Spielstättenprogramm-Prämie 2024/25; Studio Musikfabrik im NOW-Festival; Fördersprechstunden Amateurmusik 2025
Nachrichten des Landesmusikrats NRW
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Spielstättenprogramm-Prämie 2024/25
Für herausragende Programme von Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik, avancierten Pop/Rock oder Genres und Musikkulturen in deren Grenzbereichen engagieren, vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW regelmäßig Spielstättenprogrammprämien.
Die Prämie beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit, je nach Beschluss der Jury. Antragsberechtigt sind Spielstätten, die Nachwuchskünstlern oder regional wirksamen Bands ein Forum bieten. Bewerbungsfrist für die Saison 2024/25 ist der 25.10.
Weitere Informationen unter https://www.lmr-nrw.de/foerderung
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Studio Musikfabrik im NOW-Festival
Studio Musikfabrik, das Landesjugendensemble von Ensemble Musikfabrik und Landesmusikrat NRW, wird am 2. November sein aktuelles Programm im Festival NOW der Philharmonie Essen präsentieren. Höhepunkt des Programms ist eine neue Komposition von Ioannis Mitsialis, die Studio Musikfabrik und Philharmonie Essen bei dem aus Athen stammenden und in Köln lebenden Komponisten in Auftrag gegeben haben: „Flux“ fordert einen guten Teil des Jugendensembles auch solistisch heraus.
Hinzu kommen folgende Kompositionen: Zeynep Toraman: „Epokhe“ (2016) für 15 Instrumente; Orestis Papaioannou: „dream|breathe“ (2020) für Klarinette, Flöte, Klavier und Violoncello; und Zeynep Gedizlioğlu: „Wenn Du mich hörst, klopf zweimal“ für Sopran und Streichquartett. Die Künstlerische Leitung liegt bei Peter Veale, Förderer ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
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Fördersprechstunden Amateurmusik 2025
Jedes Jahr vergibt der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen durch mehrere Fachjurys Förderungen in die verschiedensten Bereiche der Amateurmusik.
Die entsprechenden Mittel stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW aus Glücksspielzweckerträgen zur Verfügung. Der Förderkanon reicht von Konzerten über Kinder- und Jugendprojekte bis hin zu Pop-Festivals. Grundsätzlich antragsberechtigt sind in NRW ansässige Vereine und Gruppen. Die beantragten Projekte müssen in NRW stattfinden und schwerpunktmäßig zwischen März und Dezember 2025 durchgeführt werden. Die Antragstellung erfolgt in diesem Jahr erstmalig ausschließlich per E-Mail an
amateurfoerderunglmr-nrw.de (amateurfoerderung[at]lmr-nrw[dot]de).
Das aktuelle Antragsformular muss komplett ausgefüllt spätestens am 31. Oktober 2024 (23:59 Uhr) eingegangen sein. Um Interessent*innen über das Förderprogramm zu informieren und die Antragstellung zu erleichtern, bietet der Landesmusikrat NRW als Zusatzangebot zur Beratung digitale offene Fördersprechstunden an, im Oktober noch am 8., 10., 16. und 18.10., jeweils 17–18 Uhr.
Nähere Informationen und Anmeldung unter
https://www.lmr-nrw.de/foerderung/amateurmusik
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