Der Deutsche Kulturrat hat seine Positionen zu dem aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung „Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft“ verabschiedet.
Der Deutsche Kulturrat hat seine Positionen zu dem aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung „Gesetz zur Regelung des Urheberrechtes in der Informationsgesellschaft“ verabschiedet.In der Stellungnahme begrüßt der Deutsche Kulturrat, dass die Bundesregierung die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlamentes nun zügig und termingerecht in deutsches Recht umsetzen will. Der Referentenentwurf berücksichtigt aus Sicht des Deutschen Kulturrates eine Reihe von wesentlichen Anliegen der Künstlerinnen und Künstler, der Kulturwirtschaft, der Kultureinrichtungen und der Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings hätten wir uns gefreut, wenn sich der Referentenentwurf nicht nur auf die Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt, sondern längst fällige und zugesagte Änderungen mit aufgenommen hätte.Der Deutsche Kulturrat begrüßt besonders, dass im Rahmen der zugelassenen Ausnahmen vom so genannten „exklusiven Vervielfältigungsrecht“ analoge und digitale Vervielfältigungen gleich behandelt werden. Außerdem wird sichergestellt, dass auch in der Zukunft Verbraucherinnen und Verbraucher im gesetzlichen Rahmen jederzeit urheberrechtlich geschützte Werke für private Zwecke kopieren dürfen.
Und Künstlerinnen und Künstler werden auch weiterhin dafür die ihnen zustehenden Tantiemen erhalten. Neben technikbasierten individuellen Abrechnungssystemen wird die kollektive Vergütung ihre Bedeutung behalten.
Die Bundesregierung schützt mit ihrem Vorschlag die Interessen der Künstler und der Verbraucher gleichermaßen. Selbstverständlich dürfen auch in der Zukunft private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden und ebenso selbstverständlich werden in der Zukunft die Urheber dafür über das bewährte kollektive Abrechnungssystem in Deutschland die ihnen dafür zustehenden Tantiemen erhalten.