Die deutsche Wiedervereinigung ebnete auch den Weg für die Zusammenführung von zwei relativ unabhängig gewachsenen Musikschulsystemen, wobei diese Zusammenführung von hohen Erwartungen begleitet war. Heute ist eine enttäuschende Bilanz zu ziehen. Die Fusion der beiden Systeme erschöpfte sich in der völligen Übernahme des Systems der alten Bundesländer. Lediglich das 1973 gegründete Rundfunk-Musikschulorchester wurde als Deutsches Musikschulorchester übernommen und als stets geachtetes Glanzstück jugendlichen Musizierens erhalten. – Eine Bilanz der Entwicklung.
Die deutsche Wiedervereinigung ebnete auch den Weg für die Zusammenführung von zwei relativ unabhängig gewachsenen Musikschulsystemen, wobei diese Zusammenführung von hohen Erwartungen begleitet war. Heute ist eine enttäuschende Bilanz zu ziehen. Die Fusion der beiden Systeme erschöpfte sich in der völligen Übernahme des Systems der alten Bundesländer. Lediglich das 1973 gegründete Rundfunk-Musikschulorchester wurde als Deutsches Musikschulorchester übernommen und als stets geachtetes Glanzstück jugendlichen Musizierens erhalten. – Eine Bilanz der Entwicklung.Die Entwicklung der Musikschulen in den neuen und alten Ländern ist seit der Wende durch empfindliche Sparmaßnahmen gekennzeichnet. Sie drückt sich in Stellenreduzierungen, Gebührenerhöhungen, höheren Wochenstundenzahlen für hauptamtliche Lehrer und in Herauslösungen aus stabilen Finanzierungssystemen der Länder und Kommunen aus, wozu besonders Umwandlungen zu GmbH, e.V. oder Privatmusikschulen zählen. Diese gravierenden Sparmaßnahmen mussten unweigerlich zu Niveaubrüchen und irreversiblen Konsequenzen führen. Die mit hauptamtlichen Lehrern ideal bedachten Musikschulen in Ostberlin büßten durch KW-Vermerke und Einstellungssperren seit 1989 etwa ein Drittel ihrer festen Planstellen ein. Niveaumindernd kam hinzu, dass die Lehrer in den neuen Ländern eine Erhöhung ihrer Wochenstunden von 24 auf 33 hinnehmen mussten. In der Summe der Sparmaßnahmen sanken die Stützungsbeträge von 55 auf 41,9 Prozent; in Berlin jährlich um durchschnittlich ein Prozent.Anders ausgedrückt: Die Unterrichtsgebühren haben eine Höhe erreicht, die wachsenden Bevölkerungsanteilen den Ausbildungszugang verwehren. Perspektivisch und in der Konsequenz bedeutet dies eine zunehmende Privatisierung der Musikschulen und damit auch das Ende der in den 20er-Jahren in Berlin von Jöde und Kestenberg ins Leben gerufenen Volksmusikschulbewegung.
Man muss kein Rechenkünstler sein um zu überschlagen, dass der Schüler beziehungsweise seine Eltern für eine marktwirtschaftlich sich tragende Ausbildung an einer finanziell ungestützten Musikschule durch Personal- und Verwaltungskosten, Kosten für Instrumentarium, für Mieten, Pacht und sonstige Wirtschaftsaufwendungen bei 45 Minuten Einzelunterricht monatlich zwischen 100 und 150 Euro hinblättern müsste. Auch die Strukturkommission der Berliner Musikschulen bei der Senatsverwaltung stellte in ihrem respektablen Abschlussbericht fest, dass die Musikschulen „zur staatlich abzusichernden Grundversorgung gehören, die nicht kommerziellen Einrichtungen überlassen werden darf, denn die Musikschulen sichern die Zugänglichkeit zum Musikunterricht und zur Musikkultur für sozial- und bildungsbenachteiligte Bevölkerungsgruppen, die andernfalls von den Förderungen musischer Kompetenz und Kreativität ausgeschlossen blieben.“
Alternativlösungen – ob GmbH, e.V. oder im Yamaha-Franchise-System – gehen bestenfalls für den Träger auf, nicht aber für die Lehrer oder die Schüler einer Ausbildung auf klassischen Instrumenten. Der immer häufiger angebotene Gruppenunterricht mit vier Schülern ist für Träger und Lehrer gleichermaßen nur dann effizient, wenn die Gruppe vollzählig ist. Das ist jedoch bei den meisten Instrumenten illusorisch.
