Der Bayerische Musikrat begrüßt die vor kurzem eingeführte Änderung der gymnasialen Schulordnung, wonach Musik in den Jahrgangsstufen sieben bis elf durchgängig den Status eines Vorrückungsfachs erhalten hat. BMR-Präsident Wilfried Anton zeigte sich zufrieden mit dieser Regelung, mit der das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine seit Jahrzehnten erhobene Forderung des BMR erfüllt hat.
Anton betonte, dass in der bildungspolitischen Diskussion Kernfächer grundsätzlich einen gesicherteren Status als Vorrückungsfächer haben und diese wiederum gegenüber den Nicht-Vorrückungsfächern ein höheres Ansehen genießen – ganz nach dem Motto „Mathematik ist wichtiger als Biologie oder Chemie und Biologie oder Chemie sind wichtiger als Kunsterziehung oder Musik“. Infolgedessen stehen die musischen Fächer als erste zur Disposition, wenn Einsparpotentiale in der Stundentafel gefordert werden. „Diesem labilen Status des Musikunterrichtes kann jetzt erst abgeholfen werden, nachdem Musik endlich durchgängiges Vorrückungsfach geworden ist“, so der Präsident.
Darüber hinaus sieht Anton Verbesserungen für die Unterrichtsqualität: „Natürlich liegt es in erster Linie am pädagogischen Geschick des jeweiligen Lehrers, ob dessen Unterrichtsfach von den Schülern ernst genommen wird oder nicht.
Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass zahlreiche Probleme, insbesondere im Leistungs- und Disziplinbereich in solchen Schulfächern stärker sind, die für die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe nicht ausschlaggebend sind. Hier wurde für die Musik nun Abhilfe geschaffen“.
Mehr Flexibilität in der
Schulmusiker-Ausbildung
Als nächsten Schritt gilt es, die Gymnasiallehrerausbildung in Bayern dahingehend zu flexibilisieren, künftig auch hier zu Lande die Möglichkeit zu eröffnen, ein zweites (Kern-) Fach zu studieren – nicht als Verpflichtung, sondern als Angebot. Dabei geht es keineswegs darum, die hervorragende künstlerische Ausbildung unserer bayerischen Musiklehrer/-innen in Frage zu stellen.
Vielmehr soll jeder Lehramtsanwärter für sich entscheiden, ob er das Doppelfach Musik wie bisher studieren oder sich mit einem zweiten Unterrichtsfach die Option offen halten will, mit seiner Lehrbefugnis auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden zu können. Denn nur Bayern und Sachsen kennen den „Nur-Musiklehrer“ am Gymnasium; ansonsten braucht er ein zweites Fach wie zum Beispiel Latein.
Diese Möglichkeit bei uns einzuführen, schafft nicht nur die Flexibilität, mit bayerischem Staatsexamen auch in anderen Bundesländern Musik am Gymnasium unterrichten zu können, sondern stärkt vielerorts die Position des Musiklehrers sowohl gegenüber den Schülern als auch im Kollegium.
Der Lehrer wird eben anders angesehen, wenn er „nur“ ein vermeintlich „unwichtiges“ Fach wie Musik unterrichtet oder wenn man mit ihm auch in einem „wichtigen“ Fach wie einer Fremdsprache rechnen muss.