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Amateurmusikförderung

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Jedes Jahr vergibt der Landesmusikrat NRW durch mehrere Fachjurys Förderungen in verschiedene Bereiche der Amateurmusik.

Der Förderkanon reicht von Kinder- und Jugendprojekten über klassische Konzerte bis hin zu Pop-Festivals. Grundsätzlich antragsberechtig sind in NRW ansässige Vereine und Gruppen sowie kirchliche Ensembles und Einzelpersonen. Die geförderten Maßnahmen müssen 2023 in NRW stattfinden. Projekte dürfen frühes­tens im März beginnen. Anträge müssen bis 31. Oktober 2022 postalisch beim Landesmusikrat NRW eingegangen sein. Als Zusatzangebot bietet der Landesmusikrat NRW im Oktober wieder sechs offene Fördersprechstunden an, bei denen das Antragsverfahren erklärt und Fragen beantwortet werden. Details zur Antragstellung unter: www.lmr-nrw.de/foerderung/laienmusik

 

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