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Volksinitiative in Brandenburg: „Vorsicht Musik“. Foto: LV Brandenburg
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„Masse statt Klasse?“

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Volksinitiative „Musische Bildung jetzt“ in Brandenburg
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Im Mai starteten Brandenburgs Musik- und Kunstschulen eine Volksinitiative, um für eine angemessene Beteiligung des Landes an der Musikschulförderung und gegen eine verfehlte Fördersystematik zu kämpfen.

Nachdem im Februar das bundesweit erste Musikschulgesetz zum Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz novelliert wurde, war die Hoffnung groß, dass sich das Land wieder mit 15 Prozent an den Kosten der Musik- und Kunstschulen beteiligt. Aber die gesetzlich vorgesehene Anpassung der Landesförderung an gestiegene Schülerzahlen und Tarif-erhöhungen blieb aus: Die Chance einer Kurskorrektur wurde vertan, die Landesförderung bleibt auf dem Niveau des Jahres 2003.

Die Landesförderung stagniert seit Jahren trotz steigender Schülerzahlen. Besuchten im Jahr 2000 rund 25.000 Schüler die brandenburgischen Musikschulen, so sind es 2014 schon 36.000. Weitere 3.500 Schüler warten auf einen der begehrten Plätze. Hinzu kommen noch die Tariferhöhungen für das Personal. Dadurch ist der Anteil der Landesförderung an den Gesamtkosten der Musikschulen von seinerzeit 15 Prozent auf zuletzt 9 Prozent herabgesunken. Die Kommunen beteiligen sich bereits mit über 50 Prozent an den Kos-ten der Musikschulen. Die restlichen 40 Prozent tragen die Eltern über die Unterrichtsgebühren bei. „Die Mehrkosten gingen stets einseitig zu Lasten der Eltern und der Kommunen“, kritisiert Thomas Falk, Geschäftsführer des Verbandes der Musik- und Kunstschulen. Denn die ursprüngliche Finanzierungsidee sah vor, dass Land, Kommunen und Eltern je ein Drittel der Gesamtkosten tragen.

Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes verdeutlicht, dass der Rückzug des Landes aus der Finanzverantwortung für die Musikschulen zu „einer spürbaren Beeinträchtigung der Arbeit der Musikschulen“ geführt habe, „die von den Trägern nur bedingt aufgefangen werden konnte“. „Eine Verschlechterung der Personalstruktur und eine Verstetigung und Verlängerung von Wartelisten an den öffentlich getragenen Musikschulen sind auf die massiven Einschnitte der Landesförderung zurückzuführen.“

Das Gesetz gibt keinerlei Anreize für die Verbesserung der Anstellungsverhältnisse des pädagogischen Personals an Musikschulen, obwohl der Fachlehrermangel jetzt schon in vielen Regionen des Landes zu spüren ist. Und auch die Vergütung für die Honorarkräfte an den Musikschulen liegt deutlich unter dem Niveau dessen, was erforderlich wäre, um dem Fachlehrermangel entgegenzuwirken.

Gleichzeitig sollen laut dem neuen Musik- und Kunstschulgesetz die Landeszuschüsse künftig stärker nach der Schülerzahl und nicht nur nach der Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden bemessen werden. Dies solle einen Anreiz für die Musikschulen schaffen, den Gruppenunterricht zu erweitern als Maßnahme, Wartelisten abzubauen und den Zugang zu musischer Bildung zu erhöhen. Die Eltern und alle Sachverständigen sind alarmiert. Sie befürchten neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand vor allem massive Qualitätseinbußen für den Instrumentalunterricht und negative Auswirkungen für die Spitzenförderung nach dem Prinzip „Masse statt Klasse“. Dieser Sonderweg ist umso fataler, als Brandenburgs Musikschulen die einzig im Land verbleibenden Leuchttürme zur Förderung begabter junger Musikerinnen und Musiker bis zur Vorbereitung auf die Hochschul-Aufnahmeprüfung sind. Die Folgen sind unabsehbar, die Initiatoren der Volksinitiative fordern, dass die bewährte Fördersystematik beibehalten wird.

Eine weitere Forderung der Volksinitiative gilt der gesetzlichen Sicherung vorbildlicher Kooperationen der Musikschulen mit Schulen und Kitas. Programme wie „Klasse Musik“ sind als modellhaft vom Zentrum für Kulturforschung evaluiert worden, ihre hohe Wirksamkeit, gerade Kindern mit sozialen Benachteiligungen einen Zugang zu kultureller Teilhabe zu öffnen, ist belegt. Die Nachfrage nach diesen Angeboten ist groß. Vielerorts bewerben sich die Grundschulen um die Teilnahme am Programm „Klasse Musik“, das Kinder kostenfrei über zwei Jahre an das Musizieren heranführt. Aber trotz vollständiger Ausschöpfung der Landesmittel werden bislang lediglich sechs Prozent der Kinder im Grundschulalter erreicht. Bei den Kindern im Kindergartenalter ist es sogar nur ein Prozent aller Kinder, die an dem Programm teilhaben.

Die Musik- und Kunstschulen fordern daher, dass die Landesmittel im Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ in die reguläre und gesetzlich gesicherte Landesförderung integriert und dem Bedarf entsprechend angehoben werden, um mehr Kindern den Zugang zu musikalischen Bildungsangeboten zu öffnen. Innerhalb eines Jahres müssen nun 20.000 Unterschriften gesammelt werden, damit sich der Landtag erneut mit dem Musik- und Kunstschulgesetz befasst. In nur sechs Wochen sind schon 18.800 Unterschriften zusammen gekommen (Stand 1. August). Höhepunkt der Kampagne war die Demonstration vor dem neuen Brandenburger Landtag in Potsdam. Auf der zentralen Kundgebung sprachen sich mit Ausnahme der SPD-Fraktion Vertreter aller Parteien für eine Anhebung der Landesförderung aus. Auch in den Wahlprogrammen finden sich die Forderungen nach einer angemessenen Beteiligung des Landes an den Kosten der öffentlichen Musikschulen wieder.

Im September wird in Brandenburg gewählt. Der neue Landtag wird sich – so viel steht fest – erneut mit dem Gesetz beschäftigen. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich davon ab, ob das Land die Musikschulförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift und bereit ist, die Prioritäten für die weitreichenden Bildungsaufgaben der Musikschulen neu zu setzen.

Katja Bobsin, Referentin für Bildung und Öffentlichkeitsarbeit im Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg

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