„Zu Füßen Gottes (wenn Gott Füße hat) sitzt Bach – und nicht der Magistrat von Leipzig!“ Dieses Zitat kam nicht unpassend im fortgeschrittenen Verlauf der Arbeit des KGSt-Gutachterausschusses, als deutlich war, dass sich die Logiken von musikalischer Bildung und Musikschulstruktur einerseits und kommunaler Strategie- und Maßnahmenplanung andererseits nicht konträr gegenüberstehen sondern vielfach ergänzen oder gar übereinstimmen.
Wert-Entscheidung, Qualitätsorientierung, Sozialverpflichtung, Vernetzung und die (viel bemühte) Nachhaltigkeit sind nur einige Aspekte, um die es genauso bei der Steuerung des Bildungsorganismus Musikschule wie bei der Steuerung der Kommune insgesamt geht. Das inhaltlich-fachliche Angebot für die Bevölkerung einer Kommune ist unter den gerade genannten Aspekten in beiden Fällen maßgebend für die strategische Ausrichtung, für die Planung von Maßnahmen, für den Ressourceneinsatz und für die Erfolgs- und Wirkungsanalyse, die meist durch ein Qualitätsmanagement unterlegt wird.
Die KGSt, die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, hat sich zuletzt vor über 30 Jahren mit der Organisation der öffentlichen Musikschule beschäftigt. Das KGSt-Gutachten von 1978, das nach wie vor in vielen Teilen Referenzgutachten für die Organisation von Musikschulen ist, wirkt zum Beispiel auch heute noch in einzelnen Ländern als Kriterienkatalog hinsichtlich der Förderung von Musikschularbeit fort.
Seither hat sich natürlich die kommunale Welt in vielen Anforderungen verändert. Die kommunalen Spitzenverbände führen aber aus, dass das Produkt Musikschule auch heute fester Bestandteil der Angebote einer Kommunalverwaltung ist. Sinngemäß heißt es in dem 2010 beschlossenen Positionspapier aller drei Kommunalen Spitzenverbände, dass Musikschulen als öffentlich getragene Bildungseinrichtungen die Aufgabe haben, Kindern und Jugendlichen, aber vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung auch Erwachsenen und Senioren, zugangsoffen Wege zum eigenen Musizieren zu ermöglichen. Zugangsoffen bedeutet: durch soziale Gebührenstaffelung oder durch Angebote, die einen besonderen Bedarf abdecken, etwa wie die musikalische Arbeit mit Behinderten oder in integrativen Gruppen. Musikschulen haben eine eigenständige pädagogische und kulturelle Aufgabe. Im Rahmen der Gestaltung zukunftsfähiger kommunaler Bildungslandschaften sind sie wesentliche Kooperationspartner von Kindertagesstätten und allgemein bildenden Schulen. Ihre Angebotsstruktur wird sich daher inhaltlich, personell und räumlich auf zunehmende ganztägige Bildung von Kindern und Jugendlichen einstellen. Im Gutachten wird der Sicherung der Qualität von Musikschularbeit große Bedeutung beigemessen: Berichtswesen und Controlling, Kennzahlensysteme und Vergleichsringarbeit und vor allem ein umfassendes, profilgerechtes Qualitätsmanagement sind immer stärker Kennzeichen öffentlicher Musikschulen.
Das KGSt-Gutachten Musikschule wird das gesamte Rüstzeug des Verwaltungsmanagements darstellen, beginnend bei der strategischen Steuerung über die Prozessoptimierung bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung und zum Personalmanagement. Es ist als Arbeitshilfe und Unterstützung für das Management der Musikschulen konzipiert. Der VdM hat sich um das Zustandekommen dieser Neufassung des Gutachtens bereits im Vorfeld bemüht und ist froh, dass die KGSt sich dieser Überlegung gegenüber sehr aufgeschlossen gezeigt und mit Oliver Scheytt einen besonders geeigneten Experten als Autor verpflichtet hat, die Überarbeitung des Musikschulgutachtens inhaltlich zu koordinieren. Der Gutachterausschuss, der in drei Workshops die Erarbeitung des Gutachtens inhaltlich eng begleitet hat, war mit einer repräsentativen Auswahl von Expertinnen und Experten aus der kommunalen Bildungs- und Kulturverwaltung besetzt; ihm gehörten auch Vertreter aus den Ländern, aus Österreich wie auch aus dem VdM an.
Nach dem VdM-Strukturplan (2009) und dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände (2010) wird mit dem KGSt-Gutachten dann das dritte Grundlagenpapier zur Aufgabe, Struktur und Organisation der öffentlichen Musikschule vorliegen. Damit werden die Perspektiven des Fachverbandes und der tragenden Kommunen um die Expertise der unbestritten renommiertesten Einrichtung im Bereich des kommunalen Managements vervollständigt. Dieses Gutachten soll gerade auch den Bereichen in Politik und Verwaltung zur Planung und Steuerung dienen, die nicht direkt aus dem inneren Sektor, also der Musikschule selbst oder den Kultur- beziehungsweise Bildungsressorts kommen.