Anlässlich des 75-jährigen Geburtstages unserer Verfassung ruft der Landesmusikrat NRW Musikerinnen und Musiker aus Nordrhein-Westfalen auf, Textteile des Grundgesetzes zu vertonen und einzuspielen. Wie klingt unsere Verfassung? Wie können wir den Geist unserer Grundrechte in Musik übersetzen? Singer/Songwriter können sie ebenso vortragen wie klassische Ensembles interpretieren und Clubmusiker tanzen. Alle musikalischen Genres und Besetzungen sind zugelassen.
Hauptrubrik
Songcontest „Klingende Grundrechte“
Vorspann / Teaser
Paragraphs
Text
Das Werk sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Es geht nicht darum, bestehende Musiken zu verwenden, sondern neue zu schaffen. Und es geht um menschengemachte Stücke, nicht um Ergebnisse künstlicher Intelligenz.
Das Ergebnis der Vertonung ist als Video- oder Audiodatei (gerne mit Download-Link) bis zum 30. März an Grundgesetzlmr-nrw.de (Grundgesetz[at]lmr-nrw[dot]de) einzusenden. Fünf von einer Fachjury ausgewählte Einsendungen sollen am 23. Mai öffentlich aufgeführt und mit einer Anerkennung von 1.000 Euro gewürdigt werden. Auch ein Podcast im Netz ist vorgesehen. Ausschreibung unter www.lmr-nrw.de.
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