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Kreative Kulturpolitik im Föderalismus

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Zu einer Podiumsdiskussion mit Walter Heun in München
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Im Rahmen einer Gastspielreihe von Schweizer Choreographen und Performance-Künstler („Hopp Schwyz“) in der Muffathalle und im i-camp in München fand unter dem Titel „Kreative Kulturpolitik im Föderalismus“ eine Podiumsdiskussion statt, die mit Walter Heun (Diskussionsleitung; Gründer von „Joint Adventures“; Projektleiter des Nationalen Performance Netzes), Dr. Andrew Holland (Leiter der Abteilung Tanz der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia), Prof. Dr. Inka Stampfl (Präsidentin des Bayerischen Kulturrats) und Thomas Niederbühl (Stadtrat München, Mitglied des Kulturausschusses) hochkarätig besetzt war.
Zu Beginn der Diskussion ging Dr. Andrew Holland auf das „Projekt Tanz“, ein neues Förderkonzept für den Schweizer Tanz ein, was sich wie folgt darstellt: 2002 lancierten „Pro Helvetia“ und das Bundesamt für Kultur das Projekt Tanz, um gemeinsam mit den Städten, Kantonen, Verbänden und Tanzschaffenden ein umfassendes Konzept für die Tanzförderung in der Schweiz zu entwickeln. Im Zentrum stand die berufliche Laufbahn der beteiligten Künstlerinnen und Künstler in allen Phasen.

Ausgehend von den Bedürfnissen der Sparte sollten dabei sämtliche Aspekte des professionellen Schaffens berücksichtigt werden: Von der Aus- und Weiterbildung über die Erarbeitung choreographischer Werke und deren Verbreitung bis zur Umschulung. Darüber hinaus waren aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tanz, dessen Erforschung, Wahrung, Vermittlung und gesellschaftlichen Anerkennung vorgesehen. Zu Beginn des Projekts Tanz wurde zur  Bestandesaufnahme das Grundlagenpapier „Tanzförderung Schweiz“ erarbeitet.

Dieses wurde am 25. Juni 2003 der Tanzszene vorgelegt und aufgrund von deren Anregungen überarbeitet. Gemeinsam mit dem Projektteam beteiligten sich anschließend insgesamt über 100 Vertreterinnen und Vertreter der Tanzszene, der Verbände, der Städte, Kantone und des Bundes an einzelnen Teilkonzepten. In verschiedenen Bereichen wurden Arbeitsgruppen gebildet (Produktion/Diffusion, Infrastruktur, Umschulung), in der Ausbildung wurde eng mit einer bereits bestehenden Arbeitsgruppe und bei den Themen „Vermittlung“, „institutionelle Ensembles“ und „Wahrung“ mit externen Expertinnen und Experten zusammengearbeitet. Parallel zu den Konzeptarbeiten konnten aber auch schon in einigen Bereichen erste konkrete Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel die Einführung der kooperativen Fördervereinbarungen. In der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass sich die Verhältnisse in der Schweiz nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen lassen, da unter anderem die Schweiz eine Bevölkerungszahl aufweist, die lediglich etwas mehr als der Hälfte Bayerns entspricht. Zudem ist in Deutschland Kulturförderung eine Angelegenheit von Ländern und Städten.

Nur im Rahmen einer Verfassungsänderung könnte die Kulturförderung durch den Bund geregelt werden. Inzwischen gibt es zumindest ein Pilotprojekt Tanz auf nationaler Ebene mit dem Ziel der Wahrung der Qualität, der Verbreitung und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne, was sich wiederum positiv auf die Gewährung eines Umschulungsgeldes bei Berufsunfähigkeit auswirken würde. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass Qualität in Bayern und Deutschland vorhanden sei, in den letzten Jahren aber ein sukzessiver Abbau der Förderung beziehungsweise statt institutioneller, länderübergreifender Förderung nur noch eine punktuelle Projektförderung stattfinde.

Um eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen müssten daher nicht nur die finanziellen Mittel aufgestockt werden, sondern es müssten mit diesen Mitteln durch länderübergreifende Zusammenarbeit werterhöhende Synergieeffekte erzielt werden. All diese Ziele müssten letztendlich den politischen Entscheidungsträgern und -gremien in adäquater und überzeugender Weise dargelegt werden.

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