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„Kultur macht stark!“

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Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums im Rahmen von Bündnissen für Bildung
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat für die kommenden fünf Jahre ein Förderprogramm ausgelobt, das unter dem Motto „Kultur macht stark!“ firmiert und zum Ziel hat, in lokalen Bündnissen für Bildung Maßnahmen kultureller Bildung vor Ort zu fördern, welche Kinder und Jugendliche in Risikolagen erreichen sollen.

Das Ministerium formuliert klare Definitionen für dieses Programm: ein Bündnis besteht aus mindestens drei Bildungs-Akteuren, von denen die allgemein bildende Schule zwar Teil des Bündnisses, aber in ihm nicht federführend sein kann. Die Maßnahmen werden in drei Formaten gefördert: Kurse, Freizeiten, Patenschaften/Mentoring-Programme. Die Förderung darf nicht zu bereits bestehenden Programmen oder laufenden Maßnahmen hinzukommen oder diese ersetzen. 

Die Fördermittel werden über bundeszentrale Verbände oder bundesweite Initiativen im Sinne eines Zentralstellenverfahrens organisiert. Dabei haben diese bundeszentralen Erstempfänger die Weiterleitung der Mittel an die lokalen Bildungsbündnisse als Letztempfänger zu organisieren und die Anträge und die Mittelverwendung zu prüfen. Sie sind aufgefordert, einen Konzeptantrag einzureichen, in dem Zielgruppen, mögliche Bündnisse und Maßnahmenformate beschrieben werden sowie die Eignung der Mitglieder für die Errichtung und Gestaltung von Bündnissen und für die Durchführung von Maßnahmen dargestellt werden müssen. Eine unabhängige Jury wird vom BMBF berufen und bis September diese Anträge in Sinne eines wettbewerblichen Verfahrens prüfen. „Erfolgreiche“ Verbände und Initiativen werden dann ihre Mitglieder zur Gestaltung von Bildungsbündnissen aufrufen, um ab 2013 Maßnahmen fördern zu können.

Der VdM hat einen solchen Konzeptantrag gestellt und verdeutlicht, dass die Musikschulidee im Wesentlichen von drei Prinzipien der Zugänglichkeit für Kinder und Jugendliche zu musikalischen Bildungsangeboten geprägt ist: örtliche/räumliche Zugänglichkeit („kurze Beine – kurze Wege“), soziale Zugänglichkeit (Sozialstaffelung der Gebühren/Entgelte: „keinem Kind, keinem Jugendlichen darf allein aus wirtschaftlichen Gründen der Zugang zur Musikschule verwehrt sein“) und fachliche Zugänglichkeit (voraussetzungsloser Zugang – „Musikalische Bildung von Anfang an“). Das Zielportfolio, das der VdM für die Maßnahmen der lokalen Bündnisse mit Musikschulen in seinem Konzeptantrag vorsieht, umfasst die nachstehenden inhaltlichen Bereiche:

  • Einbeziehung aller Kinder und Jugendlichen, um Stigmatisierungen entgegenzuwirken

a) im Vorschulbereich und b) in allgemein bildenden Schulen, mit Schwerpunkt Grundschule.

  • Maßnahmen mit geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen.
  • Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und in Risikolagen (auch im Kontext von Migration)
  • Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchtprävention (Eltern wie Kinder) und psychischer Belastung/Erkrankung, in Kinderheimen, Krankenhäusern, Krebs-Stationen und Hospizen oder im Jugendstrafvollzug.

Mit zielgruppenorientierten musikalischen Bildungsmaßnahmen und der pädagogisch-methodischen Kompetenz der Bündnis-Akteure werden in diesem Portfolio die spezifischen, genuinen Wirkungspotenziale von Musik und ihrer Ausdrucksmöglichkeiten genutzt. 

