Ursprünglich sollte es ein „Kombi-Angebot“ aus Fortbildungsveranstaltung und VBS-Mitgliederversammlung werden, wie es der VBS im zweijährlichen Turnus durchführt. Die COVID-19-Pandemie ließ den Fortbildungstag zur Online-Veranstaltung werden, die Mitgliederversammlung musste mehrfach verschoben werden. Am Freitag, 29. Oktober 2021, konnte sie schließlich durchgeführt werden – angesichts der sich wieder zuspitzenden pandemischen Lage jedoch ebenfalls im Online-Format.
COVID-19 und die Folgen
Zentrales Thema im Tätigkeits- und Geschäftsbericht des Vorstands waren die Anstrengungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Schulschließungen, Lockdowns, Sing- und Musizierverbote ließen seit März 2020 kaum Atempausen, haben die schulmusikalische Landschaft in Bayern nachhaltig beschädigt und zum Teil tiefe Gräben aufgeworfen. Der VBS-Vorstand war in dieser harten Zeit auf verschiedene Weise aktiv und versuchte, der jeweils aktuellen Notlage zu begegnen. Bereits im Mai und Juni 2020 konnten wir eine Online-Fortbildungsreihe anbieten, um Musiklehrkräfte mit Möglichkeiten des Online-Unterrichtens vertraut zu machen. Die 30-minütigen Kurse dieser „Medien-Mittwoch“ genannten Veranstaltungsfolge waren allesamt gut besucht. Es gab viel positives Feedback und das Fortbildungsformat wurde zum Vorbild für andere Anbieter. Parallel dazu erschien auf unserer VBS-Homepage eine Sammlung fortlaufend aktualisierter Unterrichtsmaterialien und -tipps. Über die gesamten eineinhalb Jahre hinweg informierten wir via nmz, Kontaktbrief und Facebook über die jeweils aktuelle Situation, diskutierten über die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und warnten vor deren negativen Konsequenzen auf musikalische Bildungsverläufe. Im Juni konnte VBS-Vorsitzende Heidi Speth dem BR-Journalisten Petr Jerabek ein Interview zur Situation des Musikunterrichts geben, das auch überregional auf Resonanz stieß.1 Möglich wurde dies auch, weil engagierte VBS-Mitglieder uns stetig mit Informationen und Anfragen versorgen. Dafür herzlichen Dank!
Einen wichtigen Baustein im Umgang mit der Pandemie stellten regelmäßige Gespräche mit den für unser Fach Verantwortlichen im Kultusministerium dar, allen voran MRin Birgit Huber und StD Bernhard Zink, sowie mit den Präsidenten des BMR (Dr. Thomas Goppel und, seit Sommer 2021, Dr. Marcel Huber). Erfreulich gestaltete sich dabei die Zusammenarbeit mit dem Vorstand des BMU–Landesverbands Bayern: Im Schulterschluss konnten wir einiges für unser Fach und seine Schülerinnen und Schüler erreichen – allem voran die Möglichkeit, auch in besonders schwierigen Phasen der Pandemie mit Klassen musizieren und mit schulischen Ensembles proben zu dürfen, sofern die räumlichen Möglichkeiten vor Ort dies zulassen. Angesichts der aktuellen Lage wird deutlich, wie dünn das Eis ist, auf dem wir alle uns nach wie vor bewegen, und wie wenig sich planen lässt. Bayerns Schulmusikerinnen und -musiker haben aber in den vergangenen eineinhalb Jahren gezeigt, dass sie mehrheitlich sehr verantwortungsbewusst handeln und mit erstaunlichem Einfallsreichtumg „Workarounds“ finden, wo normale Probenarbeit nicht möglich ist. Dennoch ist klar, dass die Pandemie in die schulmusikalische Arbeit große Lücken gerissen hat. Der Hunger nach Normalität ist bei allen Beteiligten riesig. Viele Kinder und Jugendliche beginnen möglicherweise allmählich zu vergessen, wie „ganz normales“ Proben im Ensemble und „ganz normales“ Musizieren im Klassenverband funktionieren. Manche konnten das noch gar nie erleben. So wird ab dem Frühjahr neben musikalischer Aufbauarbeit auch viel aufgefangen und neu etabliert werden müssen, was „vorher“ ganz selbstverständlich war im musikalischen Leben von Bayerns Schulen. Der Vorstand des VBS tut weiterhin alles in seiner Macht Stehende, um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu unterstützen, und ist für Anregungen und Informationen dankbar.
