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Umgeschichtet – neu gewichtet

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Der Lehrplanentwurf für die G9-Qualifikationsstufe
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Im Herbst 2019 stellte Kultusminister Michael Piazolo (FW) ein Rahmenkonzept für die letzten beiden Jahre des neuen neunjährigen Gymnasiums vor. Seitdem wurde in den Fachkommissionen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) an den neuen Lehrplänen gearbeitet. Einer der letzten Schritte vor dem Inkrafttreten ist die Anhörung von Verbänden, Universitäten und Hochschulen zu den Entwürfen. Mit tatkräftiger Unterstützung einer Reihe von Kolleginnen und Kollegen gab auch der VBS eine Stellungnahme ab. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte.

Bayerns Schülerinnen und Schüler legen ihr Abitur auch künftig in fünf Fächern ab. Drei Fächer werden schriftlich, zwei Fächer mündlich geprüft. Deutsch und Mathematik bleiben verpflichtende Abiturprüfungsfächer, eines der beiden Fächer kann künftig mündlich abgelegt werden. Neu hinzu kommt ein individuell wählbares Leistungsfach, mit dem neue Vertiefungs- und Profilbildungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Dieses Leistungsfach wird neben Deutsch und Mathematik das dritte verpflichtende Abiturfach, unterscheidet sich aber deutlich vom früheren Leis­tungskurs. Es soll Lernen auf erhöhtem Anforderungsniveau ermöglichen, ist aber im Vergleich zum jeweiligen Grundlagenfach nur mit zwei zu­sätzlichen Wochenstunden ausge­stattet.

Neu: Musik als Leistungsfach

Das Fach Musik kann als schriftliches Abiturfach nur belegt werden, wenn es auch Leistungsfach ist. Die Abiturprüfung im Leistungsfach Musik besteht wie bisher aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil. Das Leistungsfach Musik steht Schülerinnen und Schülern offen, die angemessene Fertigkeiten im Spiel eines Musikinstruments oder in Gesang nachweisen können und denen das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 11 mindestens befriedigende Leistungen in Musik bescheinigt.

Vier Halbjahre im Grundlagenfach

Das Grundlagenfach Musik kann auch weiterhin als Wahlpflicht-Alternative zum Fach Kunst gewählt werden. Neu ist allerdings, dass das jeweils gewählte Fach vier Halbjahre lang bis zum Abitur belegt werden muss. Zudem kann das Fach Musik nur gewählt werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler es bereits in der Jahrgangsstufe 11  belegt hat oder erfolgreich eine entsprechende Feststellungsprüfung absolviert. Die Fächer „Instrumental­ensemble“ und „Vokalensemble“ können wie bisher im Rahmen des Zusatzangebots zur individuellen Profilbildung belegt werden.

Kleinere Schulen abgehängt?

So erfreulich die Einführung eines Leistungsfachs Musik ist: Gerade für kleinere Schulen könnte sie das Aus für ein Musiklernen auf höherem Niveau bedeuten. Die Qualifikationsstufe des  achtjährigen Gymnasiums bot die Möglichkeit, Grundlagenfach und Additum zu kombinieren, eventuell sogar noch erweitert um entsprechende P- und W-Seminare. So konnten auch etliche Schulen attraktive musikalische Aktivitäten auf erhöhtem Niveau anbieten, denen dies im alten Grund- und Leistungskurssystem aus Kapazitätsgründen kaum möglich gewesen war. Das Qualifikationsstufenkonzept des neuen G9 setzt dagegen auf eine strikte Trennung von Grundlagen- und Leistungsfach. Konsequenz: Etliche – vor allem kleinere – Schulen werden sich künftig zwischen Grundlagen- und Leistungsfach Musik entscheiden müssen, weil die verfügbaren Stundenkapazitäten nicht für beide Varianten ausreichen.

Verlustfall P-Seminar

Das Wissenschaftspropädeutische Seminar (W-Seminar) ist auch weiterhin Bestandteil der gymnasialen Qualifikationsstufe. Anders das Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung (P-Seminar): Es wird in die Jahrgangsstufe 11 vorgezogen und damit massiv entwertet. Statt vier Kurshalbjahren steht nur noch ein Schuljahr zur Verfügung, die Leistungen aus dem P-Seminar fließen nicht mehr in die Abiturnote ein. Angesichts des Ideenreichtums, mit dem Kolleginnen und Kollegen in ganz Bayern im vergangenen Jahrzehnt Seminarformate vom Songwriting über das Erstellen eines Konzertführers bis hin zur kompletten Musicalproduktion entwickelten und durchführten, ist dies ein drastischer Einschnitt ins Lernangebot der Oberstufe.

