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Der Landesmusikrat NRW möchte Musikvereine, -initiativen und Chöre in NRW, die durch Starkregen und Flut im Zeitraum 13.–15. Juli 2021 Notenbestände, Musikinstrumente oder musiziernotwendige Ausrüstung verloren haben, bei der Wiederbeschaffung oder Instandsetzung des Verlorenen oder Beschädigten unterstützen. Zur musizierrelevanten Ausrüstung zählen auch Uniformen von Spielmannszügen und ähnlichen Formationen. Anträge sind ausschließlich per Post an die Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW zu richten. Anträge werden so lange geprüft, bewilligt und ausgezahlt, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind.
Weitere Informationen und Antragsformular unter lmr-nrw.de/aktuell