Instrumentale Musikerziehung ist gesellschaftlich nur dann effektiv, wenn sie mindestens sieben Jahre kontinuierlich und systematisch betrieben werden kann. Sie darf daher weder konjunkturellen Tiefs, noch wechselhaften Sponsoren oder unregelmäßigen Projektzuschüssen ausgesetzt sein. Ein temporärer Entzug öffentlicher Mittel reißt Lücken, die nur sehr langfristig wieder geschlossen werden können.
Jetzt rächt es sich, dass es weder dem VdM, noch dem Musikrat, der Gewerkschaft oder der Kultusministerkonferenz gelungen ist, in Form eines Musikschulgesetzes einen rechtlichen Mindeststatus zu sichern. Empfehlungen des VdM, etwa die indirekte Absicherung über Bildungsgesetze, haben empfindliche Eingriffe in die Strukturen nicht verhindert. Zwei Beispiele nur:
Vom VdM wurde im Handbuch von 1977 bilanziert, dass die Wochenstundenzahl für 75,4 Prozent der Musikschullehrer 28 Pflichtstunden betrug. Entgegen den damit verbundenen Empfehlungen und den generell rückläufigen Arbeitszeiten konnte der VdM eine Anhebung auf 33 beziehungsweise 34 Wochenstunden nicht verhindern, die ganz erheblich zu Lasten von Schulorganisation und Ausbildungsniveau geht.
In den Planungshinweisen des VDM für die Jahre 1984 bis 1991 wird die Zielorientierung für Anteile von hauptamtlichen und nebenamtlichen Lehrern mit 50 zu 50 Prozent angegeben. Erreicht wurde diese Zielstellung bei weitem nicht. Am weitesten entfernt davon ist der Westteil von Berlin, wo an einigen Musikschulen nur Schulleiter und Stellvertreter hauptamtlich angestellt sind. An Musikschulen Ostberlins bestritten die hauptamtlichen Lehrer sogar bis zu 80 Prozent des Unterrichts. Trotz der Abschiedssinfonie für Hauptamtliche nach der Wende und der KW-Vermerke dürfte das Verhältnis der Anstellungsverhältnisse allerdings noch im Rahmen der Planungshinweise liegen.
Der Regierungswechsel zu Rot-Grün und die Berufung eines Staatsministers für Kultur und Medien weckten zumindest die Erwartungen, dass den Rotstiften in der musischen Erziehung und Bildung Einhalt geboten werden würde. Doch angesichts des herrschenden Föderalismus und der kommunalen Trägerschaft von Musikschulen sowie der Sparzwänge von Kommunen haben solche Erwartungen keinen realistischen Boden.
Dennoch: Was wären die Eckpunkte eines längst überfälligen Musikschulgesetzes? Jeder Vorschlag wird lückenhaft sein, so auch der folgende: Für ein Gesetz müsste eine Grundorientierung für den finanziellen, strukturellen und rechtlichen Status der öffentlichen Musikschulen und ihrer gesellschaftlichen Funktionen erarbeitet werden. In Berlin wurde in einem Gremium aus Senats-, Musikschul- und IG-Medien-Vertretern ein respektabler Strukturplan für die Zukunft der dortigen Schulen entwickelt. Er orientiert sich unter anderem am Erhalt kommunal etwa zu 50 Prozent gestützter öffentlicher Musikschulen, an der finanziellen Verträglichkeit für alle Bevölkerungsschichten und nennt den minimalen Versorgungsgrad mit Musikschulen in Relation zur Einwohnerzahl.
Ein Gesetz müsste Aussagen treffen zur Proportion zwischen haupt- und nebenamtlicher Lehrkapazität, zu Unterrichtsorten und Pflichtstundenzahlen und zu Abminderungsstunden für Schul- und Fachbereichsleiter.
Erarbeitet werden müssten in Folge tarifliche Regelungen für hauptamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte sowie Fortbildungsanforderungen.
Empfehlungen des VdM zu Fachbereichen, Leistungsstufen, Prüfungen und Wettbewerben sollten in das Gesetz einfließen. Schließlich müsste die Frage nach Lehrplänen und ihrer Verbindlichkeit diskutiert werden.
In der Übergangsphase zur Wiedervereinigung wurden in einigen neuen Bundesländern bereits Entwürfe für Musikschulgesetze erarbeitet, denen manche Anregung entnommen werden kann. Ein Beispiel für einen Entwurf bietet zum Beispiel das Land Brandenburg. Bei allen aus Sparzwängen entwickelten Abwandlungen und Beschneidungen vieler öffentlicher Musikschulen ist ihre gesicherte Grundausstattung längst überfällig.