UPZ
Wie bereits in der nmz berichtet, wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20.12.2020 die Beschwerde des VBS-Klägerteams gegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 25. November 2019 zurück. Der Dienstherr darf sich also bei der Bemessung der Unterrichtspflichtzeiten auch weiterhin einer generalisierenden und pauschalisierenden Betrachtungsweise bedienen, die jeglicher empirischer Grundlage entbehrt. Wie die ersten beiden Instanzen verwies auch das Bundesverwaltungsgericht auf ein Urteil aus dem Jahr 1982, demzufolge „die Arbeitszeit von Lehrern nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar [ist], während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur – grob pauschalierend – geschätzt werden kann.“ Mit dem Festhalten an diesem Grundsatz wird die Tatsache vollständig ignoriert, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Technologien existieren, die eine solche Zeiterfassung durchaus ermöglichen. Das Bundesverwaltungsgericht bekräftigte zudem noch einmal, es sei „Sache des Dienstherrn, Vorgaben dazu zu machen, welchen Zeitaufwand er für die jeweilige Arbeitsleistung als angemessen erachtet. Damit bestimmt er zugleich, welche Zeit ein pflichtbewusster Lehrer grundsätzlich im Durchschnitt für die jeweilige Aufgabe aufwenden muss.“
Damit ist der juristische Weg zumindest für die nächsten Jahre ausgeschöpft. Der VBS-Vorstand wird auch weiterhin am Ball bleiben und nun wieder verstärkt versuchen, auf politischem Wege etwas zu erreichen. Zu danken ist einmal mehr Heidi Speth, Maria Gerstner, Stefan Buchner und Markus Nißl, die sich als Klägerinnen und Kläger zur Verfügung stellten; den Mitgliedern der „UPZ -Kommission“, Thomas Frank, Gerhard Ottowitz und Michael Strehler sowie Bernhard Hofmann, die den Klägerinnen und Klägern und dem Vorstand mit Rat, Tat und strategischem Know-how zur Seite standen; außerdem allen VBS-Mitgliedern, die durch Anregungen, kritische Nachfragen und Anwesenheit bei den Verhandlungsterminen Interesse und Solidarität bekundeten.
Deutsche Gesellschaft für Schulmusik (DGS)
Die seit 2016 bestehende Zusammenarbeit mit dem VDS Niedersachsen unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Schulmusik (DGS) konnte auch in pandemischen Zeiten weiter gepflegt werden: Die Sprecher tauschen sich regelmäßig in (bisher 28) Telefonkonferenzen über bildungspolitische Entwicklungen aus. Auf Initiative des VDS Niedersachsen erschien im vergangenen Jahr das Buch „Dankmar Venus – 50 Jahre erlebte Musikpädagogik“, das allen Mitgliedern des VBS und des VDS Niedersachsen als Jahresgabe zugeschickt wurde. Beim Online-Fortbildungstag im April 2021 konnten wir auch Referenten aus Niedersachsen begrüßen, Mitglieder beider Verbände sind zu Online-Fortbildungen des jeweils anderen Verbands eingeladen.
Im Sommer dieses Jahres wurde zudem erstmals der Deutsche Schulmusikpreis ausgelobt. Damit sollen Modelle didaktisch und methodisch innovativen Online-Musikunterrichts gewürdigt werden sowie schulmusikalische Konzepte, die dem Umgang mit Heterogenität in besonderer Weise Rechnung tragen. Über die Preisvergabe wird eine fünfköpfige Jury entscheiden, die im November 2021 zu ihrer ersten Sitzung zusammentrat. Die Verleihung des Deutschen Schulmusikpreises soll im Rahmen der „Tage der bayerischen Schulmusik“ 2022 erfolgen.
Eine erfreuliche Nachricht gibt es im Zusammenhang mit dem Deutschen Musikrat (DMR): Im Oktober wurde das langjährige VBS-Mitglied Prof. Dr. Birgit Jank in das Präsidium des Deutschen Musikrats gewählt. Somit hat nun ein Mitglied des VBS in diesem Gremium Sitz und Stimme. Wir gratulieren ihr herzlich zur Wahl!
Bayerischer Musikrat (BMR)
Im Sommer wurde Dr. Marcel Huber zum neuen Präsidenten des Bayerischen Musikrats gewählt. Von Beginn zeigte er sich sehr offen für die Anliegen der Schulmusik. Im kommenden Jahr will der BMR die 2018 begonnene Reihe von Fachtagungen zum Thema „Berufsbild Musiklehrer*in“ wieder aufnehmen.
