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Eine Frau mittleren Alters steht unter freiem Himmel an einem Mikrofon. Im Hintergrund sieht man einige Menschen, manche mit Instrument, andere mit Protestschildern zusammenstehen.

Kultur- und Bildungsministerin Karin Prien bei der Demonstration „Musik­schulen gehen flöten: Musikschulfördergesetz jetzt!“ des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Foto: LVdM Schleswig-Holstein

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Mission Musikschulfördergesetz in Schleswig-Holstein

Untertitel
Eine kulturpolitische Geschichte in zwei Akten – Ende offen
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Es war ein erster Erfolg im Sommer 2022: „Wir werden die Musikschulen des Landes durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig absichern.“ So steht es im schwarz-grünen Koalitionsvertrag auf Seite 46. Knapp fünf Jahre kontinuierlich verfolgte kulturpolitische Arbeit des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein stehen hinter diesem Satz. Hier startet eine Rückschau.

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Im Mai 2019 wandte sich der Landesverband ans Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: „Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein fordert, dass ein Musikschul[förder]gesetz verabschiedet wird. Zweck dieses Gesetzes ist es, die flächendeckende Arbeit öffentlicher Musikschulen in Schleswig-Holstein zu sichern und die Grundlagen für deren Weiterentwicklung zu schaffen.“ Die SPD nimmt sich zu dieser Zeit (als Opposition) federführend des Themas an und stellt dem Vorstand des Verbandes Ende 2019 einen ersten Gesetzesentwurf vor, der vor allem die staatliche Anerkennung von öffentlichen Musikschulen in den Mittelpunkt stellt, jedoch die finanzielle Förderung der Musikschulen durch das Land nicht nachhaltig absichert. 

Der Aufschlag versandete zunächst im kulturpolitischen Geschehen. 2020 stand deshalb verbandspolitisch im Zeichen der ständigen Wiederholung. In allen politischen Gesprächen wurde die Wichtigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Musikschularbeit betont und es entwickelte sich die Forderung nach einem Musikschulfördergesetz, das eben auch eine finanzielle Absicherung beinhaltet.

Auf Grundlage dieser Vorarbeit initiierte der Landesverband 2021 seine bis dahin wohl wichtigste Kampagne als Vorspiel auf die im Jahr 2022 anstehende Landtagswahl. „Unsere Musikschulen müssen auf eine verlässliche und nachhaltige Förderung vertrauen können“, lautete die Kernbotschaft der Kampagne „Flaschenpost ans Landeshaus“. Um der Botschaft noch stärkere Aussagekraft zu verleihen, wurden Bündnisse zwischen kommunalen Vertretern und Musikschulleitungen geschlossen. Zusammen mit der örtlichen Musikschulleitung stellten kommunale Politiker und Verwaltungschefs eine gemeinsame Flaschenpost ans Landeshaus vor. Inhalt der Briefe waren Forderungen an die neue Landesregierung, Rahmenbedingungen für eine verlässliche, professionelle und moderne Musikschularbeit zu schaffen. Die Briefe wurden symbolisch über verschiedene Gewässer in Schleswig-Holstein als Flaschenpost ans Landeshaus verschickt. Diese Aktionen wurden in Form von Kurzvideos festgehalten. Neben der digitalen Veröffentlichung der Videos versandte der Landesverband tatsächliche Flaschen mit den Forderungspapieren an alle kulturpolitischen Vertreter im Landeshaus.

Es geschah ebenfalls im Juni 2021, dass die Fraktion der SPD und die Abgeordnete des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) im Juni den Entwurf eines „Gesetzes über die Musikschulen in Schleswig-Holstein“ in den Landtag einbrachten. Die Sache wurde in den Bildungsausschuss überwiesen und unter Einbezug zahlreicher schriftlicher Stellungnahmen sowie einer mündlichen Anhörung Anfang 2022 beraten. Der Antrag der Opposition konnte sich jedoch nicht durchsetzen und wurde abgelehnt.

