Es ist so weit: Nach einem recht aufwändigen Antragsverfahren hat der VdM den Bewilligungsbescheid für das Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten und die erste Ausschreibungsrunde in Gang gesetzt. Ziel des Programms ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kultur im weitesten Sinne zu erleichtern, sie mit künstlerischen Ausdrucksformen vertraut zu machen, sie sowohl zu eigenem kreativen Handeln anzuregen als auch ihr Rezeptionsvermögen und die Freude an der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur zu wecken und zu stärken.
Es geht dabei vor allem um die Integration solcher Kinder und Jugendlichen, die – laut nationalem Bildungsbericht 2010 – als benachteiligt gelten, weil in ihren Familien entweder ein oder zwei Elternteile arbeitslos sind, weil das Familieneinkommen gering ist oder sie aus einem so genannten „bildungsfernen“ Elternhaus kommen. Außerdem geht es um die Stärkung der Persönlichkeit dieser Kinder und Jugendlichen mit Hilfe diverser künstlerischer Mittel und Sparten.
Im Rahmen des Programms „Kultur macht stark“ sollen sich lokale Bildungsbündnisse etablieren: Mindestens drei Partner, die unterschiedliche Kompetenzen einbringen, sollen zusammenarbeiten und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche entwickeln und anbieten. Dabei dürfen auch Kinder einbezogen werden, die nicht in diese Risikolagen gehören; der VdM hat ganz bewusst als eine seiner Zielgruppen „alle Kinder“ definiert, um die Stigmatisierung und Ghettoisierung benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu vermeiden.
230 Millionen Euro stellt das Ministerium bereit, 20 Millionen davon erhält der VdM für sein Programm, das er „MusikLeben!“ übertitelt hat, – nicht, um selbst Angebote zu machen, sondern um die Mittel an lokale Bündnisse weiterzugeben. Wichtig ist, dass der antragstellende Bündnispartner eine öffentliche Musikschule (nicht zwingend eine VdM-Musikschule) ist. Der zweite Partner sollte aus dem formalen Bildungsbereich kommen, also etwa eine Kindertagesstätte, eine allgemeinbildende Schule, Förder- oder Berufsschule sein. Schwerpunktmäßig werden im Schulbereich Grundschulen gefördert, weil dort wirklich alle Kinder erreicht werden und weil die musikalische Bildung hier einen besonders hohen Wirkungsgrad zeigt. Vorzugsweise sollte dieser formale Bündnispartner in einer „Risikolage“ angesiedelt sein. Als dritter Partner ist bei „MusikLeben!“ eine sozialräumliche Einrichtung ge-plant, also zum Beispiel ein soziokulturelles Zentrum , ein Jugendhaus, eine Migrantenorganisation oder ähnliches. Weitere Partner, beispielsweise aus der Wirtschaft, sind willkommen. Möglich und bereits angedacht sind auch Partnerschaften mit Ortsgruppen des DTKV; Einzelpersonen können keine Bündnispartner sein.
Der VdM hat sein Programm in vier – zielgruppenorientierte – Bereiche eingeteilt. Bündnisse können Maßnahmen planen, die sich an alle Kinder und Jugendlichen richten, das heißt eine Integrationsfunktion haben und die Ausgrenzung benachteiligter junger Menschen verhindern. Sie können sich zweitens an Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung richten, wobei auch hier Integration beziehungsweise Inklusion Teil der Programmidee sein kann. Drittens können Maßnahmen für die Kernzielgruppe des BMBF-Programms initiiert werden, also für die (wie oben definierten) benachteiligten Kinder und Jugendlichen. Erreicht werden diese Kinder insbesondere über die Kompetenz des sozialräumlichen Bündnispartners, zum Beispiel über Streetworker, über Mitarbeiter von Jugendhäusern, über Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, über Sozialarbeiter oder auch über die Tafeln. Und viertens können auch Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in Ausnahmesituationen geplant werden, beispielsweise im Rahmen der Suchtprävention oder -behandlung, im Strafvollzug, in Hospizen oder Kinderkrebsstationen.
Diese vier Zielgruppen sind jeweils mit drei unterschiedlichen Formaten unterlegt. Das können sein: Kurse und Workshops mit unterschiedlicher Dauer, Wochenend- oder Ferienfreizeiten und schließlich Paten- oder Mentorenschaften, letztere vor allem in Hinblick auf die vierte Zielgruppe, etwa in Kinderheimen oder -hospizen.
Die Projekte können für eine Dauer von mehreren Wochen bis zu mehreren Jahren angelegt sein. Das hängt von der spezifischen Situation vor Ort, von der Maßnahmenkonfiguration und von der Antragstellung ab. Das Programm selbst ist auf fünf Jahre angelegt und damit bereits eine Abkehr von der sonst üblichen kurzfristigen „Projektitis“. Die Bündnisse sollen sich aber vor Ort durchaus zu Netzwerken entwickeln, die auch über die fünf Jahre hinaus weiter Bestand haben. Ziel des Programmes ist im Übrigen auch die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements, also des Ehrenamtes vor Ort.
Was müssen Musikschulen nun konkret tun, wenn sie ein solches Bündnis initiieren möchten?
Der VdM hat einen Aufruf und alle nötigen Informationen ins Netz gestellt (www.musikschulen.de). Es wird in diesem Jahr mindestens drei Förderrunden geben. Die erste Ausschreibung ist bereits im Februar veröffentlicht worden, die zweite folgt voraussichtlich im April, die dritte noch vor den Sommerferien. Als „Pferdefuß“ könnte sich erweisen, dass im Antrag keine sozialversicherungspflichtig angestellten Lehrkräfte berücksichtigt werden dürfen. Nur Honorarkräfte können aus dem „Topf“ finanziert werden. Ähnliches gilt für Eigenleistungen der Musikschule wie zum Beispiel die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Lediglich Mieten, die an Dritte gezahlt werden, sind abrechnungsfähig.
Über die umfangreiche Verwaltung des Programms hinaus hat der VdM auch die Aufgabe, Tagungen und Konferenzen zum Thema durchzuführen, bei der Programmevaluation mitzuwirken und Qualifizierungsangebote für die Bündnisse zu machen. Dies wird auch die Aufgabe des neuen Projektbüros für „MusikLeben!“ sein, das in diesem Jahr eingerichtet wurde und mit drei Mitarbeitern besetzt ist.
Kontakt: VdM, Projektbüro
MusikLeben!, Simrockallee 2,
53173 Bonn, Tel. 0228/95 706-0