Stellensituation
Im September erhielten immerhin 70% der Bewerberinnen und Bewerber aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang im Lehramt Gymnasium sowie 52% der Personen von der Warteliste ein Stellenangebot. Das ist deutlich mehr als in den vergangenen Jahren (Details in der NMZ 10/2021). Die Einstellungssituation an den Realschulen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nochmals deutlich verbessert – allerdings weiterhin vor allem durch das starke Absinken der Studierenden- und Referendarszahlen bedingt, das eine Reaktion auf die schlechte Stellensituation zu Anfang und Mitte des Jahrzehnts darstellt. Für das Fach Musik ist in den kommenden Jahren mit einem deutlichen Lehrermangel zu rechnen. Das Kultusministerium ruft dazu auf, wieder mehr Erstsemester für das Lehramt Realschule zu gewinnen.
G9
Der Lehrplan für die 11. Jahrgangsstufe ist inzwischen veröffentlicht, er tritt im Schuljahr 2023/24 erstmals in Kraft. In der Qualifikationsphase wird es voraussichtlich ein zweistündiges Basisfach Musik über 4 Halbjahre hinweg geben (Wahl zwischen Kunst und Musik). Instrumentale bzw. vokale Fähigkeiten können im Rahmen eines 4-stündigen Leistungsfachs Musik ins Abitur eingebracht werden. Verglichen mit dem bisherigen Additum dürfte es jedoch für Schulen auf dem Land und für kleinere Schulen schwierig werden, einen solchen Kurs einzurichten. Die Wählbarkeit von Instrumental- bzw. Vokalensembles wird voraussichtlich wie bisher möglich sein. Aus dem Kreis der anwesenden Mitglieder kam die Bitte, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten, damit das Fach Musik in Hinblick auf Profilkurse und P- beziehungsweise W-Seminare nicht schlechter gestellt wird als andere Fächer. Der Vorstand wird sich um dieses Thema kümmern und in dieser Sache so bald wie möglich Kontakt zum neuen ISB-Fachreferenten für Musik aufnehmen.
Kassenbericht
Ein weiterhin sehr kostenbewusster Umgang mit den Ressourcen des Vereins führte trotz hoher Ausgaben für die „Tage der Bayerischen Schulmusik“ 2020 zu einer ausgeglichenen Gesamtbilanz. Nach dem Abschluss der UPZ-Aktion konnte Kassenführer Reinhard Eckl auch deren Gesamtkosten beziffern: Anwalts- und Prozesskosten beliefen sich für die Jahre 2015 bis 2020 auf insgesamt fast 30.000 Euro. Die Kassenprüfer Norbert Köhler und Florian Zeh bestätigten die ordnungsgemäße Buchführung, dem Vorstand wurde einstimmig die Entlastung ausgesprochen.
Neuwahl des Vorstands
Auch die anstehende Neuwahl des Vorstands musste online durchgeführt werden. Mit dem Abstimmungstool „Votebox“ gab es dafür eine effiziente und rechtssichere Lösung. Heidi Speth und Schriftführerin Elisabeth Löffler beendeten auf eigenen Wunsch ihre Vorstandsarbeit für den VBS. Im Amt bestätigt wurden Thomas Frank und Benedikt Landenhammer als stellvertretende Vorsitzende sowie Reinhard Eckl als Kassenführer. Neu als Vorsitzende gewählt wurde Gabriele Puffer, das Amt der Schriftführerin übernimmt künftig Veronika Rattenberger. Gabriele Puffer dankte Heidi Speth und Elisabeth Löffler für ihr Engagement und würdigte Heidi Speths langjähriges und intensives Engagement – insbesondere ihre Fähigkeit und Bereitschaft, sich auch unter widrigen Umständen couragiert und mit „aufrechtem Gang“ für die Belange der bayerischen Schulmusik einzusetzen.
