Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag im Jahr 1998 festgelegt, zur weiteren Absicherung der Künstler die Künstlersozialkasse verbessern zu wollen. Als im Herbst 1999 das Haushaltssanierungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, war von diesen Verbesserungen nichts zu spüren. Im Gegenteil: im Zuge des Haushaltssanierungsgesetzes wurde der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse von 25 auf 20 Prozent gesenkt und die Trennung der Abgabebereiche Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst und Wort aufgehoben. Es erhob sich sofort ein Sturm der Entrüstung gegen dieses Vorhaben, das eindeutig eine Schlechterstellung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen bedeutete und für die Künstler und Publizisten keinerlei Verbesserung brachte. Das Haushaltssanierungsgesetz wurde dennoch im November 1999 verabschiedet und damit traten die aufgeführten Veränderungen in der Künstlersozialkasse zum 1. Januar 2000 in Kraft.
Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag im Jahr 1998 festgelegt, zur weiteren Absicherung der Künstler die Künstlersozialkasse verbessern zu wollen. Als im Herbst 1999 das Haushaltssanierungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, war von diesen Verbesserungen nichts zu spüren. Im Gegenteil: im Zuge des Haushaltssanierungsgesetzes wurde der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse von 25 auf 20 Prozent gesenkt und die Trennung der Abgabebereiche Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst und Wort aufgehoben. Es erhob sich sofort ein Sturm der Entrüstung gegen dieses Vorhaben, das eindeutig eine Schlechterstellung der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen bedeutete und für die Künstler und Publizisten keinerlei Verbesserung brachte. Das Haushaltssanierungsgesetz wurde dennoch im November 1999 verabschiedet und damit traten die aufgeführten Veränderungen in der Künstlersozialkasse zum 1. Januar 2000 in Kraft.E inige Abgeordnete der Regierungskoalition hatten bei der Verabschiedung des Haushaltssanierungsgesetzes bezüglich des Passus Künstlersozialversicherungsgesetz zu Protokoll gegeben, dass das Künstlersozialversicherungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden sollte. Sowohl die Verbände der Künstler als auch die der Kulturwirtschaft sahen in dieser Protokollnotiz die Chance, jetzt eine grundlegende Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes einzufordern.Im Deutschen Kulturrat wurde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, an der Verbandsvertreter aller künstlerischer Sparten und der verschiedenen Bereiche, also der Künstler, der Kulturwirtschaft, der Kultureinrichtungen und der Laien, zusammenwirkten. In dieser Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurde intensiv über den Reformbedarf und die Anknüpfungspunkte für eine Reform debattiert. Im Vordergrund stand dabei die Frage, wie die Abwärtsspirale des Bundeszuschusses aufgehalten werden kann und wie eine breitere Definition des Selbstvermarktungsanteils in das Bewusstsein gerückt werden kann.
Unstrittig war bei allen Arbeitsgruppenmitgliedern, dass Berufsanfänger ihre Berufsanfängerzeit künftig unterbrechen können müssen und dass eine Lösung für die Künstlergeneration gefunden werden muss, die in den nächsten Jahren das Rentenalter erreicht. Diese Gruppe kann in die Krankenversicherung der Rentner in der Regel nicht aufgenommen werden, da keine ausreichenden Sozialversicherungszeiten nachgewiesen werden können. Da diese Künstlergeneration aber erst seit 1983 überhaupt die Möglichkeit hat, Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden, lag hier eine offenkundige Gesetzeslücke vor. Vorgeschlagen wurde weiter, dass das Mindesteinkommen der Versicherten in der Zukunft in bestimmten Jahren unterschritten werden kann, wenn in anderen Jahren das Mindesteinkommen überschritten wird.
Über diese Verbesserungen des Versicherungsschutzes der Künstler wurde rasch ein Konsens erzielt und erste Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags zeigten, dass hier die Bereitschaft bestand, diese Änderungen aufzunehmen.
Deutlich anders sah es bei den Verbesserungen für die Verwerter künstlerischer und publizitischer Leistungen aus. Zum einen bestand hier die nicht unberechtigte Befürchtung, dass die Absenkung des Bundeszuschusses von 25 auf 20 Prozent erst der Anfang zu weiteren Absenkungen war. Zum anderen wurde die Aufhebung der Spartentrennung sehr unterschiedlich bewertet. In der Sparte bildende Kunst traf diese Aufhebung auf ungeteilte Zustimmung. Hier war schon lange die Forderung nach einer Aufhebung der Spartentrennung erhoben worden. In den anderen Sparten Musik, darstellende Kunst und Wort stieß die Aufhebung der Spartentrennung demgegenüber auf Ablehnung. Besonders scharf war die Ablehnung aus der Sparte Musik, die eine deutliche Anhebung des Abgabesatzes hinnehmen musste.
