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Kulturschaffende in Existenznot: Protest-Musiker in Aktion. Foto: Angelika Osthues
Kulturschaffende in Existenznot: Protest-Musiker in Aktion. Foto: Angelika Osthues
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Eine Frage der politischen Priorität

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Musikschulen und das neue NRW-Kulturgesetz
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Im zweiten Coronajahr bröckelt der soziale Kitt. Die Lage der Menschen, die mit ihrer Kreativität die Gesellschaft zusammenhalten, wird zunehmend prekärer. Anlässlich der Bundestagswahl fordert ver.di nun die „Verankerung von Kunst und Kultur als Pflichtaufgabe“ und eine kontinuierliche „Finanzierung durch die öffentliche Hand“, um „gute Arbeit und faire Bezahlung sicherzustellen“. In Nordrhein-Westfalen gibt es große Hoffnungen, dass diese Gewerkschaftsforderungen in das geplante Kulturgesetzbuch des Landes eingehen.

Dort setzt sich die ver.di-Landesfachgruppe Musik mit anderen Fachverbänden dafür ein, die musikalische Bildung im Land zu sichern und die Lage der prekär beschäftigten Honorarkräfte an Musikschulen zu verbessern – durch eine verbindliche gesetzliche Regelung. Musikschulgesetze gibt es etwa in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, in Hessen ist eines in Vorbereitung und in NRW wird es als eigenes Gesetz in das neue Kulturgesetzbuch eingehen. Übergreifende Rahmengesetze wurden bisher in zwei Bundesländern verabschiedet: 1994 das „Kulturraumgesetz“ in Sachsen und 2014 das „Kulturfördergesetz“ in NRW. Beide zielen darauf, die Kulturfinanzierung der Kommunen zu unterstützen.

Doch von dem Geld, das in kulturelle Bildung fließt, kommt bei den Beschäftigten nur wenig an. Martin Ehrhardt, freischaffender Musiker und Honorarkraft an der Musikschule Leverkusen, hat als engagierter ver.di-Vertreter im Landesmusik­rat zur Beschäftigungssituation an NRW-Musikschulen recherchiert. Danach wurden die Honorare freiberuflicher Musikpädagog*innen seit zwanzig Jahren nicht oder nur geringfügig angepasst. Sie liegen zwischen 18 und 30 Euro für eine 45 Minuten lange Unterrichtsstunde. Zum Vergleich: Bei einer freien Lehrkraft mit sechs Jahren Berufserfahrung sollten es – angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – knapp 48 Euro, also das Doppelte, sein. Festangestellten stehen zudem 42 Prozent ihrer bezahlten Arbeitszeit für Zusammenhangtätigkeiten zur Verfügung – für Unterrichts- oder Vorspielvorbereitung, Ensembleorganisation, Instrumentenwartung, Notenrecherchen, Elterngespräche.

Hohe Erwartungen an Kulturgesetzbuch

Ver.di, der Landesmusikrat und andere Verbände sind bei den Kulturpolitikern der demokratischen Landtagsfraktionen mit ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf auf offene Ohren gestoßen. Das neue Kulturgesetz, das an die Stelle des alten Kulturfördergesetzes treten soll, „ist das erste in ganz Deutschland, das die Situation von Künstlern verbessert“, so Bernd Petelkau, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion jüngst bei einer Aktion der ver.di-Kunstfachgruppen vor dem Landtag in Düsseldorf. In anderen Bundesländern wird der Gesetzgebungsprozess erwartungsvoll verfolgt. Einige Beispiele: Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Niedersachsen beantragte die Landtagsfraktion der Grünen 2020 ein Kulturfördergesetz, in Berlin haben sich Anfang dieses Jahres über sechzig Verbände und Vereine, unter ihnen ver.di, zu einer Initiative für ein Kulturfördergesetz zusammengeschlossen, wobei der Landesmusikrat sich in seinem Statement an NRW orientiert.

In dem neuen Kulturgesetzbuch sollen – analog zum Sozialgesetzbuch – alle Gesetze zu Kunst und Kultur zusammengefasst werden. Als der ver.di-Musik-Fachgruppenvorstand NRW kürzlich Kulturpolitiker und Musikschullehrkräfte zu einer Online-Diskussion über den Entwurf einlud, zeigten sich einige Knackpunkte.