Gruppenhaftpflicht und Mitgliedsbeiträge
Die aktuelle maximale Haftungssumme der auf Wunsch in der Mitgliedschaft enthaltenen Dienst- und Privathaftpflicht liegt seit 1988 unverändert bei fünf Millionen Euro – ein Betrag, der mittlerweile deutlich unter der Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro liegt, die beispielsweise von den Verbraucherzentralen empfohlen wird. Deshalb wurde vor einiger Zeit aus dem Kreis der Mitglieder angeregt, die Versicherungssumme entsprechend anzuheben. Der Vorstand holte ein entsprechendes Angebot ein, das mehrere Optionen bietet: Über die empfohlenen 10 Millionen Euro hinaus wäre auch eine Anhebung auf 30 Millionen Euro möglich. Eine erste Meinungsabfrage unter den Versicherten im Vorfeld der Mitgliederversammlung ergab kein eindeutiges Ergebnis, da der Rücklauf sehr gering war. Die betroffenen Mitglieder werden in den nächsten Wochen erneut angeschrieben, um ein belastbareres Meinungsbild zu erhalten, das als Entscheidungsgrundlage dienen kann.
Der nächste Tagesordnungspunkt betraf einen ähnlichen Bereich: Da der VBS seit einigen Jahren das Angebot einer kostenlosen Mitgliedschaft für die Zeit des Referendariats anbietet und dies auch häufig zu einer regulären Mitgliedschaft junger Kolleginnen und Kollegen führt, wurde der Vorschlag eingebracht, dieses Angebot auch auf Lehramtsstudierende auszuweiten. Das Ziel hierbei wäre es unter anderem, bei Studierenden das Interesse und Engagement für den Verband zu wecken, das Zugehörigkeitsgefühl zur eigenen Berufsgruppe wachsen zu lassen und intensivere Kontakte zwischen Studierenden und im Beruf stehenden Schulmusikern zu ermöglichen. So ließe sich eventuell auch der Berufseinstieg erleichtern. Der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.
Ehrenmitgliedschaft für Bernhard Hofmann
Ein zentrales Anliegen der alten wie neuen Vorstandschaft war die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Prof. Dr. Bernhard Hofmann, der sich über lange Zeit hinweg große Verdienste um den VBS erworben hat. Von 2011 bis 2019 war er dessen stellvertretender Vorsitzender und prägte den Verband in dieser Zeit maßgeblich. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der 2011 neu gewählten Vorstandschaft sorgte er dafür, dass der VBS als eigenständiger Verband erhalten blieb und sich das Leitziel der Förderung einer „Schulmusik mit Anspruch“ wieder neu auf die Fahnen schreiben konnte. Als Autor von Schulfunksendungen und Schulbüchern, als Arrangeur von Chormusik und als engagierter Referent in der Aus- und Fortbildung von Musiklehrkräften setzt er sich seit vielen Jahren tatkräftig dafür ein, dass diese „Schulmusik mit Anspruch“ keine Leerformel bleibt.
Mit seiner Forschungs- und Entwicklungsarbeit rund um professionelle Kompetenzen von Musiklehrkräften schafft Bernhard Hofmann außerdem ebenfalls seit Jahrzehnten Grundlagen für eine verbesserte Ausbildung – von der Basisqualifikation Musik bis hin zum Lehramt Gymnasium, von einer innovativen Pop-/Rock-Didaktik bis zum professionellen musikpädagogischen Umgang mit Heterogenität. Auch die konzeptionelle Neuausrichtung der traditionsreichen „Tage der Bayerischen Schulmusik“ geht auf Bernhard Hofmanns Initiative zurück: Seit 2012 gibt es einen inhaltlichen Schwerpunkt, um den sich eine ausgewogene Mischung aus wissenschaftlichen Vorträgen, Impulsen für die Unterrichtspraxis, Exkursionen und Diskussionsformaten gruppiert. Die Ergebnisse dieser Kongresse sind durch bisher drei repräsentative Tagungsbände dokumentiert, um deren Herausgabe sich Bernhard Hofmann ebenfalls verdient gemacht hat.
In etlichen bildungspolitischen Angelegenheiten vertrat er den VBS engagiert und erfolgreich nach außen – auch wenn ihm das nicht immer positive Resonanz einbrachte. Exemplarisch genannt seien die kritische Würdigung des LehrplanPLUS, aber auch die sehr gute Kooperation mit dem VDS Niedersachsen, die zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Schulmusik führte. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand steht Bernhard Hofmann mit seiner Expertise jederzeit beratend zur Verfügung und packt tatkräftig mit an, wo immer es notwendig erscheint. Der Antrag, ihn zum Ehrenmitglied des VBS zu ernennen, wurde von den anwesenden Mitgliedern mit breiter Zustimmung angenommen. Der VBS dankt auch auf diesem Weg Bernhard Hofmann für viele Jahre unermüdlichen Engagements und gratuliert sehr herzlich!
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