Ja, Karl Valentin hatte recht, als er sagte: „Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“. Es hat viel Arbeit gemacht, die drei Opernhäuser in Berlin zu erhalten. Aber es ist auch ein großer Erfolg, dass es uns mit Hilfe der Bundesregierung gelingen wird, die drei Musiktempel in eine Stiftung zu überführen. Dieses kann zum Modell für andere Bundesländer und Kommunen werden.
Dennoch kann nichts so bleiben wie es ist. Wir müssen die Weichen für die Zukunft stellen und das heißt, die Beteiligten müssen sich auf veränderte Bedingungen einstellen. Es bedeutet Kostensenkung durch Synergien und Einnahmensteigerungen durch entsprechende Marketingmaßnahmen. Ich will dies am Beispiel der Opernstiftung darstellen.
Der Bund übernimmt ab 2004 die finanzielle Verantwortung für folgende Einrichtungen:
Akademie der Künste, Stiftung Deutsche Kinemathek, Freunde der Deutschen Kinemathek und den Berliner Anteil an der Finanzierung des Betriebshaushaltes des „Hamburger Bahnhofs“.
Hierdurch ergeben sich Haushaltsentlastungen für Berlin von etwa 16,5 Millionen Euro. Drei weitere Millionen fließen einmalig in die Gründung der Stiftung „Oper in Berlin“ und mit zirka sechs Millionen Euro wird der Struktur- und Abfindungsfond der Opern ausgestattet. Damit erhöht sich das kulturelle Engagement des Bundes in Berlin „zusätzlich und dauerhaft“ um 22 Millionen Euro.
In Berlin werden in diesem Jahr ungefähr 370 Millionen Euro für die „Kultur“ ausgegeben. Vierzig Prozent davon erhalten die Opern und Theater. Der Rest bleibt für die übrigen kulturellen Aufgaben wie Orchester, Tanz, Bildende Kunst und Projekte der freien Szene. Das Budget für unsere drei Opern liegt bei 113 Millionen Euro und wird bis 2009 auf 96,8 Millionen Euro abgesenkt. Wie wird das Stiftungsmodell „Oper in Berlin“ aussehen? Unter dem Dach der Stiftung soll es fünf GmbHs geben. Das sind die drei Opern, eine Ballett- und eine Service-GmbH (Werkstätten etc.). Die drei Häuser werden wirtschaftlich eigenständig und künstlerisch autonom unter dem Stiftungsdach staatsfern geführt.
Die Leitung der Stiftung wird aus dem Stiftungsvorstand gebildet, der aus dem Generaldirektor, den drei Intendanten und den kaufmännischen Geschäftsführern besteht. Es wird weiter einen Stiftungsrat geben, der die Funktion eines Aufsichtsrates übernimmt. Im Stiftungsrat, der eigentlich staatsfern arbeiten soll, sitzt der Kultursenator, ebenso auch der Finanzsenator und fünf kompetente Sachverständige, die nicht vom Parlament, sondern vom Senat ernannt werden sollen und somit jeglicher Einflussnahme des Parlamentes entzogen sind. Durch die Stiftungsgründung sollen ökonomische und kulturelle Voraussetzungen für eine hochwertige und qualifizierte Profilbildung der drei Häuser geschaffen werden. Die Vorteile liegen in der Reduzierung der Aufgaben, vereinfachten Betriebsabläufen, einheitlichen Tarifverträgen, Schaffung von Synergien durch Kooperationen und in der Zentralisierung von Serviceaufgaben und so weiter.
Allerdings gibt es noch Klärungsbedarf in einigen Punkten. Es geht z.B. um Fragen der betrieblichen Mitbestimmung oder um Personalrückkehr-rechte zum Land Berlin im Falle von Insolvenzen. Die geforderte Planungssicherheit über einen Zeitraum von fünf Jahren ist im Stiftungsgesetz noch nicht verbindlich festgelegt. Die Zuwendungsverträge stehen unter Haushaltsvorhalt. Ein künstlerisches Konzept für die geplante Ballett GmbH steht noch aus. Die Verträge der Kompagnien der Deutschen Oper und der Komischen Oper sind zum großen Teil, beziehungsweise komplett nicht verlängert worden, um von zurzeit 118 Tänzer/-innen auf die vorgesehenen 88 Tänzerstellen zu kommen. Diese 88 Tänzer/-innen müssen zwei Häuser bespielen. Hier stellt sich die Frage, ob eine eigene Ballett-GmbH überhaupt erforderlich ist oder es nicht sinnvoll wäre, das Ballett an ein Haus zu binden und mittels Kooperationsverträgen an die anderen Häuser zu verpflichten.
Die Opern sollen selbstverantwortlich wirtschaftlich arbeiten. Allerdings gibt es noch kein Modell, das Quersubventionierungen ausschließt. Dieses bedeutet, dass die Häuser noch untereinander haften, falls eines in die Insolvenz geht. Wie daher ein zu gründender Liquiditätsfond der Stiftung zu füllen ist, bleibt der Kreativität der Verantwortlichen überlassen.
Vor dem Start der Stiftung müssen die Häuser entschuldet werden. Diese Frage ist ebenfalls noch offen. Dies bedarf allerdings nur eines Federstrichs des Finanzsenators, da die Rechnungen der Häuser ja längst bezahlt sind und die Schulden praktisch nur noch auf dem Papier bestehen.
Wir haben drei einmalige Opern in Berlin. Praktisch bedeutet das, weltweit für Besuche in unseren Opern zu werben. Nicht zuletzt sind unsere kulturellen Einrichtungen ein zentraler Standortfaktor für unsere Stadt. Unsere Kultureinrichtungen kosten nicht nur, sie erwirtschaften auch einiges. Kulturwirtschaft in Berlin – privat oder öffentlich – ist ein ökonomischer Schlüsselsektor. Leider sehen wir Kulturförderung immer noch nicht unter dem Aspekt der Investition und Wirtschaftsförderung. Was wir daher dringend brauchen, ist ein ressortübergreifendes kulturpolitisches Konzept, und zwar eines, das über eine Legislaturperiode hinausgeht.
Trotz aller Kritik – wir sollten uns freuen, dass die Stiftung endlich auf den Weg gebracht wurde. Die destruktive Debatte der letzten Jahre hat der Opernlandschaft in Berlin und damit der Kultur insgesamt geschadet. Selbstverständlich darf man dennoch nicht die Augen vor den finanziellen Zwängen unserer Stadt verschließen. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser sind unendlich wichtig und gehören auf die Prioritätenliste! Aber Kunst und Kultur sind wichtige Kräfte für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Und wenn wir uns als Kulturstaat definieren, dann heißt das, dass wir unser Bewusstsein nicht nur auf wirtschaftliche oder soziale Leistungen konzentrieren, sondern darauf, dass Kultur selbstverständlicher Bestandteil unseres Daseins ist. Kultur darf kein schmückendes Beiwerk sein, sie muss für unser geistiges Gleichgewicht unverzichtbarer Bestandteil sein. Das wird auch in Zukunft viel Arbeit machen.