wir haben diese Haftpflichtversicherung 2006 abgeschlossen, und seither wurde sie immer wieder verbessert. Verbesserungen sind beispielsweise, dass die Versicherungssummen deutlich gestiegen sind: Wir haben sie auf bis zu sechs Millionen Euro verdoppelt. Hinzu kamen auch besondere Bedingungen und Einschlüsse wie etwa Schäden, die beim Stimmen von fremden Musikinstrumenten entstehen.

nmz: Was ist dieses Mal hinzugekommen?

Fröhlich: Wir haben bei unseren Gesprächen mit dem DTKV die Rahmenvereinbarungen der Haftpflichtversicherungsverträge vereinheitlicht. Davor gab es für die Landesverbände unterschiedliche Rahmenvereinbarungen.

nmz: Von welchem Interesse ist diese aktuelle Anpassung für die Landesund Regionalverbände und für die einzelnen Mitglieder des DTKV?

Fröhlich: Für die Landesverbände und die Mitglieder ist das durchaus von Interesse. Sie können, wenn sie wollen, ein einheitliches und mit der DTKV Bundesgeschäftsstelle abgestimmtes Vertragswerk bekommen. Dann haben alle die gleichen Bedingungen. Im Kern dieses Vertragswerkes steht ja die Vereinshaftpflichtversicherung, und immer, wenn einzelne Mitglieder für den Verein unterwegs sind, sind sie über die Vereinshaftpflicht versichert. Über ihre Privathaftpflichtversicherung wären sie das nicht, hier sind ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mitversichert. Außerdem haben wir noch eine Art Anker- oder Notfalldeckung eingearbeitet, nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung für den Fall, dass das DTKV-Mitglied keinen ausreichenden beruflichen Versicherungsschutz hat. Wichtig dabei ist natürlich, dass alle selbständigen Musikerinnen und Musiker eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Mannheimer bietet hier übrigens auch eine Kombination von Berufs- und Privathaftpflichtversicherung an. Wenn im Schadensfall zum Beispiel die gezahlte Summe aus der bereits vorhandenen Versicherung nicht ausreicht oder die Versicherung eines anderen Anbieters nicht so auf Bedürfnisse von Musikern spezialisiert ist wie unsere, dann springen wir ein. Aber das kann natürlich – wie gesagt – kein Ersatz für eine eigene Berufshaftpflichtversicherung sein.

nmz: Gilt diese Haftpflichtversicherung auch bei Veranstaltungen der DTKV-Landes- und Regionalverbände und der Mitglieder?

Fröhlich: Wenn die Veranstaltung für den DTKV stattfindet – also etwa Mitgliederversammlungen oder Wettbewerbe –, dann schon. Aber bei einem öffentlichen Konzert zum Beispiel greift die Versicherung nicht. Die einzelnen Veranstalter können allerdings selbst eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen, auch hierzu bieten wir eine Versicherungslösung an.

nmz: Musiker sind häufig auf Reisen. Gilt die aktuelle Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

Fröhlich: Ja, sowohl die Vereinshaftpflichtversicherung als auch diese ergänzende „Notfalldeckung“ gelten bei Reisen für den DTKV oder anderen Berufsreisen, also etwa Kongressen, Auftritten et cetera weltweit.

nmz: Müssen die Versicherten im Schadensfall auch selbst einen Beitrag leisten?

Fröhlich: Es gibt eine generelle Selbstbeteiligung von 100 Euro. Förderung junger Talente

nmz: Sie haben Ihren langjährigen Kontakt zum Deutschen Tonkünstlerverband noch etwas intensiviert, indem Sie 2015 die Präsidentschaft des Vereins Freunde der Tonkunst und Musikerziehung e.V. übernommen haben. Wie ist das gekommen?

Fröhlich: Es ist fast schon Tradition, dass die Mannheimer als Marktführer bei der Versicherung von Musikinstrumenten und der Deutsche Tonkünstlerverband als großer Fachverband zusammenarbeiten: Die zwei Vereinspräsidenten vor mir waren beide Vorstandsmitglieder der Mannheimer Versicherung AG. Und nun habe ich die Präsidentschaft übernommen.

nmz: Was motiviert Sie persönlich?

Fröhlich: Mir geht es um das, was auch in der Vereinssatzung der Freunde der Tonkunst dargelegt wird: um Förderung der musikalischen Erziehung und Nachwuchspflege. Auch die Mannheimer Versicherung AG kümmert sich ja darum mit ihrer SINFONIMA-Stiftung, die begabten Künstlerinnen und Künstlern hochwertige Instrumente als Leihgabe für zwei Jahre zur Verfügung stellt. Außerhalb dieser Stiftung engagieren wir uns durch unsere Mitgliedschaft bei den Freunden der Tonkunst und Musikerziehung.

nmz: Machen Sie selbst auch Musik?

Fröhlich: (lacht) Ich spiele ein Instrument, und zwar Dudelsack. Das ist gar nicht so leicht, es macht aber eine Riesenfreude, wenn der Dudelsack dann mal Töne von sich gibt. Ich bin in keinem Verein, sondern nehme Privatunterricht. Aber einmal im Jahr treffe ich andere Dudelsackspieler auf einer großen Burg. Dann sind wir etwa hundert Leute, 50 Prozent Schotten, 50 Prozent Deutsche. Wir üben eine Woche lang sehr intensiv und spielen dann zum Abschluss ein großes Tattoo (engl. für Zapfenstreich, Anm. d. Red.).

Speziell zum Thema Haftpflichtversicherung finden Sie einen Informationsartikel auf der Seite des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg. Informationen über das Versicherungsangebot der Mannheimer für Musikerinnen und Musiker als Privat- oder als Firmenkunden unter www.mannheimer.de

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