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Kompetenzzentren für musikalische Bildung

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Zur Bedeutung der öffentlichen Musikschulen
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Wie bedeutend öffentliche Sing- und Musikschulen für die ganzheitliche Bildung in Bayern sind, geht klar aus dem neuen Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt®) hervor: „Die Musikschule nimmt einen öffentlichen Auftrag wahr. Sie ist wichtiger und konstitutiver Bestandteil einer jeden kommunalen Bildungslandschaft“, denn „als Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung […] [hat] sie eine eigenständige pädagogische und kulturelle Aufgabe“. Zudem geht das Gutachten auch auf private Anbieter ein und hält fest: „Private Anbieter können […] das öffentliche Angebot ergänzen, sie können es aber nicht vollständig ersetzen“. Mit einem so umfassende Unterrichtsangebot, wie es die Musikschulen bieten und bieten müssen, ist eine Qualitätssicherung, wie es das Land Bayern mit der Sing- und Musikschulverordnung garantiert, unumgänglich: „In Bayern wird der Name ‚Musikschule‘ durch Landesrecht geschützt, indem die Erlaubnis zur Führung des Namens davon abhängig gemacht wird, dass wesentliche Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Fördermittel des Landes werden nur an die Einrichtungen vergeben, die diese Standards erfüllen.“ (KGSt®-Gutachten 1/2012: Musikschule)

Die KGSt®

Vom Staat und politischen Organisationen unabhängig, befasst sich das Entwicklungszentrum mit dem Namen Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt®) seit 1949 mit der Führung, Struktur und Organisation kommunaler Verwaltungen. Dabei entwickelt die KGSt®, mit Sitz in Köln, Gutachten und Empfehlungen unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus der kommunalen Praxis und wissenschaftlichen Erkenntnissen. „Es macht die Stärke ihrer Arbeit aus, dass neben dem kleinen Stab von zurzeit etwa 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KGSt®-Geschäftsstelle über dreihundert ‚Gutachter‘, alle ehrenamtlich tätige und erfahrene Praktiker aus Kommunalverwaltungen, die KGSt®-Produkte erstellen. Auch der Sachverstand der kommunalen Spitzenverbände, besonders innovativer Kommunalverwaltungen der Nachbarländer, der Hochschulen und der Privatwirtschaft wird eingebunden“. (www.kgst.de)

Das KGSt®-Gutachten „Musikschule“

Das neue Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt®) zu den öffentlichen Musikschulen stellt die erstmals 1978 erschienene Ausgabe in den Kontext veränderter ökonomischer und sozialer Gegebenheiten. Dabei bietet es konkrete Handlungsanweisungen für das Verwaltungsmanagement von Musikschulen, deren Träger und denjenigen, die es werden wollen. „Beginnend bei der strategischen Steuerung über die Prozessoptimierung bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung und zum Personalmanagement“ zeigt es Wege auf, wie Musikschulen in einer um Ressourcen konkurrierenden kommunalen Bildungslandschaft entstehen, sich bewähren und weiterentwickeln können.

Die Marktanalyse

Das Gutachten definiert zunächst den Auftrag der öffentlichen Musikschule und weist auf die individuellen Regelungen auf Landesebene hin: „Die Musikschule wird als Aufgabe der öffentlichen Hand in einer Verantwortungspartnerschaft von Ländern und Kommunen wahrgenommen. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung der musisch-kulturellen Bildung grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Länder verstehen und fördern die Musikschulen als Bildungseinrichtung, die Aufgabe wird indes auf kommunaler Ebene wahrgenommen. […] Die unterschiedliche Herangehensweise der gesetzlichen Regelungen zeigt, dass die Musikschule als Bildungseinrichtung eigener Art anzusehen ist, die Elemente des Schulwesens, der Jugendbildung und der außerschulischen kulturellen Bildung vereint.“ Die KGSt® sieht die „öffentliche Aufgabe ‚Musikschule‘“ als einen etablierten „Baustein in der kommunalen Bildungslandschaft“. Die Ziele der Musikschulen können daher nicht losgelöst von der sie tragenden Kommune betrachtet werden: „Die Musikschulsteuerung ist also in die Steuerung mit Zielen einer Kommune eingebettet. Auf der Ebene der kommunalen Gesamtsteuerung ist die Musikschule eine Einrichtung, welche die Aufgabe hat, mit entsprechenden Leistungen einen Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele der Kommune zu leisten“. Die Musikschularbeit zielt mit Ihrer kulturellen Bildungsarbeit „vor allem auf die Entwicklung des Individuums, jedoch nicht minder relevant ist die Wechselwirkung mit anderen Lernprozessen.“ Diese betrachtet das KGSt®-Gutachten im Detail und definiert hierzu die Begriffe „Bildung“ und „Lernen“.