Einheitlicher Abgabesatz
In der Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Deutschen Kulturrates wurde dann unter Beteiligung der verschiedenen Sparten und der unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens ein Modell ausgearbeitet, dass den Verwertern künstlerischer Leistungen Planungssicherheit gibt und den Bund anregt, weitere Abgabepflichtige zu erfassen. Nach diesem Modell würden die Abgabepflichtigen einen festen Satz in die Künstlersozialkasse einzahlen. Verhandlungsgrundlage sollte ein Vomhundertsatz in Höhe von 3,3 der an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Honorare sein. Den erforderlichen Rest des Arbeitgeberanteils zur Künstlersozialkasse sollte der Bund übernehmen. Bei einem Abgabesatz von 3,3 Prozent hätten sich der Bund und die Verwerter wie im Jahr 1999 den Arbeitgeberanteil zu gleichen Teilen geteilt. Das heißt jeder hätte 25 Prozent des Arbeitgeberanteils zur Künstlersozialkasse aufgebracht. Mit diesem Vorschlag erschien ein einheitlicher Abgabesatz für alle Sparten als akzeptabel.
Zusammen mit den Vorschlägen für Verbesserungen des Versicherungsschutzes der Künstler und Publizisten wurde der Reformvorschlag in den „Positionen des Deutschen Kulturrates vom 10. März 2000 zur Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes“ zusammengefasst. Die Stellungnahme ist abrufbar unter: www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/ksvg.htm.
Die Gespräche mit Abgeordneten der Regierungskoalition zeigten schnell, dass eine große Offenheit gegenüber den Verbesserungen des Schutzes der Versicherten bestand. Die hierzu vom Deutschen Kulturrat erarbeiteten Vorschläge fanden Eingang in die ersten Referentenentwürfe zur Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Allerdings plante das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Verkürzung der Berufsanfängerzeit von fünf auf drei Jahre. Diese Verkürzung wird von den Verbänden der Künstler abgelehnt. Insbesondere in den künstlerischen Berufen im engeren Sinne ist nach Auffassung der Künstlerverbände der Erhalt der Berufsanfängerzeit dringend erforderlich.
Auf Vorbehalte stieß der Vorschlag des Deutschen Kulturrates zur künftigen Aufbringung des Arbeitgeberanteils. Hier wurde insbesondere in den zuständigen Ministerien gefürchtet, dass mit einer solchen Umstellung für den Bund ein Fass ohne Boden entsteht. Nicht einkalkuliert wurde dabei, dass der Vorschlag des Deutschen Kulturrates gerade darauf zielte, Anreize für den Bund zu setzen, möglichst alle Abgabepflichtigen tatsächlich zur Zahlung heranzuziehen. Bislang ist es so, dass es sich für den Bund beziehungsweise die Künstlersozialkasse nicht lohnt, Anstrengungen zu unternehmen, um weitere Verwerter zur Abgabe heranzuziehen, da der Bundeszuschuss festliegt und eine höhere Zahl an Abgabepflichtigen nur dazu führt, dass der Abgabesatz für die Verwerter sinkt.
Der Vorschlag des Deutschen Kulturrates verfolgt genau das gegenteilige Modell: der Abgabesatz der Verwerter bleibt konstant, der Bund muss den Rest der Arbeitgeberkosten auffüllen. Ist die Künstlersozialkasse sehr erfolgreich darin, Verwerter dazu heranzuziehen, ihre Pflichtabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten, so sinkt der Anteil der Bundes an den Kosten. Ist die Künstlersozialkasse erfolglos, so steigt der Anteil des Bundes.
Da die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände der festen Überzeugung sind, dass bislang zahlreiche Abgabepflichtige nicht zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden, hätte dieses Modell neben möglichen Einspareffekten beim Bundeszuschuss auch zu mehr Gerechtigkeit für die Abgabepflichtigen geführt.
Nach den Diskussionen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages ergänzte der Deutsche Kulturrat seinen Vorschlag zur künftigen Aufbringung des Arbeitgeberanteils. In der „Stellungnahme des Deutschen Kulturrates vom 08. September 2000 zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ schlug der Deutsche Kulturrat vor, dass bei Beibehaltung des Vorschlags des Deutschen Kulturrates der Bundeszuschuss nicht über 25 Prozent steigen und nicht unter 17 Prozent sinken sollte. Dieses so genannte Korridormodell sollte gewährleisten, dass der Bund nicht schlechter als im Jahr 1999 gestellt wird und die Abgabepflichtigen bei einer erfolgreichen Suche der Künstlersozialkasse nach Abgabepflichtigen von diesen Bemühungen profitieren würden. Dieser Vorschlag ist nachzulesen unter: www.kulturrat.de/aktuell/stellungnahmen/ksvg-ref9-2000.htm
Vorschläge des Kulturrates
Dieser Vorschlag fand leider keinen Eingang in den Gesetzesentwurf des Zweiten Gesetzes zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze (Bundestagsdrucksache 14/5066). Die Opposition hat anlässlich der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs am 18. Januar 2001 zwei Anträge in das Parlament eingebracht. In beiden Anträgen, dem der FDP-Fraktion („Reform der Künstlersozialversicherung gerecht gestalten“, Drucksache 14/4929 (neu)) und dem der PDS-Fraktion („Für eine grundlegende Reform der Künstlersozialversicherung“, Drucksache 14/5086) wird auf den Vorschlag des Deutschen Kulturrates Bezug genommen. Der Gesetzesentwurf und die Anträge können aus dem Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm.
