Jedes Jahr vergibt der Landesmusikrat NRW durch mehrere Fachjurys Förderungen in die verschiedensten Bereiche der Amateurmusik. Die entsprechenden Mittel stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW aus Glücksspielzweckerträgen zur Verfügung.
Fördersprechstunden Amateurmusik
Der Förderkanon reicht von Konzerten über Kinder- und Jugendprojekte bis hin zu Pop-Festivals. Hervorzuheben sind die neueren Förderbereiche für interkulturelle Projekte sowie Kompositions- und Arrangement-Aufträge. Grundsätzlich antragsberechtigt sind in NRW ansässige Vereine und Gruppen. Die beantragten Projekte müssen in NRW stattfinden und schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember 2024 durchgeführt werden. Anträge müssen bis 31. Oktober 2023 postalisch beim Landesmusikrat NRW eingegangen sein.
Um Interessent*innen über das Förderprogramm zu informieren und die Antragstellung zu erleichtern, bietet der Landesmusikrat NRW als Zusatzangebot zur individuellen Beratung digitale offene Fördersprechstunden an. An sechs Terminen im Oktober erhalten die künftigen Fördernehmer*innen zu Beginn der ungefähr einstündigen Online-Veranstaltungen zunächst einen Überblick, wer antragsberechtigt ist, was gefördert werden kann und worauf beim Ausfüllen des Antragsformulars zu achten ist. Da pro Termin maximal 30 Personen teilnehmen können, ist eine Anmeldung mit Angabe des Wunschtermins und eines Ausweichtermins unter anmeldunglmr-nrw.de (anmeldung[at]lmr-nrw[dot]de) erforderlich.
Termine:
Mittwoch, 04.10.2023 17-18 Uhr
Samstag, 07.10.2023 10-11 Uhr
Dienstag, 10.10.2023 17-18 Uhr
Samstag, 14.10.2023 10-11 Uhr
Donnerstag, 19.10.2023 17-18 Uhr
Montag, 23.10.2023 17-18 Uhr
Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular und die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen finden Sie unter
https://www.lmr-nrw.de/foerderung/amateurmusik
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