Die Planungsphase

Nachdem das Gutachten den Auftrag und die Bedeutung öffentlicher Musikschulen dargestellt und somit die „Marktsituation des Produkts ‚Musikschule‘“ analysiert hat, geht es über in die „Planungsphase“. Dabei beruft es sich auf den „Strukturplan des VdM“. Dieser „beschreibt das Konzept, das vollständige Angebot sowie den Aufbau einer öffentlichen Musikschule“ und dient dem KGSt®-Gutachten als wichtige Quelle zur Angebotsdefinition von Musikschulen. In einem nächsten Schritt beschreiben die Autoren mögliche Trägerstrukturen innerhalb der kommunalen Bildungslandschaft und untergliedert diese in „Kommunale Musikschule“, „Musikschule in Gemeindeverbänden und interkommunale Zusammenarbeit“ sowie „Gemeinnützige privatrechtliche Musikschulen mit öffentlicher Förderung“. Das Gutachten stellt ein Prüfraster auf, das es erlaubt, basierend auf den vorher definierten Zielen und Vorrausetzungen, die Frage nach der richtigen Trägerstruktur individuell zu beantworten.

Die Entwicklungsphase

Des Weiteren widmet sich das Gutachten äußerst detailliert den Steuerungsprozessen, die der Qualitätssicherung, der Weiterentwicklung und zielgerichteten Leitung von Musikschulen dienen: „Die Musikschulen sehen sich häufig als ‚Getriebene der Umstände‘. Die Musikschulleitung sollte daher die angestrebten Prozesse zur Steuerung der eigenen Musikschule definieren.“ Dabei gibt das Gutachten dem Leser konkrete und praxisnahe Prüfraster an die Hand. Als Entscheidungsgrundlage können unter anderem die Daten des VdM-Berichtsbogens dienen. „Die Berichtsbogendaten werden im Bundesverband und in mehreren Landesverbänden [darunter auch der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.] in Datenbanken verwaltet, umfangreich ausgewertet und […] als vergleichende Beratungsunterlagen gegenüber den Trägern und ihren Musikschulen sowie gegenüber politischen und anderen gesellschaftlichen Gremien und Einrichtungen verwendet. In Bayern dienen sie darüber hinaus nach sorgfältiger Überprüfung durch den Landesverband ohne zusätzliches Formerfordernis als Berechnungs- und Nachweisgrundlage für die staatliche Förderung der Lehrpersonalausgaben öffentlicher Musikschulen.“

Die Analyse geht darüber hinaus unter anderem auf pädagogische Prozesse und auf Partizipation sowie bürgerschaftliches Engagement ein. Sie betrachtet die Öffentlichkeitsarbeit in Kommunen und erkennt „die Gestaltung der Produkte, der Preispolitik und der Vertriebswege“ als wichtigen Bestandteil innerhalb eines zielorientierten Marketings.

Die KGSt® setzt einen Schwerpunkt in ihrem Gutachten auf die Ressourcenanalyse. Sie strukturiert ihre Betrachtungen hierbei nach den Schlüsselthemen „Personal“, „Gebäude/Räume“, „Unterrichtsausstattung“ und „Finanzen der Musikschule“. Das Gutachten beleuchtet detailliert Faktoren wie tarifliche Regelungen, Aufgaben und Qualifikationsmerkmale der Personals und der Verwaltung. Überdies bietet es Lösungsansätze für die Problematik der Raumplanung und der Raumausstattung. Abschließend geht das KGSt®-Gutachten ausführlich auf Fragen der Finanzierung öffentlicher Musikschulen ein und rundet die Betrachtungen mit einem Glossar ab. All dies im eigentlich notwendigen Maße darzustellen würde hier den Rahmen sprengen, daher empfiehlt der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. ausdrücklich die Lektüre des Gutachtens. Zu erhalten ist es bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement auf 

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