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„Musikschule“ – Das wollen die Städte

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„Hinweise und Leitlinien“ des Deutschen Städtetages
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Erneut bestätigt das Papier die breite Akzeptanz seitens der öffentlichen Träger für das durch die Mitgliedschulen des VdM realisierte Musikschulkonzept. Neben ihrem originären musikalischen Bildungsauftrag werden den Musikschulen eine Reihe von Aufgaben zuerkannt, die einem Bekenntnis der Kommunalpolitik zum „Mehrwert“ musikalischer Bildung für Persönlichkeitsentwicklung, Sozialverhalten und gesellschaftliches Engagement entspringen. Hierfür brauchen die Musikschulen „ein gesichertes schulisches Konzept“, das mit den Richtlinien des VdM umrissen wird, aber darüber hinaus die örtliche Entwicklung und Profilierung ermöglicht. Neue Angebote und Unterrichtsformen, qualifiziertes Personal und eigene Unterrichtsgebäude gehören dazu.

Das Präsidium des Deutschen Städtetages (DST), dem kommunalen Spitzenverband für rund 5.000 Städte in Deutschland, hat am 30. September 1999 in Düsseldorf eine Reihe von Leitlinien verabschiedet, mit denen die Fortentwicklung der Musikschulen gesichert werden soll. Die insgesamt acht Empfehlungen gründen auf einem ausführlichen Papier, das der Kulturausschuss des DST zuvor erarbeitet und beschlossen hatte. Damit werden die bereits 1986 vom DST gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag herausgegebenen „Empfehlungen zur Musikschule“ fortgeschrieben und durch zahlreiche Aspekte ergänzt, wodurch insbesondere der Einbeziehung der Neuen Bundesländer und neueren gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung getragen wird, wie etwa das Musik- und Freizeitverhalten, aber auch die Reformen der kommunalen Verwaltung.Erfolgsmodell Musikschule Erneut bestätigt das Papier die breite Akzeptanz seitens der öffentlichen Träger für das durch die Mitgliedschulen des VdM realisierte Musikschulkonzept. Neben ihrem originären musikalischen Bildungsauftrag werden den Musikschulen eine Reihe von Aufgaben zuerkannt, die einem Bekenntnis der Kommunalpolitik zum „Mehrwert“ musikalischer Bildung für Persönlichkeitsentwicklung, Sozialverhalten und gesellschaftliches Engagement entspringen. Hierfür brauchen die Musikschulen „ein gesichertes schulisches Konzept“, das mit den Richtlinien des VdM umrissen wird, aber darüber hinaus die örtliche Entwicklung und Profilierungermöglicht. Neue Angebote und Unterrichtsformen, qualifiziertes Personal und eigene Unterrichtsgebäude gehören dazu. Öffentliche Aufgabe Öffentliche Aufgabe;Zur Erfüllung ihres Auftrages bedarf die Musikschule auch in Zukunft der öffentlichen kommunalen Unterhaltsträgerschaft“. Diese sei eine wesentliche Voraussetzung, Ausdruck des politischen Willens zur Qualitätssicherung. Es wird empfohlen, die Musikschulen zum Beispiel durch Einbeziehung in die Verwaltungsreform und das Anwenden von Qualitätsmanagement als effizient und vor allem weitgehend eigentverantwortlich handelnde Organisationen zu entwickeln. Mitarbeiterorientierung und Einbeziehung der Schüler-/Elternperspektive spielen dabei eine wesentliche Rolle. Ausdrücklich fordert der Städtetag die Bundesländer auf, sich angemessen an Betriebskosten, überregionalen Aufgaben und Qualifizierungsmaßnahmen zu beteiligen.

Qualität und Namensschutz

Um die Qualität des Unterrichtsangebots sicherzustellen, sollen an städtischen Musikschulen „ausschließlich qualifizierte Lehrkräfte mit abgeschlossener musikalischer Fachausbildung“ beschäftigt werden, und zwar „hauptberuflich im Angestelltenverhältnis“.

„In der Überzeugung von der Richtigkeit dieses kulturpolitischen Ansatzes legen die Städte – zuallererst zum Wohl und zur eindeutigen Orientierung ihrer Bürger und Bürgerinnen sowie deren Kinder – Wert darauf, dass die Bezeichnung Musikschule unmissverständlich den Musikschulen vorbehalten bleibt, die einen pädagogisch ausgereiften Bildungsgang anbieten“, wie er in dem Positionspapier beschrieben wird. „Die Bezeichnung einer Einrichtung als Musikschule ist untrennbar mit dieser Qualität öffentlicher Musikschulen verbunden“. Auf Grundlage der bestehenden Standards, die praktisch in den Förderrichtlinien der Länder gleichlautend existieren, befürwortet der Städtetag Initiativen, „die diesen besonderen Wert durch den gesetzlichen Schutz des Begriffs Musikschule sichern wollen.“

Die VdM-Mitgliedsschulen erhalten das Papier mit dem nächsten Rundschreiben. Die Mitgliedsstädte im DST erhalten es ebenfalls in Kürze. Weitere Exemplare sind zum Preis von 5 Mark beim Deutschen Städtetag, Postfach 510620,50942 Köln, Tel. 0221/377 10, erhältlich.

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