Im Rahmen des Schwerpunktthemas des Landesmusikrates (LMR) NRW „Von Musik leben“ hatte der DTKV NRW angeregt, eine Studie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation freischaffender Musikpädagog*innen und Musiker*innen auf den Weg zu bringen. Nachdem sich weitere Mitgliedsverbände im LMR diesem Anliegen angeschlossen hatten, um endlich detaillierte Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Situation freischaffender Musikpädagog*innen sowie Musiker*innen in NRW zu erheben, ist diese Untersuchung nun in Auftrag gegeben.
Hintergrund ist die bislang immer noch unbefriedigende Datenlage. Zwar gibt es zu den Berufsgruppen der selbständigen Musiker*innen bzw. Musikpädagog*innen eine Reihe von statistischen Erfassungen und Auswertungen, die im Kern auf den Daten der Künstlersozialkasse (KSK) beruhen und u.a. auf der Website des Deutschen Musikinformationszentrums (MIZ) greifbar sind. Es gibt ferner die bekannten Studien von ver.di (in den Jahren 2008, 2012 und 2017), deren Daten zwar bundesweit erhoben wurden, sich jedoch nur auf die Kolleg*innen beziehen, die an (kommunalen) Musikschulen beschäftigt sind. Um hier auf eine breitere Datenbasis zu kommen (beschränkt auf NRW), hat eine Projektgruppe des LMR unter Mitwirkung des DTKV NRW zunächst einen Katalog von Leitfragen erarbeitet und dann den auf Onlineumfragen spezialisierten Lehrstuhl für Bildungsforschung und Bildungsmanagement der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (von Prof. Dr. Heiner Barz) damit beauftragt, auf dieser Grundlage eine empirische Erhebung durchzuführen. Untersuchungszeitraum ist das Jahr 2020, eine Anschlussstudie für das Jahr 2022 (nach Corona) ist angedacht. Die Finanzierung trägt der LMR NRW, der DTKV NRW ist inhaltlich eingebunden.
Gerade im DTKV NRW sind viele Kolleg*innen zusammengeschlossen, die ihren Lebensunterhalt über vielschichtige Erwerbsmodelle erwirtschaften – Mischformen aus befristeten und wechselnden Arbeitsverträgen mit begrenzter Stundenzahl, dazu freiberufliche Tätigkeit als Honorarkraft, Konzertengagement mit unterschiedlichen Gagen etc. Aber auch viele Soloselbstständige gehen Erwerbsformen nach, die über die Statistiken der KSK nicht erfasst werden können. Entsprechend der Struktur des DTKV als Verband von Einzelmitgliedern werden wir immer stärker als die Interessensvertretung der Soloselbstständigen im Bereich Musik wahrgenommen, auch und gerade in der Landeskulturpolitik und in den entsprechenden Gremien (Landeskulturrat, LMR u.a.). Umso wichtiger ist es daher, dass sich möglichst viele DTKV-Mitglieder an der Studie beteiligen – was auch ohne weiteres möglich ist, da die Auswahl der Probanden der Studie nicht ‚blind‘ (Zufallsstichprobe), sondern ausdrücklich über die beteiligten Verbände erfolgen soll. Zusätzlicher Anreiz: Nach Abschluss der Studie werden wir das anonymisierte Datenmaterial speziell zu den beteiligten DTKV-Mitgliedern erhalten, das wir so dringend benötigen, um in den kulturpolitischen Auseinandersetzungen auf ‚harter‘ Datengrundlage argumentieren zu können. Die Studie wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 online sein.