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Musiker*innen mit und ohne Behinderung, Profis und Laien, gemeinsam im Netzwerk Inklusion. Foto: Erich Birk
Musiker*innen mit und ohne Behinderung, Profis und Laien, gemeinsam im Netzwerk Inklusion. Foto: Erich Birk
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Gründung eines Netzwerks Inklusion im VBSM

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Inklusive Musikschulentwicklung
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„Wir ermöglichen die Teilhabe aller Menschen an der Musik, auch durch aufsuchende Angebote. Wir bekennen uns daher zur Inklusion als Anspruch und Aufgabe. Vielfalt und Heterogenität erkennen und nutzen wir als Chance und stellen dabei den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt.“ Leitbild des VBSM, 2015

Um die inklusive Entwicklung des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen und all seiner Mitgliedsschulen wirkungsvoll zu begleiten und proaktiv zu fördern, verankert der Erweiterte Vorstand des Verbandes ein „Netzwerk Inklusion“ in seiner Verbandsstruktur. Auf seiner Sitzung im Februar 2020 stimmten die Mitglieder des Erweiterten Vorstandes dem von Daniela Holweg (VBSM-Fachberaterin für Musik und Menschen mit Behinderung) und Robert Wagner (Musikschule Fürth, VdM Fachausschuss Inklusion) formulierten Antrag einstimmig zu und beriefen Robert Wagner zum ersten Sprecher des Netzwerkes. Künftig wird die*der Landesfachsprecher*in Inklusion durch die mit Querschnittsaufgaben betrauten Fachberater*innen für deren Berufungszeitraum gewählt und dem Erweiterten Vorstand vorgeschlagen. Der*die Landesfachsprecher*in des Netzwerkes gehört als nichtstimmberechtigtes Mitglied dem Erweiterten Vorstandes an. Daniela Holweg vertritt den VBSM weiterhin auf Bundesebene (Zusammenkünfte der Landesfachsprecher*innen Menschen mit Behinderung/Inklusion im VdM).

Durch die strukturelle Vernetzung aller mit Querschnittsaufgaben betrauten Fachberater*innen und lokalen Ansprechpartner*innen an den Musikschulen wird es möglich, die inklusive Entwicklung des VBSM und seiner Mitgliedsschulen anhand von Indikatoren zu beobachten (Monitoring), gegebenenfalls einen erkannten Handlungsbedarf in den Vorstand des VBSM einzubringen sowie themenbezogene Fachtagungen und Arbeitsgruppen im Land zu organisieren.

Der*die gewählte Sprecher*in des Netzwerkes wirkt nach innen und außen als Ansprechpartner*in und stellt sich den Fragen, die im Zusammenhang mit einer inklusiven Entwicklung entstehen. Die inklusive Schulentwicklung schließt die Haltung aller Mitarbeiter*innen, die Strukturen des Systems Musikschule und die Unterrichtspraxis ein.

Mit Überzeugung vertritt der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen das Welt- und Selbstverständnis „Inklusion“: Jeder Mensch ist ein Teil der Summe aller Menschen (Teil-sein). Er gehört dazu, weil er da ist. Aus diesem Verständnis und dieser Haltung heraus leitet sich für den VBSM der Handlungsauftrag ab, im Rahmen der eigenen Zuständigkeit eine inklusive gesellschaftliche Entwicklung zu unterstützen, die das Menschenrecht auf Teil-habe umsetzt, die Möglichkeit einer individuellen Teil-gabe fördert und deren Notwendigkeit begründet und so das subjektive Gefühl der Zugehörigkeit (Sense of Belonging) unterstützt.

Die öffentlichen Musikschulen in Bay­ern treffen geeignete Maßnahmen, um ALLEN MENSCHEN die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 30) und tragen im Bereich ihrer Zuständigkeit und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einer gesamtgesellschaftlichen inklusiven Entwicklung bei. Sie haben den Grundsatz, durch eine inklusive Schulentwicklung allen Menschen annehmbare, attraktive musikalische Bildungsangebote zu machen, jeden Menschen bestmöglich zu fördern und auch Grundlagen für eine Berufsausbildung zu schaffen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind Musikschulen als eigenständige Bildungs- und Kultureinrichtungen fester Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft in Bayern. Die Bayerische Sing- und Musikschulverordnung erweist sich einmal mehr mit ihren verlässlichen Beschäftigungsverhältnissen, der Grundfachverpflichtung, der Spitzen- und Breitenförderung wie auch den niederschwelligen Angeboten als unverzichtbare Grundlage, um dem Anspruch einer inklusiven Schulentwicklung entsprechen zu können.

Ein Beispiel gelungener Netzwerkarbeit bayerischer Musikschulen ist das Vaterstettener Inklusive Soundfestival (VIS) am 9. Mai 2020, das die Musikschule Vaterstetten in Zusammenarbeit mit dem Seniorenwohnpark Carecon in Vaterstetten und dem Landkreis Ebersberg veranstaltet. Mit dabei sind zahlreiche Musikgruppen und Bands aus der Region und als Highlight die vielfach prämierte und bekannte inklusive Band der Musikschule Fürth „Vollgas“. Im Rahmen des Festivals gibt es zahlreiche Workshops zum gemeinsamen Musizieren sowie eine Podiumsdiskussion, moderiert vom Schirmherr des Festivals, dem Stadtrat und Behindertenbeauftragten der Stadt München,

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