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Drei Forderungen im Zentrum

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Der VBS im Gespräch mit dem pädagogischen Ausschuss des brlv
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Am 28. September 2015 waren Martina Raab und Heidi Speth zur Sitzung des pädagogischen Ausschusses des Bayerischen Realschullehrerverbands eingeladen. Dabei wurden wichtige Anliegen der Realschulmusiker thematisiert.

Drei Forderungen standen im Zentrum:

  • Die Musiknote soll im Abschlusszeugnis erscheinen.
  • Das Fach Musik an der Realschule soll als sogenanntes wissenschaftliches Fach eingestuft werden. Die Unterrichtspflichtzeit von Musiklehrern ist entsprechend an die der Lehrkräfte sogenannter wissenschaftlicher Fächer anzugleichen.
  • Das Fach Musik soll Vorrückungsfach werden.

Die Argumente der beiden Vorsitzenden des VBS, warum diese Forderungen aus Sicht von Musiklehrkräften an Realschulen berechtigt sind (vgl. nmz 06/2015), überzeugten die Mitglieder des pädagogischen Ausschusses des brlv. So versprach Jürgen Böhm, Vorsitzender des brlv, die Positionen in Abstimmung mit dem VBS stärker zusammenzufassen, diese dann zu übernehmen und die Realschulmusiker zu unterstützen. Erste konkrete Schritte von Seiten des brlv zur Einlösung dieses Versprechens wurden für den 9. und 10. Oktober zugesagt: Timo Koppitz, Vorsitzender des pädagogischen Ausschusses des brlv, stellte bei der Landesvorstandssitzung dem Vollgremium des brlv die Anliegen der Realschulmusiker vor. Eine Rückmeldung zum Ergebnis dieser Sitzung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Vor einigen Wochen erreichte uns die Nachricht, dass die Klage zur Unterrichtspflichtzeit von Realschullehrern, die im Zweig IIIb mit Musik als Abschlussprüfungsfach unterrichten („musischer Zweig“), vom Verwaltungsgericht München abgewiesen wurde (Aktenzeichen M 5 K 14.3172). In diesem Verfahren ging es um eine Angleichung der Unterrichtspflichtzeit an die von Lehrkräften sogenannter wissenschaftlicher Fächer. In der Urteilsbegründung wird vor allem auf den Gestaltungsspielraum verwiesen, der dem Dienstherrn vom Gesetzgeber im Hinblick auf Arbeitszeitregelungen für seine Beamten und Angestellten eingeräumt wird. Darüber hinausgehende inhaltliche Überlegungen wurden bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt. Umso wertvoller erscheint die Unterstützung durch den brlv für ein weiteres Vorgehen auch in dieser Sache.

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