Als Beispiel sei hier auf die Maßnahmen mit körperlich und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen mit den Worten von Robert Wagner (Musikschule Fürth) eingegangen: „Die durch die UN-Konvention geforderte und ethisch wünschenswerte Umsetzung der Inklusion wird nur gelingen, wenn die Vielfalt der Menschen unmittelbar als persönliche Bereicherung für jeden einzelnen Menschen erfahrbar gemacht wird. Musikschulen bieten in ihrem Lern- und Lebensraum Generationen, Nationen und soziale Schichten übergreifend allen Menschen im gemeinsamen Musizieren einen Inhalt, der die Vielfalt aller Beteiligten als einen Mehrwert für jeden einzelnen Beteiligten erfahrbar macht. […] In einem Bündnis für Bildung können Musikschulen, Regelschulen mit Inklusion, Förderschulen, Werkstätten und andere Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und auch Hochschulen in langfristig angelegten Modellen und Projekten Erfahrungen machen und weitergeben, die nachhaltig Beispiel geben und dergestalt die UN-Konvention schrittweise umsetzen.“ 

Vorausgesetzt, die Jury erkennt den Konzeptantrag des VdM als förderfähig an, würde die Kommunikation mit den Mitgliedern zur Generierung von Bündnissen und der Aufruf zur Maßnahmenkonzeption langjährig bekannten Routinen, akzeptierten und erprobten Wegen folgen. Einige mögliche Kooperationsformen und Bündnispartner seien hier aufgeführt. Zuvorderst stehen sämtliche Bildungseinrichtungen (formale und non-formale), da hierüber eine flächendeckende Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen gewährleistet ist: Kindertagesstätten, Kindergärten, Allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Jugendkunstschulen oder Kunstvereine, Bibliotheken und Orchester. Hierbei kommt den Grundschulen eine besondere Bedeutung zu, da dies der einzige Bildungsort ist, an dem wirklich alle Kinder in Deutschland erreichbar sind. Ergänzende Partner in diesem Sektor können die Musik- und Kunsthochschulen sowie die Fach- und Fortbildungsakademien sein. Verbände, Organisationen und Institutionen aus Kunst und Kultur oder auch die freie Kulturszene aus dem Themenfeld der musikalisch-kulturellen Bildung sind weitere potentielle Bündnispartner, die sowohl im professionellen oder semi-professionellen als auch im Laienbereich zu finden sind. Zu nennen wären hier Freie Theater, die privaten Musikerzieher im DTKV, Laienchöre und -orchester, Berufsorchester, professionelle Chöre und Ensembles. Soziale Dienste und Einrichtungen, Vereine und Initiativen auch jenseits der primären Bereiche Kultur und Bildung bilden einen starken Partnerpool für die Bildungsbündnisse der Musikschulen. Dies können Behindertenwerkstätten, Drogenberatungsstellen, Sportvereine, Volkshochschulen, Einrichtungen der Offenen Tür, Sozialverbände wie etwa die Arbeiterwohlfahrt, Familienstützpunkte und -verbände, Migrantenorganisationen, Kinderheime, Jugendsozialdienste, Elterninitiativen und Fördervereine, Jugendzentren und Kirchen sein. Partnerschaften mit Institutionen aus Wirtschaft und Verwaltung können ebenso in die Projektideen integriert werden, so z.B. mit Instrumentenherstellern, Jobcentern und Jugend­ämtern; zudem sind Stiftungen im Interessenfeld der kulturellen Bildung stark engagiert. Ab Ende September 2012 sollen Informationen an die Mitgliedschulen gehen, am 10. Dezember 2012 soll der Einsendeschluss für die erste Ausschreibung sein – alles vorausgesetzt, das Konzept des VdM wird von der Jury als förderungswürdig erachtet und vom BMBF wird ein entsprechender Zuwendungsbescheid erteilt. Es sollen in den Folgejahren weitere Ausschreibungsrunden möglich sein. 

Eine ausführliche Version dieses Artikels mit genaueren Informationen zu den Inhalten und zum Verfahren finden Sie ab Oktober auf der Webseite des VdM: www.musikschulen.de.

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