Auf der Delegiertenversammlung 2005 des Landesverbandes Bayerischer Tonkünstler wurde eine Befragung zur Situation der privaten Musiklehrer in Bayern beschlossen. Mit dieser Befragung sollte einerseits geklärt werden, ob die Einführung des G8 in Bayern auf den privaten Musikunterricht Auswirkungen hat und wie sich die Rahmenbedingungen des Musikunterrichts dadurch verändern.
Ziel war und ist die Entwicklung neuer Strategien und Ansätze, um in einer geänderten und sich weiter ändernden Situation adäquat reagieren zu können. Bedeutend für Aktivitäten des Verbandes ist auch die Information darüber, wie sich die Einkommens-struktur im Bereich der privaten Musiklehrer darstellt.
Zunächst wurde der befragte Personenkreis auf die privaten Musiklehrer, deren musikpädagogische Befähigung und Unterrichtsqualität vom Landesverband überprüft und durch ein Zertifikat bestätigt wurde, begrenzt. So konnte eine sehr hohe Rücklaufquote von 73% erreicht werden, die Befragung nach sorgfältiger Erstellung eines Fragebogens sehr zügig abgewickelt und eine schnelle Auswertung sichergestellt werden.
77% der Befragten erwirtschaften zwischen 80-100% ihres jährlichen Gesamteinkommens durch rein freiberufliche Tätigkeiten. 60% der Befragten erzielen 100-80% ihres Gesamteinkommens und noch einmal 23% der Befragten 60-80% ihres Gesamteinkommens aus einer musikpädagogischen Tätigkeit. Diese Zahlen machen nun zweierlei deutlich:
Zum einen überwiegt eindeutig der musikpädagogische Anteil an der freiberuflichen Tätigkeit, zum anderen ist die musikpädagogische Tätigkeit für viele Kolleginnen und Kollegen ohne zusätzliche andere Einkommensquelle nicht ausreichend zur Existenzsicherung. Der Anteil der Privaten Musiklehrer, die neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusätzlich auf andere Einkommensquellen wie zum Beispiel Musikschuldeputate angewiesen sind, wird sicher unter den bisher nicht zertifizierten Kolleginnen und Kollegen erheblich höher sein.
Durchschnittlich unterrichten die Befragten 34 Schüler, von denen 9 das G8 besuchen. 49% bemerkten fast immer beziehungsweise häufig Leistungseinbußen bei den G8-Schülern, immerhin noch einmal 22% gaben an, diese Beobachtung bei etwa der Hälfte zu machen.
Beim überwiegenden Anteil der Befragten ist das G8 fast immer, häufig oder etwa zur Hälfte (zusammen 60%) Thema im Unterricht, und 17% gaben an, dass das G8 fast immer als Hinderungsgrund beim Üben genannt wird. Noch einmal 32% der Befragten gaben an, dass dies häufig genannt wird.
Ermüdungs-, Erschöpfungs- und Unlusterscheinungen werden bei 10% fast immer und bei 31% der Befragten häufig bei ihren G8-Schülern festgestellt.
Auf die Frage „Wie viel Freizeit hat Ihr Kind durchschnittlich?“ gaben 37,3% der befragten Eltern an, ihr Kind hätte wenig Freizeit, und 10,4% gaben an, ihr Kind hätte kaum Freizeit. 25,8% gaben an, ihr Kind müsse auf bisherige Freizeitaktivitäten verzichten, 22,4% sahen ihr Kind durch die Stoffmenge überfordert. 18,9% der Eltern, die Kinder in G8 und G9 haben, erkannten Unterschiede in Stoffmenge und Hausaufgabenzeit zwischen G8 und G9.
