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Der Fokus, den die Arbeit verdient

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Das neue Musik- und Kunstschulgesetz in Thüringen
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Thüringen hat ein neues Musik- und Kunstschulgesetz; im Juli konnte die Landtagspräsidentin ihre Unterschrift darunter setzen. Der Weg dorthin war lang und arbeitsreich, hat sich aber gelohnt. Sechs Millionen Euro institutionelle Förderung jährlich für die Musikschulen und Kunstschulen des Freistaats sind im Gesetz verankert, mit der Möglichkeit der Dynamisierung im Fall von Tarifsteigerungen: ein Ergebnis, das unbedingt nötig war, um die Musikschulen im Land in die Lage zu versetzen, ihre Bildungsarbeit auf hohem Niveau weiterzuführen.

Ziemlich einmalig dürfte das Abstimmungsergebnis im Thüringer Landtag sein: Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen wurde das Gesetz nach Änderungsanträgen und Diskussionen angenommen. Das sei auch überraschend für den Landesverband der Musikschulen gewesen, berichtet dessen Vorsitzender Matthias Deichstetter.  Zunächst gab es durchaus Stimmen, die gegen ein solches Spartengesetz waren, die aber offenbar letztendlich von der Bedeutung der Musikschulen im Land überzeugt werden konnten. Geholfen habe, dass die großen Verbände wie der Landesmusikrat und auch der Kulturrat von Anfang an unterstützend mit im Boot gesessen hätten.

Seit über zehn Jahren hat der Landesverband für eine Wiedereinführung der institutionellen Förderung der Musikschulen gekämpft. 2008 war diese eingestellt worden, nachdem sie schon in den Jahren zuvor immer weiter gesenkt worden war.

Das hat die Musikschulen in ihrer Arbeit stark beeinträchtigt, die Hauptlast der Kosten trugen nun die kommunalen Träger und die Eltern. Es gab zwar durchgehend eine vergleichsweise kleine Projektförderung, allerdings erst ab 2020 – nachdem die rot-rot-grüne Regierungskoalition ins Amt gekommen war – wieder eine, „die den Namen verdient“, so Deichstetter: fünf Millionen Euro im Jahr. Man konnte dieses Geld nutzen, um den immensen Investitionsstau der Einrichtungen abzubauen. Viel passierte im Bereich Digitalisierung, auch überfällige Neuanschaffungen von Instrumenten und Ausstattungsgegenständen waren möglich.

Sein Hauptziel konnte der Verband durch die Projektförderung allerdings nicht erreichen: eine deutliche Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, nur realisierbar, wenn es eine langfristige und verlässliche Förderung dafür gibt.

„Eine Zeit lang haben wir auf Granit gebissen“, erzählt Deichstetter, der im Hauptberuf Leiter der Musikschule des Kyffhäuserkreises „Carl Schroeder Konservatorium“ und Amtsleiter für Kultur und Tourismus im Kyffhäuserkreis ist. Ursprünglich war ein allgemeines Kulturfördergesetz geplant. Erst, nachdem dieses scheiterte, war der Weg frei für ein Spartengesetz. Die Anregung, sich mit der LAG der Kunstschulen in Thüringen zusammenzutun, kam unter anderem vom Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff. Der Gedanke dahinter: das Ganze größer zu denken und durch den Zusammenschluss einen Anlass zu schaffen, die Förderstrukturen grundsätzlich zu überdenken. Ein Papier wurde erstellt, das dann an die Abgeordneten des Thüringer Landtags verschickt wurde. Gab es anfangs in allen Fraktionen Einzelne, die sich für die Idee erwärmten, kam schließlich das Signal von der CDU, deren Fraktion sich gesammelt für ein Gesetz engagieren wollte und hierfür einen Entwurf entwickelte. Viele Gespräche, etwa 40 an der Zahl, seien geführt worden, berichtet Deichstetter. Schließlich war der Gesetzentwurf so weit gediehen, dass es zur Anhörung im Landtag kam. Nach weiteren Korrekturen, „die aber legitim waren“, konnte die Einstimmigkeit hergestellt werden. Jetzt können die Musikschulen Stellen ausschreiben, auch Stellen im bisherigen Honorarsektor umwandeln, so dass am Ende ein hoher Prozentsatz der Quote sozialversicherungspflichtiger Lehrkräfte erreicht werden kann.

Die Gefahr, dass Kommunen jetzt auf die Idee kommen könnten, ihre Beiträge zu reduzieren, sieht Deichstetter nicht: „Es steht im Gesetz, dass sich der kommunale Träger mit mindestens 50 Prozent an den Gesamtausgaben der Einrichtung beteiligen muss. Ansonsten verliert so eine Einrichtung die Anerkennung als staatliche Musikschule.“ Voraussetzung, um an der staatlichen Förderung teilzuhaben, ist außerdem, dass mindestens 50 Prozent der Jahreswochenstunden durch Festangestellte zu leisten sind.

Die Verteilung der Fördersumme erfolgt zunächst nach einem festen Schlüssel zwischen den Musik- und den Jugendkunstschulen. Für die Verteilung an die Musikschulen wird es eine Formel geben, die sich aus drei Faktoren zusammensetzt: die Zahl der Jahreswochenstunden, die Gesamtschülerzahl und – dies sei der elementarste Faktor, erklärt Deichstetter – die Personalkosten:

„Da zählen nicht nur die Kosten für Festangestellte hinein, sondern auch die Personalkosten für die Freien. Auch dort kann man viel bewirken, indem man endlich einmal faire Honorare zahlt.“

Wie hat sich dieser gemeinsame Kampf auf den Stellenwert der Musikschulen im Freistaat ausgewirkt? „Gerade durch die vielen Gespräche, die wir geführt haben, haben wir die Bedeutung unserer Arbeit so dargestellt, wie wir es durch einen parlamentarischen Abend wohl nicht erreicht hätten“, meint der Verbandsvorsitzende. „Das war viel Arbeit, aber es hat gezeigt, dass es bei den Abgeordneten angekommen ist. Dieses Gesetzgebungsverfahren hat uns endlich wieder den Fokus gebracht, den unsere Arbeit verdient. Das ist fast das Wichtigste an der ganzen Sache.“

 

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