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestags am 7. Februar 2001 wurde der Vorschlag des Deutschen Kulturrates noch einmal vorgetragen. In der Mehrzahl der schriftlich eingereichten Stellungnahmen zur Anhörung und auch bei der Anhörung selbst wurde von den Verbänden wiederholt auf den Vorschlag des Deutschen Kulturrates verwiesen.
Funktionsfähigkeit garantiert
Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags hat am 14. Februar 2001 in einer Beschlussempfehlung die Pflöcke für Änderungen am bestehenden Referentenentwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingeschlagen. In dieser Beschlussempfehlung bekennt sich der Ausschuss für Kultur und Medien ausdrücklich zur kultur- und zur sozialpolitischen Dimension des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Der Ausschuss macht deutlich, dass der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse die Funktionsfähigkeit der Künstlersozialkasse garantiert. Indem der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt, dass in § 14 des Künstlersozialversicherungsgesetzes der Bezug auf § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz gestrichen wird, erweitert er die Definition des Bundeszuschusses. Der Bundeszuschuss der Künstlersozialkasse steht eben nicht nur für den direkten Verkauf künstlerischer Leistungen an den Endverbraucher, sondern er kommt auch für die Verwerter auf, die bislang noch nicht erfasst wurden und daher keine Sozialabgabe leisten müssen.
Indem der Ausschuss für Kultur und Medien klarstellt, dass die genaue Ermittlung des Selbstvermarktungsanteils schwierig ist, erkennt er die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches an.
Von großer Bedeutung zur Sicherung der Künstlersozialkasse ist das nachdrückliche Votum des Ausschusses für Kultur und Medien, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse für die nächsten fünf Jahre festzuschreiben. Damit wird der drohenden Abwärtsspirale des Bundeszuschusses ein Ende gesetzt. Die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen erhalten Planungssicherheit.
Eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Gesetzesentwurf ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien, dass in den ersten sechs Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen künstlerischen und publizistischen Tätigkeit unabhängig vom Berufsanfängerstatus das Mindesteinkommen unterschritten werden darf. Berufsanfänger erhalten damit bei Bedarf die Möglichkeit, zwei gesetzliche Regelungen miteinander zu kombinieren.
In den ersten drei Jahren der freiberuflichen Tätigkeit genießen sie den Berufsanfängerstatus, das heißt sie müssen das gesetzliche Mindesteinkommen zur Versicherung in der Künstlersozialversicherung noch nicht erreichen. In den folgenden drei Jahren dürfen sie das Mindesteinkommen unterschreiten, wenn ansonsten gesichert ist, dass sie das Mindesteinkommen erreichen.
Mit dieser Regelung wird den unterschiedlichen Existenzgründungsphasen in den künstlerischen und publizistischen Berufen Rechnung getragen. So erfolgt die Platzierung auf dem Markt in den publizistischen und den Medienberufen schneller als in den künstlerischen Berufen im engeren Sinne.
Die besonderen Belange der Laienmusikvereine berücksichtigt der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner Empfehlung, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen an nebenberufliche Dirigenten, Übungsleiter oder Ausbilder in gemeinnützigen Vereinen bis zu 3.600 Mark im Jahr unter die so genannte Übungsleiterpauschale fallen. Diese Aufwandsentschädigungen sind damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Vereine müssen keine Künstlersozialabgabe zahlen. Mit dieser Regelung wird das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen gestärkt. Das musikalische Leben erhält eine nachhaltige Unterstützung.
Mit dieser Beschlussempfehlung setzt der Ausschuss für Kultur und Medien ein Signal für alle Bereiche des kulturellen Lebens. Nichtsdestotrotz bleibt es schmerzlich, dass weiter gehende Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Verbesserung der Lage der Abgabepflichtigen im jetzigen Gesetzgebungsprozess keine Berücksichtigung finden.
Die 2. und 3. Lesung des „Zweiten Gesetzes zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ findet am 9. März 2001 im Deutschen Bundestag statt. Es wird sich zeigen, ob die Kulturpolitiker der Fraktionen ihre Kollegen überzeugen können, zumindest der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zu folgen.