Bei den Fragen zur Stundenplangestaltung entsprechen sich die Aussagen über die gemachten Erfahrungen seit Einführung der G8-Stundentafel und die Erwartungen für Schwierigkeiten mit der Fortschreibung des G8 in höhere Jahrgänge. Die Gestaltung der Stundenpläne im privaten Musikunterricht wird zusehends schwieriger. Insgesamt bestehen überwiegend begründete Sorgen um die eigene berufliche Zukunft, und auch der Ausblick auf die in den nächsten Jahren hinzukommenden höheren Jahrgangsstufen des G8 führen zu einer deutlich überwiegend skeptischen Zukunftseinschätzung.
Als absolut problematisch für die berufliche Existenz der Privaten Musiklehrer wird der Ausblick auf eine eventuelle Ganztagsschule gesehen, wobei diese in Bayern in der voll gebundenen Form mit rhythmisiertem Unterricht bisher flächendeckend nicht geplant ist. Allerdings geben die neuesten Ankündigungen aus dem Kultusministerium über die Umgestaltung von vorerst zehn Grundschulen zu Ganztagsschulen und einer später geplanten Verdopplung dieser Einrichtungen durchaus Anlass zur Sorge. Einerseits sind damit erstmals alle Schultypen von der Grundschule über Haupt- und Realschule bis zum Gymnasium in der Form der Ganztagsschule installiert, andererseits ist die überraschend schnelle Einführung des G8 nach einigen wenigen Pilotprojekten noch deutlich in Erinnerung.
Es stellt sich nun die Frage nach entsprechenden Handlungsansätzen.
Um die höhere Belastung und zeitliche Einschränkung der G8-Schüler durch Stundentafel (höhere Stundenzahl), Hausaufgaben und Lernzeit im Instrumentalunterricht aufzufangen, bleibt eigentlich nur ein Weg. Kinder müssen bereits sehr frühzeitig an das Instrumentalspiel herangeführt werden, damit sie beim Übertritt auf eine weiterführende Schule bereits über einen soliden spieltechnischen und musikalischen Grundstock verfügen. So können Engpässe und Rückschläge durch besondere schulische Anforderungen langfristig aufgefangen und abgefedert werden. Ein frühzeitiges Beginnen mit einer Instrumentalausbildung erfordert natürlich entsprechend kind- beziehungsweise altersgerechte musikpädagogische Konzepte und Methoden. Auch sollten Instrumentallehrer/-innen ganz konkret die Kooperation mit Lehrkräften aus den Bereichen Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung (MFE/MAG) suchen beziehungsweise anstreben. Dies kann in Form von losen Absprachen unter Kollegen über konkrete Arbeitsgemeinschaften wie PriMus-Fürth bis hin zu organisatorisch straff strukturierten Musikinstituten geschehen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dieser Grundlagenarbeit im Bereich MFE/MGA und dem frühinstrumentalen Unterricht den entsprechenden Stellenwert zukommen zu lassen – ohne Grundlage kein weiterer Unterricht. Es ist also an der Zeit, sich auf die Fundamente der musikpädagogischen Arbeit zu besinnen und hier solide und engagierte Arbeit zu leisten, wenn uns nicht eines nicht allzu fernen Tages das ganze Haus des Instrumentalunterrichts zusammenstürzen soll.
Im Bereich der Stundenplangestaltung bleibt den privaten Musiklehrern nur, auf ihre ganz persönliche Trumpfkarte der individuellen Stundenabsprache im Rahmen von Einzel- und Kleingruppenunterricht zu setzen. Im Fall einer verbindlichen allgemeinen Einführung der Ganztagsschule in Bayern würde der private Musikunterricht – wie übrigens in allen Ländern (England, Frankreich, Finnland, et cetera), in denen diese Schulform verpflichtend ist – in der bisherigen Form nicht mehr existieren können. Es ist dabei kein Trost, dass die privaten Musiklehrer dieses Schicksal mit vielen Sport- und Musikvereinen, Chören und wahrscheinlich auch den Musikschulen teilen würden. Die Einzigartigkeit und Vielfalt der musischen Bildung und der kulturellen Landschaft Bayerns wäre durch einen solchen Schritt beendet.