Jedoch: Nach den Landtagswahlen 2022 wurde im neuverhandelten schwarz-grünen Koalitionsvertrag die Umsetzung eines Musikschulfördergesetzes festgehalten. Dort heißt es, dass man die Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig absichern wolle. Und weiter: „Ihnen [den Musikschulen] kommt bei der kulturellen Bildung und Teilhabe eine wesentliche Rolle zu. Ziel ist es dabei auch, grundsätzlich Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen zu verbessern.“ 

Damit begann der zweite Akt der Geschichte. Am 11. Mai 2023 beriet der Schleswig-Holsteinische Landtag über die „Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz“. Dazu wurde ein Alternativantrag „Kulturfördergesetz für Schleswig-Holstein“ vom SSW eingebracht. Dieser wurde in Verbindung mit weiteren Beratungen zu einem Musikschulfördergesetz einstimmig dem Bildungsausschuss überwiesen. Am 14. Juli 2023 wurde der Landesverband der Musikschulen sowie viele weitere Akteure der Musik-, Kultur- und Bildungslandschaft vom Bildungsausschuss um eine schriftliche Stellungnahme zur Drucksache „Kulturfördergesetz für Schleswig-Holstein“ gebeten. In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 beschloss der Bildungsausschuss dann schließlich, den Alternativantrag zurückzustellen, bis das Musikschulfördergesetz vorliegt und dieses damit zu priorisieren. Die Kulturverwaltung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein wurde mit dem Entwurf eines Gesetzestextes beauftragt. Dem Landesverband der Musikschulen wurde zugesagt, dass ein Gesetzesentwurf zum zweiten Quartal 2024 vorliegen würde. Auf Nachfrage des Landesverbandes der Musikschulen wurde Mitte Mai 2024 jedoch öffentlich, dass die Landesregierung die Umsetzung eines Musikschulfördergesetzes aufschiebt.

 
Nun wurde es laut in der schleswig-holsteinischen Musikschullandschaft. In seinem Brandbrief „Fortissimo fürs Musikschulfördergesetz!“ forderte der Landesverband der Musikschulen, dass den Worten der Landesregierung Taten folgen müssen. Mit dem Aufschub würde ein grundlegender Schritt zur nachhaltigen Absicherung der musikalischen Bildung im Land verhindert. Mit dem Musikschulfördergesetz sollten schließlich erstens Qualitätsstandards für landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixiert werden, zweitens Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den Ganztag geschaffen und drittens eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen durch ein neues Landesfördermodell etabliert werden. Um diese Forderung öffentlich zu platzieren, setzte der Landesverband am 12. Juni 2024 die Petition „Musikschulfördergesetz jetzt! Zukunft für Musikschulen in Schleswig-Holstein“ auf. Insgesamt zeichneten über 3.000 Menschen diese Petition. Das Quorum von 2.000 Mitzeichnungen hatte die Petition bereits innerhalb einer Woche erreicht. Am 20. Juni 2024 demonstrierten schließlich rund 400 Musikschulakteure aus dem gesamten Bundesland vor dem Landeshaus. Unter dem Aufruf „Musikschulen gehen flöten: Musikschulfördergesetz jetzt!“ richteten sich die Demonstrierenden mit folgenden Appellen an die Landesregierung: (1) Musikalische Bildung sichern – überall im Land, (2) Musikschule muss bezahlbar bleiben, (3) Ganztag nur mit Kultur.

Es war ein erster Erfolg, als Kultur- und Bildungsministerin Karin Prien noch auf der Demonstration verkündete, dass ein Musikschulfördergesetz 2026 in Kraft treten und dass „trotz der überaus angespannten Haushaltslage eine substanzielle Erhöhung der Förderung für die Musikschulen ab 2025 umgesetzt werden“ solle. Rund einen Monat später, am 18. Juli 2024, sagt Ministerin Prien im Landtag zu, dass die Förderung der Musikschulen für das Jahr 2025 um annähernd 100 Prozent beziehungsweise um eine Million Euro gesteigert werde. Dabei sei die geplante Erhöhung der Landesförderung nur einer von mehreren Schritten.

Fortsetzung folgt.

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