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Kultur sichert kommunale Entwicklung

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Zum Positionspapier „Standortfaktor Kultur“ des Deutschen Städtetags
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Überall wo gesungen und musiziert wird, entdecken wir begeisterte junge Leute. Mit Leidenschaft spielen sie ihr Instrument, singen aus voller Brust, tauchen ein in die Welt der Töne und Rhythmen. Kopf, Herz und Hand fließen ineinander und bilden eine Einheit. Musik ist eine der schönsten Arten, Gefühle auszudrücken und zu erleben. Dabei ist das Empfinden von Musik so individuell wie der Mensch selbst.

Die Freude am Singen und Musizieren wächst bei Kindern und Jugendlichen mit dem eigenen Können. In der Musikschule erhalten sie das nötige Handwerkszeug und sammeln Erfahrung. Träger der Musikschulen sind Städte, Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zweckverbände. Eltern, Kommunen und Staat tragen gemeinsam die Unterrichtskosten. Ja, Unterrichtsgebühren müssen sein. Aber öffentlich getragene und geförderte Musikschulen staffeln diese nach sozialen Gesichtspunkten, so dass kein Kind aus finanziellen Gründen auf eine musikalische Ausbildung verzichten muss. Musikschule ist offen: Angehörige aller Bevölkerungsschichten, aller Generationen und Nationen finden in der Musikschule eine Vielfalt von Anregungen und Betätigungsfeldern rund um die Welt der Musik.

Musikschulen sind moderne öffentliche Bildungseinrichtungen: Der Unterricht folgt einem musikpädagogisch wohlüberlegten und sinnvoll strukturierten Bildungskonzept, das in Bay-ern seit 1984 in der Sing- und Musikschulverordnung rechtlich verankert ist. Dieses hochwertige Ausbildungskonzept setzt den Rahmen, in dem öffentliche Musikschulen die Schüler auf ihrem Weg zum Singen und Musizieren verantwortungsvoll begleiten und stärken.

Bildung und Kultur können nur gemeinsam wirken. Besonders für Kinder und Jugendliche erschließt sich der Wirkungskreis von kultureller Bildung über das gemeinsame Erleben und Handeln. Alle Sinne wollen mit jeder Menge Gefühl und wachem Verstand beteiligt sein. Die Wechselwirkung von Bildung und Kultur ist Leitbild und Programm der Musikschulen. Sie machen die öffentliche Bildungseinrichtung zum Kultur stiftenden Motor, der in viele Bereiche der kommunalen Bildungslandschaft hineinwirkt: von der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, vom qualitätvollen gemeinschaftlichen Singen und Musizieren in der allgemein bildenden Schule über das Musizieren in der Familie und im Freundeskreis bis zum Mitwirken in Laienorchestern, Musikvereinen, Chören und in vielen anderen Gruppen und Ensembles des kulturellen Lebens. Diese Vielfalt schafft Reichtum in der Kulturlandschaft.

Der Deutsche Städtetag hat dies bereits in der Vergangenheit beschrieben und unlängst in seinem Positionspapier „Standortfaktor Kultur“ vom 7. November 2013 weiter ausgeführt: „Die städtischen Kulturangebote strahlen in das Umland hinaus und sind vielfach prägend für die ganze Region. Sie tragen wesentlich zum Profil einer Stadt, zur Identitätsbildung und zum interkulturellen Verständnis innerhalb der Stadtgesellschaft bei. […] Zur öffentlich getragenen kulturellen Infrastruktur gehören Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z.B. Bibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Jugendkunstschulen, kulturpädagogische Einrichtungen, soziokulturelle Zentren […].“ Ganz grundsätzlich hat der Deutsche Städtetag zuvor in seiner „Aachener Erklärung“ von 2007 die „Bedeutung der kulturellen Bildung als unverzichtbarer Teil einer ganzheitlich verstandenen Bildung hervorgehoben und deren Einbeziehung in die kommunale Bildungslandschaft, verstanden als vernetztes Gesamtsystem von Erziehung, Bildung und Betreuung“ gefordert. Die öffentlichen Musikschulen in Bayern sind dabei ein Vorzeigebeispiel, treiben sie doch gerade diese Vernetzung durch Kooperationen mit örtlichen Bildungspartnern, u.a. mit Kindergärten, Kindertagesstätten sowie allgemein bildenden Schulen, voran.

Die Förderung von Kultur ist laut Deutschem Städtetag „kommunale Daseinsvorsorge“ und damit integraler „Bestandteil kommunaler Kulturpolitik“. Die „kulturelle Infrastruktur“ sowie „ein attraktives kulturelles Angebot einer Stadt und der Region“, wie es die öffentliche Musikschule bietet, sind bedeutende Standortfaktoren:

„Kulturförderung ist deshalb als strategisches Element der Stadtpolitik und der Stadtentwicklung zu verstehen.“

Fehlt eine angemessene kulturelle Infrastruktur, „so wird die Region nicht nur für die dort lebenden Einwohner und Einwohnerinnen, sondern auch für Gäste und die Unternehmensentwicklung der ortsansässigen Wirtschaft und Ansiedlungswillige unattraktiv. Kultur gehört wie hochwertige Bildungseinrichtungen, eine gute Verkehrsanbindung, ein nachfragegerechtes Wohnungsangebot, ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen und ansprechende Erholungs- und Freizeitangebote unabdingbar zum Profil einer zukunftsorientierten Stadt. Deshalb ist die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur als strategisches Element der Stadtpolitik zu verstehen und zu fördern.“ Dabei appelliert der Deutsche Städtetag an die Bundesländer: „Die Länder sind aufgefordert, die Städte bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und bei der Finanzierung ihrer kulturellen Infrastruktur zu unterstützen.“ Denn „seit dem ‚PISA Schock‘ zu Beginn der 2000er-Jahre steht bei der Diskussion um eine qualitative Weiterentwicklung des öffentlichen Bildungssystems und der Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen vor allem das kognitive Lernen im Mittelpunkt. […] Im schulischen Bereich sind die Länder gefordert, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit die Erteilung des curricularen Unterrichtes in den musisch-ästhetischen Fächern durch fachlich qualifiziertes Lehrpersonal sicher zu stellen. Die außerschulische kulturelle Bildung, die weitgehend von den Kommunen und ihren außerschulischen Einrichtungen bestimmt wird, muss seitens der Länder mit Blick auf die angestrebte Verbesserung kultureller Teilhabe mit höheren Finanzierungsanteilen gefördert werden.“

Dies steht im Einklang mit den im 3. Bayerischen Musikplan der Bayerischen Staatsregierung festgelegten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Sing- und Musikschulen: „Förderung der Sing- und Musikschulen durch angemessene staatliche Zuschüsse; gewünscht wird eine Anhebung des staatlichen Finanzierungsanteils bis auf 25 Prozent der Lehrpersonalausgaben“. Diesem Ziel strebt der VBSM als Fachverband der gemeinnützigen Träger von Sing- und Musikschulen in Bayern entgegen.

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