Bekannte Inhalte – neu gewichtet

Die Lehrpläne für Grundlagen- und Leistungsfach sind grundsätzlich gleich aufgebaut: Behandelt werden sollen fünf Lernbereiche: „Entwicklungen abendländischer Vokalmusik“, „Musik und Tradition in der globalisierten Welt“, „Musik und Technik: Mittel, Ausprägungen und Auswirkungen“, „Entwicklungen abendländischer Instrumentalmusik“ sowie „Musik seit Beginn des 20. Jahrhunderts“. Diese Themen sind im Lehrplanentwurf für das Fach Musik jahrgangsstufenspezifisch ausgewiesen. Der VBS setzt sich in seiner Stellungnahme dafür ein, diese Festschreibung aufzuheben zugunsten einer kombinierten Auflistung von Kompetenzen und Inhalten der Jahrgangsstufen 12 und 13, bei der die Lehrkräfte die Abfolge der Inhalte grundsätzlich frei gestalten können. Wie die Fächer Deutsch und Englisch, für die diese Regelung bereits geplant ist, enthält auch der künftige Musiklehrplan Unterrichtsinhalte, die größtenteils nicht aufeinander aufbauen. Eine Rückkehr zur bereits früher geübten Praxis eines gemeinsamen Lehrplans für die Jahrgangsstufen 12 und 13 würde es erleichtern, auch jahrgangsstufenübergreifend zu unterrichten. Mancherorts könnte dies entscheidend dafür sein, ob ein Grundlagen- oder Leistungsfach Musik im Rahmen der verfügbaren Ressourcen überhaupt angeboten werden kann.

Die Anforderungen nachjustieren

Das künftige Leistungsfach Musik soll sich vom Grundlagenfach nicht durch ein erweitertes Themenspektrum unterscheiden, sondern ausschließlich im Niveau der Auseinandersetzung – etwa in höherer Komplexität oder größerer Vielfalt der Unterrichtsaspekte. Die meisten Anregungen des VBS an die Lehrplankommission beziehen sich auf eine Nachjustierung der jeweiligen Anforderungen. So erscheinen die erhöhten Anforderungen für das Leistungsfach im Lehrplanentwurf nicht überall gleichmäßig verteilt. Der geplante Lernbereich „Entwicklungen abendländischer Vokalmusik“ sieht beispielsweise im Vergleich zum Grundlagenfach eine enorme Fülle zusätzlicher verpflichtender Inhalte vor. Angesichts der Tatsache, dass das Leis­tungsfach Musik mit nur einer Kursstunde mehr ausgestattet ist als das Grundlagenfach (die zweite Zusatzstunde des Leistungsfachs ist dem instrumentalen oder vokalen Einzelunterricht gewidmet), erscheint die geforderte „vertiefte Auseinandersetzung“ so kaum realisierbar. Dieser Lernbereich sollte durch das stärkere Ausweisen fakultativer Inhalte entlastet werden. Umgekehrt regten die Mitglieder der VBS-Arbeitsgruppe aber auch inhaltliche Ergänzungen im Grundlagenfach Musik an.

So beginnen im Lehrplanentwurf für das Grundlagenfach die Inhalte des Bereichs „Entwicklungen abendländischer Vokalmusik“ erst mit der Musik des Barock. Sie bilden aber eine wesentliche Grundlage für den Lernbereich „Musik und Tradition in der globalisierten Welt“:  Ohne Grundwissen über das Verhältnis von Musik und Sprache in den Epochen vor 1600 erscheint ein angemessener Umgang mit dem Thema „Traditionsbrüche, wie etwa prima und seconda prattica zu Beginn des 17. Jahrhunderts“ kaum möglich. Eine entsprechend ergänzter Lehrplan für das Grundlagenfach sollte sich zeitlich problemlos in die Praxis umsetzen lassen.

Weitere Anpassungs- und Ergänzungsvorschläge der VBS-Arbeitsgruppe betrafen beispielsweise das Desiderat, in den Lernbereich „Musik seit Beginn des 20. Jahrhunderts“ auch dezidiert Komponistinnen und Komponisten des 21. Jahrhunderts aufzunehmen und die zeitgenössische Vokalmusik stärker zu berücksichtigen.

Stichtag: 1. August

Wie geht es weiter? – Wir hoffen natürlich, dass unsere Anregungen noch zur Optimierung des Lehrplans beitragen. Die Stundentafeln der Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie weitere Eckpunkte der neuen „Profil- und Leis­tungsstufe“ wurden bereits zum 1. August 2021 in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) verankert. In Kraft gesetzt werden sollen die Lehrpläne für die neuen Jahrgangsstufen 12 und 13 am Gymnasium bereits zum 1. August 2022, damit rechtzeitig eine verbindliche Grundlage für den Unterricht in der künftigen Qualifikationsstufe zur Verfügung steht. Die Jahrgangsstufe 12 des neuen neunjährigen Gymnasiums wird erstmals im Schuljahr 2024/2025 unterrichtet.

Herzlicher Dank geht an alle, die sich mit ihrer Kompetenz in die Arbeit eingebracht, die Entwürfe gesichtet, überdacht und kommentiert haben – vor allem an Thomas Frank, Maria Gerstner, Stefan Pausch, Edgar Schumann, Heidi Speth, Lucie Wohlgenannt und Erich Zrenner.

 

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