Im Herbst 2024 starten die ersten Schülerinnen und Schüler des neuen neunjährigen Gymnasiums in die Qualifikationsphase der Oberstufe (künftig: „Profil- und Leistungsstufe“). Anders als im alten G9 wird es in der neuen Oberstufe für jede Schülerin und jeden Schüler statt zweier Leistungskurse nur noch ein sogenanntes „Leistungsfach“ geben, in dem fachliche Inhalte mit größerem Zeitbudget und auf höherem Niveau vermittelt werden können.
Leistungsfach Musik: jetzt einrichten!
Aufgrund dieser Konstellation könnte es an vielen Schulen aus Budgetgründen noch schwieriger werden als früher, überhaupt ein Leistungsfach Musik einzurichten.
Um dies kleineren und nicht-musischen Gymnasien dennoch grundsätzlich zu ermöglichen, können Leistungsfächer auch jahrgangsübergreifend geführt werden. Der Oberstufenlehrplan für das Fach Musik ist explizit darauf ausgelegt. Mindestgrößen für die Einrichtung eines Leistungsfachs sieht die Gymnasiale Schulordnung (GSO) auch zukünftig nicht vor. Diese Vorteile können aber die meisten Schulen wohl nur nützen, wenn man es von Beginn an schafft, mit dem Leistungsfach Musik dabei zu sein: Nur für das kommende Schuljahr gibt es eine Anschubfinanzierung für kleinere Kurse. Deshalb ist es in diesem Schuljahr besonders wichtig, in der 11. Jahrgangsstufe für das Leistungsfach Musik zu werben! Wenn ein jahrgangsübergreifender Kurs einmal läuft, dürfte er mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht einfach wieder abgeschafft werden – solange jedes Jahr ausreichend viele neue Schülerinnen und Schüler nachkommen. Ein späterer Einstieg ins Leistungsfach Musik dürfte dagegen bedeutend schwieriger werden; denn dann geht es darum, in die Reihe bereits laufender Leistungsfächer „budgetneutral“ neu aufgenommen zu werden.
Weitere Informationen unter
https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/oberstufe
https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/faecher/musik
https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/informationen-zum-lehrplanplus-in-der-profil-und-leistungsstufe/
- Share by mail
Share on