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Dringender Beratungsbedarf erkannt

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Erste Bewegung in Sachen Korb II: Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
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Es ist sehr erfreulich, wenn Abgeordnete bekennen, dass sie noch deutlichen Beratungsbedarf bei einem Gesetzgebungsverfahren sehen und dass ihre eigene Position noch nicht festgelegt ist. Diese Offenheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Kulturrates zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ Mitte Mai hob sich wohltuend von vielen zur Zeit stattfindenden Debatten, wie zum Beispiel der Föderalismusreform, ab, bei denen schon am Beginn der Diskussion das Ergebnis unverrückbar festzustehen hat.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte die Bundesregierung einen Referentenentwurf vorgelegt, der bei den so genannten beteiligten Kreisen auf harsche Kritik stieß. Der Deutsche Kulturrat hat sich am 9. November 2004 deutlich zum Referentenentwurf positioniert und die vorgesehene Regelung zur Vergütungsabgabe abgelehnt. Der Deutsche Kulturrat hat darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass die Urheber die ihnen zustehende angemessene Vergütung nach der neuen Regelung nicht mehr erhalten. Wie der Deutsche Kulturrat haben sich auch andere Verbände gegen die vorgesehene Regelung zur Vergütungsabgabe gewandt. Auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen wanderte der Referentenentwurf zunächst in die Schreibtischschubladen im Justizministerium und wurde zu Beginn der laufenden Legislaturperiode wieder hervorgeholt.

Bemerkenswerter Weise wurde beim nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ die Kritik nicht nur nicht aufgenommen, es wurde vielmehr die Position der Urheber nochmals geschwächt. Nunmehr ist vorgesehen, dass die Vergütungsabgabe nicht mehr als fünf Prozent des Gerätepreises betragen darf. Ebenso fällt die Vergütungsabgabe erst an, wenn zumindest zehn Prozent urheberrechtsrelevante Kopien mit einem Gerät, das heißt einem PC, einem Scanner, einem Brenner, einem Faxgerät und so weiter erstellt werden. Es ist jetzt schon abzusehen, dass die Computerindustrie diese zehn Prozent zunächst verneinen wird und dann nach langwierigen Verfahren, bei denen beide Seiten Gutachten anfertigen müssen, eine Einigung zwischen der Com- puterindustrie und den Verwertungsgesellschaften, die die Vergütungsabgabe erhal- ten und dann an die Künstlerinnen und Künstler weitergeben, erzielt werden kann. Die Dummen werden die Künstlerinnen und Künstler sein, die voraussichtlich über einen langen Zeitraum auf ihre Vergütung warten müssen, die dann auch noch deutlich niedriger ausfallen dürfte als heute…

Der Deutsche Kulturrat hat sich in einer Stellungnahme am 7. Februar 2006 deutlich gegen den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ gewandt. Der Deutsche Kulturrat hat in seiner Stellungnahme gefordert, dass die Einführung einer Obergrenze der Vergütungsabgabe ersatzlos gestrichen werden soll. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Bundesregierung selbst in zwei Vergütungsberichten darauf verwiesen hat, dass eine Anpassung der Vergütungssätze, die seit 1985 unverändert bestehen, dringend erforderlich ist, wird umso unverständlicher, warum nunmehr die Vergütung der Künstlerinnen und Künstler durch die Einführung einer Obergrenze zusätzlich eingeschränkt werden soll.

Weil das Thema den Verbänden der Urheber und der Rechteinhaber so unter den Nägeln brennt, hat der Deutsche Kulturrat am 10. Mai 2006 einen Parlamentarischen Abend zur Vergütungsabgabe in den Räumen der Dresdner Bank am Pariser Platz in Berlin veranstaltet und die Abgeordneten über ihre Sorgen und Befürchtungen informiert. Im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends stand allein das Thema Vergütungsabgabe, obwohl den anwesenden Mitgliedern des Fachausschusses Urheberrecht des Deutschen Kulturrates sicherlich noch andere Themen am Herzen lagen.

Sehr erfreulich war die Offenheit der anwesenden Abgeordneten. Abgeordnete aller Fraktionen machten deutlich, dass ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist. Sie zeigten sich offen gegenüber den Argumenten aus dem Kulturbereich, ließen aber keinen Zweifel daran, dass sie sich ebenso offen die Argumente der Gegenseite, der Computerindustrie, anhören werden. Es besteht also noch Hoffnung, durch gute Argumente die Abgeordneten zu überzeugen. Zugleich heißt dies aber auch, in den Anstrengungen nicht zu erlahmen, die eigene Position zu vertreten.

Ein kleiner Erfolg wurde zwischenzeitlich auf Seiten der Länder erreicht. Im Bundesrat haben der zuständige Rechtsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Kulturausschuss zwischenzeitlich den Gesetzesentwurf beraten. Der Kulturausschuss hatte empfohlen, die vorgesehene Fünf-Prozent-Regelung zu streichen. Er machte deutlich, dass die Vergütung der Urheber nicht von den Geschäftsinteressen der Computerindustrie sowie des Handels abhängig gemacht werden darf. In der Bundesratsberatung am 19. Mai 2006 wurde die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrats und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats angenommen, wobei die beiden Ausschüsse zwar nicht so eindeutig für eine Streichung der Fünf-Prozent-Klausel eingetreten sind, aber immerhin empfehlen, diese Klausel noch einmal zu überdenken. Damit kommt auch von Länderseite noch einmal Bewegung in die Verhandlung des Zweiten Korbs. Bundeskanzlerin Merkel hat jüngst während ihrer Chinareise unterstrichen, dass das Geistige Eigentum an Bedeutung gewinnen muss. Sie wandte sich damit deutlich gegen die in China weit verbreitete Produktpiraterie. Der Schutz des Geistigen Eigentums darf sich aber nicht allein auf das Patent- und Markenrecht konzentrieren, so wichtig diese Rechte für die Entwicklung neuer Produkte sind. Schutz des Geistigen Eigentums heißt ebenso Schutz der künstlerischen Werke und eine angemessene Vergütung der Künstler, wenn die Werke im gesetzlich erlaubten Rahmen privat kopiert werden.

Die Anhörungen zum Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ werden voraussichtlich in diesem Herbst stattfinden. Da ist noch viel Zeit, um die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass die Regelungen zur Vergütungsabgabe dringend geändert werden müssen. Im Mittelpunkt des Urheberrechts müssen die Künstler stehen. Das Urheberrecht trägt dazu bei, dass sie ihre ökonomische Existenz sichern. Dieses wird der Deutsche Kulturrat unmissverständlich deutlich machen.

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