Im Rahmen seiner diesjährigen Bundesversammlung in Stuttgart verabschiedete der VdM den „Stuttgarter Appell“. Der Verband reagierte damit darauf, dass nach wie vor zahlreiche Musikschulen mit Honorarlehrkräften arbeiten (müssen). Das jüngste Verfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen verschärft die Problematik und trägt überdies zur Verunsicherung der Beteiligten bei.
Im „Stuttgarter Appell“ heißt es zu Beginn: „Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) fordert die Träger seiner Mitgliedsschulen auf, den Anteil angestellter Lehrkräfte kontinuierlich zu erhöhen, um die im Positionspapier der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) geforderte Qualität der öffentlichen Musikschulen zu gewährleisten. Nur über qualitätssichernde Rahmenbedingungen für öffentliche Musikschulen, deren Grundlage die Perspektive einer Festanstellung ist, bleibt das Berufsbild Musikschulpädagoge auch für zukünftige Studienbewerber attraktiv.
Für Musikschulen, die das Ziel einer Vollausstattung mit angestellten Lehrkräften noch nicht erreicht haben, empfiehlt der VdM im Sinne des im Positionspapier der Kommunalen Spitzenverbände und im KGSt- Gutachten geforderten ‚bedarfsgerechten‘ Verhältnisses von angestelltem Personal zu Honorarkräften eine stufenweise, in Tempo und Grad an den jeweiligen Rahmenbedingungen orientierte Erhöhung des durch angestellte Lehrkräfte erteilten Unterrichts. Eine öffentliche Musikschule, wie sie vom VdM in seinem Strukturplan aufgestellt ist, von den Kommunalen Spitzenverbänden in ihrem gemeinsamen Positionspapier gefordert und im KGSt-Gutachten beschrieben wird, ist grundsätzlich nur mit angestellten, weisungsgebundenen und angemessen vergüteten Lehrkräften zu realisieren. Musikschulen, deren Träger von ihren Honorarkräften mehr verlangen als die vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden, um eine Qualität zu erreichen, wie sie grundsätzlich nur mit angestellten Lehrkräften zu erreichen ist, vertrauen bisher darauf, dass es keine Kläger bei den Gerichten gibt. Vieles hat sich in letzter Zeit – oft zunächst leise und kaum wahrgenommen – so geändert und so zugespitzt, dass sich die Musikschulen im VdM in ihrer fachlichen Verantwortung für die Träger jetzt zu Wort melden müssen.“
Nach einer deutlichen Situationsbeschreibung folgt die Erkenntnis: „Nur angestellte Lehrkräfte, die auf das Leistungs-Paket der „Zusammenhangstätigkeiten“ verpflichtet sind, können das vollständige, aufeinander abgestimmte, vielfältige und qualitativ hochwertige Angebot der öffentlichen Musikschulen garantieren.“ Dies wird im „Stuttgarter Appell“ im Anschluss ausführlich begründet.
Der komplette Appell ist auf der Webseite des VdM (www.musikschulen.de) veröffentlicht.