Bei dem Gesetzesvorhaben gehe es darum, „Kulturelles abzusichern“, denn bei notwendigen Einsparungen „kann Kultur nicht der Steinbruch sein“, so Klaus Kaiser, Staatssekretär im NRW-Kultur-Ministerium. Finanzschwache Kommunen hätten die erste Million der Landesmusikschuloffensive 2019 genutzt, um ihren Anteil an den Kulturausgaben zu kürzen. Das solle durch die gesetzliche Absicherung von Mindeststandards verhindert werden, indem die Landesförderung an Kriterien wie Festanstellung der Mitarbeitenden geknüpft wird. Der Regierungsentwurf wird nach der Ressortabstimmung ab Mai im Landtag diskutiert. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

„Das Gesetz würde für uns große Verbesserungen bringen“, da Lehrkräfte nur noch in „begründeten Ausnahmefällen“ auf Honorarbasis beschäftigt werden sollen, sagte Laura Oetzel, Harfenistin und Honorarkraft an der Musikschule Sankt Augustin. In Jahrzehnten sei aber so viel wegge­spart worden, dass an Musikschulen zum Teil nur Honorarkräfte lehrten, deren Neigung zur Selbstausbeutung ausgenutzt werde. Insgesamt benötige man 27 Millionen Euro statt der 10 Millionen, die das Land bis 2022 bereitstellt, um alle Honorarkräfte in NRW tarifgebunden und sozialversicherungspflichtig anzustellen, gab Miriam Köpke, Leiterin der Musikschule für den Kreis Gütersloh, zu bedenken.

Finanzierung: „Wer bestellt, bezahlt“?

Das zentrale Problem sahen auch die Oppositionspolitiker in der Finanzierung, denn viele Kommunen als Trägerinnen der Musikschulen sind seit Jahren stark verschuldet – ein Problem, das sich in der Coronakrise deutschlandweit noch verschärft. In dieser Situation wird zuerst bei „freiwilligen Leistungen“ gekürzt – zulasten von Lehrenden oder Schüler*innen der Musikschulen. Zwei Beispiele: In Sankt Augustin erreichten Honorarkräfte mit ihren Protesten, dass ihr Honorar im März 2020 um 18 Prozent erhöht wurde und nun –  gekoppelt an Tariferhöhungen für Festangestellte – steigt. Da die Stadt bis 2022 in der Haushaltssicherung ist, wurde das über die Musikschulgebühren gegenfinanziert – durch Kürzung von Rabatten für kinderreiche Familien und Sozialleistungsempfänger*innen. Wie fragil Erfolge im Kampf um Festanstellung sein können, zeigt sich in Mettmann. Nachdem im Mai 2019 nach langen Auseinandersetzungen 14  Honorarkräfte der städtischen Musikschule fest angestellt wurden, beantragte die CDU im Rat vor einigen Wochen, ein Viertel der Kosten für die Schule zu streichen, die FDP wollte den Betrieb ganz einstellen. Das konnte zunächst durch Proteste verhindert werden.

Eine Lösungsmöglichkeit für klamme Kommunen wäre, sich auf das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) zu berufen und einen höheren Landesanteil einzufordern. CDU-Kulturpolitiker Petelkau stellte zwar insgesamt mehr Landesmittel in Aussicht, aber die Kommunen in NRW sind finanziell sehr unterschiedlich ausgestattet. Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, forderte deshalb: „Das Land muss finanziell schwache Kommunen fördern, geknüpft an Kriterien!“ Oliver Keymis, sein Kollege von den Grünen, verlangte eine andere Verteilung und stärkere Verpflichtung des Landes: „Der Kulturetat muss verdoppelt werden, um das mutige Gesetz in die Praxis umzusetzen!“

Freiwillige Leistung statt Pflichtaufgabe

Staatssekretär Kaiser entgegnete, das Land sei finanziell nur in der Verantwortung, wenn es sich bei dem Musikschulbetrieb um eine „kommunale Pflichtaufgabe“ handelt. So müsse zum Beispiel jede Kommune eine Volkshochschule unterhalten. Die Angebote der Musikschulen seien aber eine „freiwillige Leistung“. Man wolle die Kommunen nicht zur Festanstellung der Musikpädagog*innen verpflichten, sondern durch zweckgebundene Förderungen einen Anreiz dafür geben.

So bliebe die bessere Finanzausstattung der Musikschulen zur Qualitätssicherung durch fair bezahlte  und sozial abgesicherte Mitarbeitende eine Frage der politischen Priorität, die von der Kulturaffinität politischer Mehrheiten abhängt – und vom Druck der Öffentlichkeit. Deshalb fordern ver.di und andere, dass Kultur zur „kommunalen Pflichtaufgabe“ wird. Bisher ist das nur im Sächsischen Kulturraumgesetz verankert. Laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestages ist nach herrschender Meinung „für die Festlegung einer kommunalen Pflichtaufgabe ein Gesetz erforderlich“. Das geplante Kulturgesetzbuch in NRW bekäme dadurch sicher mehr Verbindlichkeit!

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