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Musikschule für alle

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Netzwerk Inklusion im Verband deutscher Musikschulen
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Mit der Potsdamer Erklärung (2014) haben sich die Träger der öffentlichen Musikschulen gemeinsam mit ihren Trägerverbänden auf Landes- und Bundesebene dazu bekannt, die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Möglichkeiten durch eine inklusive Schul- und Verbandsentwicklung zu unterstützen. Um dies bundesweit auf Verbandsebene und in den öffentlichen Musikschulen zu befördern und umzusetzen, hat die Bundesversammlung des VdM im Oktober 2021 die strukturelle Verankerung eines Netzwerkes Inklusion im VdM, seinen Landesverbänden und Mitgliedschulen beschlossen.

Dazu sollen ein Bundesnetzwerk und ein Landesnetzwerk Inklusion verankert werden, bestehend aus Mitgliedern des Bundesfachausschusses Inklusion des VdM und Inklusionsbeauftragen der Landesverbände sowie der Musikschulen, die von den Schulleitungen benannt werden. Ziel ist es dabei, mit Hilfe dieses Netzwerkes den Anspruch der Musikschulen, die Teilhabe aller an ihrem Angebot zu ermöglichen und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, umzusetzen.

Aus dem Beschluss der Bundesversammlung (Ausschnitte)

Der Anspruch der Musikschulen, die Teilhabe „möglichst vieler“ an ihrem Angebot zu ermöglichen und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, entspricht dem Auftrag der von den kommunalen Spitzenverbänden formulierten „Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Musikschulen“ (2010). Die inklusive Entwicklung jeder einzelnen öffentlichen Musikschule und ihrer Trägerverbände auf Landes- und Bundesebene ist eine Führungsaufgabe und zugleich eine Gemeinschaftsaufgabe aller in der und für die Musikschule Handelnden. Der Abbau von Barrieren, die einen Zugang zu und die Teilhabe an hochwertiger musikalischer Bildung be- oder verhindern und Partizipation zu ermöglichen, ist eine organisatorische, strukturelle und pädagogische Herausforderung, die in örtlich geprägten Schritten und unterschiedlichen Geschwindigkeiten vollzogen werden kann.

Durch die Schulleitungen und Verbände benannte Inklusionsbeauftragte knüpfen das Netzwerk Inklusion im VdM. Mit der strukturellen Verankerung der Position eines/einer Inklusionsbeauftragten und durch das Netzwerk Inklusion erhalten die lernenden Systeme, Musikschulen und Verbände die Möglichkeit, die eigene inklusive Entwicklung zu reflektieren und – bei Bedarf – in Bezug auf das Ziel einer chancengerechten Teilhabe zu korrigieren.

Die Einbindung der Inklusionsbeauftragten der Musikschulen in das Leitungsteam der Musikschule und analog der Inklusionsbeauftragten der Landesverbände in den Erweiterten Vorstand des Landesverbandes sowie die Mitwirkung eines Mitglieds des Erweiterten Bundesvorstandes im Fachausschuss Inklusion unterstreichen die Bedeutung der Beiträge des Netzwerkes für eine inklusive Schul- und Verbands­entwicklung.

Bundesfachausschuss Inklusion

Der Bundesfachausschuss Inklusion beobachtet, begleitet und kommentiert die inklusive Entwicklung öffentlicher Musikschulen in Deutschland. Er berät den VdM, dessen Landesverbände sowie die Träger der Musikschulen, deren Schulleitungen, deren Lehrkräfte und Verwaltungspersonal. Er leistet angewandte Forschung und trägt den Anspruch inklusionssensibler Lehre in die Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung von Musikschullehrkräften hinein.

Bundesnetzwerk Inklusion

Die 16 Inklusionsbeauftragten der Landesverbände und die Mitglieder des Fachausschusses Inklusion knüpfen das Bundesnetzwerk Inklusion. Die Vielfalt der Bildungssysteme in den Ländern und der kommunal geprägten Musikschulen ermöglicht ein von- und miteinander Lernen in bewusst gestalteten, lokal und regional geprägten Prozessen. Die bundesweite Umsetzung des Menschenrechtes auf Teilhabe an kultureller Bildung und am Lernen und Leben in der Gemeinschaft öffentlicher Musikschulen ist das Ziel regelmäßig stattfindender Fachtagungen und regelmäßiger informeller Treffen.

LV-Inklusionsbeauftragte

Der/die Inklusionsbeauftragte­ ­wirkt­ nach innen und außen als Ansprechpartner/-in, stellt sich den Fragen, die im Zusammenhang mit einer inklusiven Entwicklung entstehen und vertritt die Interessen des Landesverbandes im Bundesnetzwerk Inklusion des VdM.

Das Landesnetzwerk Inklusion

Aufgabe des Netzwerkes ist es, die inklusive Entwicklung des Landesverbandes und seiner Mitgliedsschulen zu beobachten, einen erkannten Handlungsbedarf in den Vorstand des Landesverbandes einzubringen sowie themenbezogene Fachtagungen und Arbeitsgruppen im Land zu organisieren.

Inklusionsbeauftragte in den einzelnen Musikschulen

Der/die Beauftragte Inklusion wird durch die Schulleitung benannt und steht für Schülerinnen und Schüler, Eltern und das Kollegium als Ansprechpartner zur Verfügung. Seine/ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den für Querschnittsaufgaben betrauten Kolleginnsen und Kollegen die inklusive Entwicklung der Schule zu beobachten, einen erkannten Handlungsbedarf in die Schulleitung und über diese in die Schulverwaltung und den Schulträger einzubringen. Aufgabe ist es weiterhin, inklusive Entwicklungsprozesse zu begleiten, sowie Fortbildungen und Arbeitsgruppen für und mit den Lehrkräften vor Ort zu organisieren.

Musikschulen tragen Verantwortung dafür, dass viele mitmachen wollen und alle, die wollen, mitmachen können.

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