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Das Cover zeigt, neben dem Titel, ein Händeknäuel einer im Kreis stehenden Gruppe von unten.

Cover der Arbeitshilfe „Musikschule: ein sicherer Ort!“ mit Materialsammlung.

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Musikschule – ein sicherer Ort

Untertitel
Arbeitshilfe zur Erstellung eines Schutzkonzepts an Musikschulen
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„Musikschule: ein sicherer Ort“! So heißt die Arbeitshilfe mit Materialsammlung, die der Verband deutscher Musikschulen soeben herausgegeben hat. Sie will die Musikschulen dabei unterstützen, ein Schutzkonzept für die eigene Einrichtung zu erstellen.

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Der Grundgedanke: Musikschulen sollen Orte sein, an denen Kinder und Jugendliche gewaltfrei und frei von Zwang und Diskriminierung lernen und musizieren können. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und Schüler*in­nen, die Nähe, die in der pädagogischen Zweierbeziehung oder in kleinen Gruppen entsteht, manchmal auch körperlicher Art, erfordert auf der anderen Seite ein genaues Hinschauen. „Sexualisierte Gewalt ist fast überall in unserer Gesellschaft zu finden, auch in Musikschulen“, schreibt Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsi­dialmitglied des Deutschen Landkreistages, in einem der Grußworte, die die Publikation einleiten. Gleiches gilt für Machtbissbrauch anderer Art oder auch für Diskriminierung. Hier will die Broschüre Anfängen wehren ebenso wie Empfehlungen für den Fall geben, dass Fehlverhalten beobachtet oder angezeigt wird.

„Es geht um schnelle und konkrete Hilfe im Ernstfall, aber auch darum, präventiv Grenzüberschreitungen und Grauzonen zu erkennen und erlebte Grenzverletzungen im Rahmen der eigenen Kompetenz und Verantwortlichkeit heilen zu können“, schreibt Friedrun  Vollmer im Vorwort. Sie ist Mitglied des Bundesvortands des VdM und (scheidende) Direktorin der Westfälischen Schule für Musik Münster.

Die durchaus umfangreiche Broschüre soll eine konkrete Anleitung liefern, wie Schutzkonzepte erarbeitet werden, sowie über Möglichkeiten informieren, das Kollegium, Schülerinnen und Schüler und Eltern daran zu beteiligen und für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem werden Kontakte zu Schutzorganisationen und Präventionsstellen gelistet. Ein Redaktionsteam hat die Publikation in intensiver Arbeit erstellt und sich dabei an fachspezifischen professionellen Websites und vorliegenden Materialien von staatlichen und kirchlichen Präventionsstellen orientiert, wo dies sinnvoll war.

Nach einer Klärung grundlegender Begriffe im ersten Kapitel wird im zweiten Kapitel sehr detailliert das Spektrum möglicher Gewaltformen an Musikschulen beschrieben. Unter anderem werden hier Risikofaktoren bei Tourneen und Probefahrten benannt. Das dritte Kapitel leitet die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes zur Prävention an. Wichtig dabei ist, wie Vollmer bereits im Vorwort erläutert, dass alle Beteiligten eingebunden werden, neben Leitungspersonen also auch Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern. Von Bedeutung ist außerdem, dass es ein transparentes Beschwerdemanagement gibt, dass also alle Beteiligten wissen, wo sie Beschwerden vertrauensvoll anbringen können – und dass diese in jedem Fall ernst genommen werden. Empfohlen wird hier, eine neutrale Person mit der Behandlung von Beschwerden zu betrauen. Im Weiteren geht es um die Risikoanalyse als Basis des Schutzkonzepts. Diese wird in vier Bausteine gegliedert: Riskiko-Identifikation, Risiko-Bewertung, Risiko-Management und regelmäßige Überprüfung der Analyse.

Was sind die Bestandteile eines Schutzkonzepts zur Prävention von Gewalt? Darauf wird im vierten Kapitel eingegangen. Unterschieden wird in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention – je nachdem, ob es um vorbeugende Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen, um Aufdeckung von zurückliegenden Gefährdungen oder um Unterstützung nach einem Vorfall (sexualisierter) Gewalt geht. Dazu gehören unter anderem ein detaillierter Interventionsplan für das Vorgehen im Verdachtsfall und ein Verhaltenskodex für Lehrkräfte. Schließlich soll der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexualisierter Gewalt auch im Leitbild der Musikschule verankert werden.

Es schließen sich Hinweise zu Hilfe- und Beratungsstellen und zur aktuellen Gesetzeslage an, ebenso wie ein Literaturverzeichnis und unterstützende Anlagen wie die „Verhaltensampel“ und Beispiele aus der Musikschulpraxis.

Die Arbeitshilfe versteht sich als „lernendes System“ und will – auch mithilfe von Rückmeldungen der Nutzer*innen – flexibel auf Bedarfe reagieren. Auf jeden Fall ist sie ein überaus hilfreiches Instrument für jede Musikschule.

 

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