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Zukunftsweisend: Online-Portale statt Kopierverbot

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Das Präsidium des DTKV befasst sich mit Urheberrecht, Lehrbeauftragten und Zertifizierung
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Der DTKV tritt dafür ein, dass der Schutz des Urheberrechts auch im 21. Jahrhundert gewährleistet wird.

In der ersten Präsidiumssitzung 2012 waren Urheberrecht und Kopierverbot wichtige Themen. Die bevorstehende Novellierung des Urheberrechtsgesetzes und der dazu eingebrachte Leitantrag der Grünen sind für die Musikberufe von großer Bedeutung, allerdings ist auch hier die Interessenslage keineswegs einheitlich, wie der Präsident, Dr. Dirk Hewig, darlegte: Während die Arbeit von Pädagogen durch eine Lockerung des Urheberrechts erleichtert würde, ist der Schutz geistigen Eigentums für Komponisten und Interpreten existenziell notwendig. Deshalb tritt der DTKV dafür ein, dass der Schutz des Urheberrechts auch im 21. Jahrhundert gewährleistet wird. Dr. Christian Kuntze, Fachanwalt für Urheberrecht, der als Gast an der Sitzung teilnahm, betonte, dass insbesondere für Interpreten, die bei CDs oder Rundfunkaufnahmen mitgewirkt haben, die zu erreichenden Einnahmen oft nur schwer durchschaubar sind. Deshalb plant der DTKV, Workshops anzubieten und so seine Mitglieder umfassend zu informieren.
Die Verhandlungen zum Kopierverbot kommen nur langsam voran. Das Präsidium beschloss, hier zweigleisig weiter zu arbeiten: Zum einen drängt es darauf, das Kopieren für bestimmte Zwecke im Rahmen des Unterrichts und der Arbeit von Interpreten zu erlauben. Zum anderen aber wird es Verhandlungen mit den zur Zeit entstehenden Online-Notenportalen aufnehmen, um Vergünstigungen für DTKV-Mitglieder zu erzielen. Von diesen Portalen können gegen eine geringe Gebühr einzelne Notenblätter oder Stimmen heruntergeladen werden, die dann auch mehrfach ausgedruckt und bei Konzerten verwendet werden dürfen. Das Kopieren von Noten wird noch einige Jahre eine Rolle spielen. Doch dann wird es sicherlich von solchen Online-Portalen ersetzt werden, ist Präsidiumsmitglied Ekkehard Hessenbruch überzeugt.  Die unter anderem vom DTKV angestoßene Diskussion zur Lage der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen ist nun von der Politik aufgenommen worden. So brachte Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Antrag ein, der Honoraruntergrenzen und ein bestimmtes prozentuales Verhältnis von festen Stellen und Lehrbeauftragtenstellen fordert. Er bezieht auch die von Schatzmeister Wilhelm Mixa im Deutschen Musik-rat eingebrachte Anregung ein, nach Schweizer Vorbild statt Stellen andere Honorarmodelle wie zum Beispiel Budgets vorzugeben, aus denen dann die nicht fest angestellten Hochschullehrer angemessen bezahlt werden können.
Die Zertifizierung im Rahmen der musikpädagogischen Arbeit war ein weiteres Thema. Der DTKV und seine Landesverbände bieten für Schüler den Qualipass in Baden Württemberg und die „Würdigung“ in Bayern an. Für Musikpädagogen vergibt der Tonkünstlerverband Bayern das Zertifikat. Das Präsidium war sich einig, dass die Zertifizierung in Zukunft an Bedeutung zunehmen wird, da es bereits heute ein Trend ist, bei der Vergabe von Zuschüssen oder staatlichen Hilfen Zertifikate vorauszusetzen. Damit freiberuflich tätige Musikpädagogen hier nicht ins Hintertreffen geraten, wird sich der DTKV um die Weiterentwicklung von Zertifikaten bemühen. Modelle wie die ABRSM-Prüfungen betrachtet das Präsidium mit Skepsis. Weitere Themen der Präsidiumssitzung waren die Vorbereitung der Delegiertenversammlung in Lübeck, die Zusammenarbeit mit dem VDM, die Dokumentation der Beteiligung des DTKV und seiner Landesverbände in den Gremien von „Jugend musiziert“ und bei Projekten von JeKi oder vergleichbaren Aktivitäten, die geplante Zusammenarbeit mit der EPTA, die Vorbereitung der Mitgliederumfrage und Aktivitäten des Bundesverbandes zur Unterstützung des Manuskriptarchivs.

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