Es sind diesmal weder PilotInnen oder Lok-FührerInnen, noch Beschäftigte von Entsorgungsbetrieben oder großer metallverarbeitender Betriebe. Und es geschieht auch nicht an den bekannten Brennpunkten des Landes. Schauplatz des Geschehens ist derzeit die Kreismusikschule Dreiländereck des Landkreises Görlitz. Am 23.08.2018 traf sich hier der überwiegende Teil der dort angestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zum zweiten ganztägigen Warnstreik innerhalb von 3 Monaten. Ihre Forderung: endlich unter tarifvertraglichen Bedingungen zu arbeiten und auch bezahlt zu werden.
Aber von Anfang an. Die Geschichte der Kreismusikschule Dreiländereck ist nicht untypisch für viele öffentliche Musikschulen in Sachsen. Zu DDR-Zeiten ursprünglich als Teil des staatlichen Bildungssystems gegründet, wurden die meisten sofort nach der Wende in kommunale Verantwortung entlassen, sind durch mehrere Kreisgebietsreformen gegangen und wurden schließlich aus überwiegend finanziellen Gründen aus dem öffentlichen Dienst ausgelagert und in eine privatrechtliche Organisationsform (Verein oder GmbH) überführt.
Mit der „Abschiebung“ der Musikschulen zunächst aus der staatlichen Verantwortung, später auch aus dem Fokus kommunaler Prioritäten, begann auch eine bis heute anhaltende Entwertung des Musikschullehrerberufs – zunächst noch ihren KollegInnen an den allgemeinbildenden Schulen in jeder Hinsicht gleichgestellt über die tarifliche Vergütung unter Ignoranz des fast immer vorhandenen, wissenschaftlichen Hochschulabschlusses, bis hin zur außertariflichen Bezahlung auf dem Niveau von Gesellen oder gar prekäre Beschäftigung in Form von Honorartätigkeit bar jeglicher sozialer Absicherung oder gesellschaftlicher Anerkennung.
Und dabei wurden gleichzeitig durch die Träger Unterrichtsverpflichtungen erhöht, der sogenannte Ferienüberhang als nicht mehr abgegolten betrachtet, Aufgaben, Anforderungen und Verantwortung ausgeweitet. Die wenigen, die zumindest nach TVöD bezahlt werden, mussten mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung am Anfang des vergangenen Jahres nun auch noch miterleben, wie durch Aufwertung weiter Teile der Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung, ihre Tätigkeit im Verhältnis weiter abgewertet wurde.
Reißleine gezogen
Auch viele Beschäftigte der Kreismusikschule Dreiländereck haben eine ähnliche Entwicklung miterleben müssen. Die Musikschule Dreiländereck ist Teil der Kultur- und Weiterbildungsgesellschaft mbH (KuWeit). Diese GmbH ist „ … offizielle Gesellschaft des Landkreises Görlitz und erfüllt … in dessen Auftrag kulturelle Aufgaben im Landkreis, im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien und darüber hinaus. … Der Gesellschaft obliegt gleichzeitig die Wahrung kultureller Ressourcen gemäß des Sächsischen Kulturraumgesetzes.“ (Quelle: www.ku-weit.eu). In diesem Sinne werden an der Musikschule Dreiländereck derzeit circa 3.500 Schüler/-innen von 95 Mitarbeiter/-innen (Quelle: www.kreismusikschule-dreilaendereck.de) unterrichtet, wobei die Zahl der angestellten Pädagoginnen und Pädagogen bei circa 35 liegt.
Derzeit ist die Musikschule nach dem Willen des Trägers (also des Landkreises) tariflich nicht gebunden. Das bedeutet einerseits für die Angestellten ein um circa 25 bis 30 Prozent geringeres Monatsentgelt im Vergleich zu ihren TVöD-KollegInnen. Dazu kommen noch Nachteile durch die Ausgrenzung vor weiteren Vorzügen eines tarifgebundenen Betriebs (etwa Altersabsicherung). In Anbetracht der oben erwähnten Umstände und der seit 13 Jahren nicht mehr nennenswert angepassten Gehaltsstruktur, haben die angestellten Lehrkräfte im Herbst des vergangenen Jahres die „Reißleine“ gezogen.
Die in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di organisierten KollegInnen haben beschlossen, den dafür verantwortlichen Landrat, Herrn Bernd Fritz Lange, zu Verhandlungen zu einem Haustarifvertrag zur Anerkennung des TVöD aufzufordern. Im Frühjahr 2018 war dann klar, dass Herr Lange weder einen Anlass noch die Notwendigkeit für Verhandlungen sieht und diese unter Verweis auf die angespannte finanzielle Situation des Landkreises ablehnt.
Also wieder die schon gebetsmühlenartig vorgetragene Formel: Musikschulen sind eine freiwillige Aufgabe der Kommunen und dafür steht kein (zusätzliches) Geld zur Verfügung. Nun ja, sicher ist richtig, dass es gerade vielen ländlichen Kommunen nicht eben rosig geht. Richtig ist aber auch, dass die Kommunen die Last nicht alleine tragen (müssen). Der Freistaat Sachsen fördert kulturelle Aktivitäten der Kommunen über das sächsische Kulturraumgesetz. Und auch die Familien der „Nutzer“ tragen einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten.
Investitionen in die Zukunft
Aber wie soll es nun weitergehen? Wie freiwillig ist denn eine öffentliche Musikschule und bedeutet das wirklich, dass Beschäftigte über Jahrzehnte hinweg durch Verzicht ihren Arbeitsplatz quasi selbst finanzieren müssen?
Ganz einfach: Natürlich sind die kulturelle Grundversorgung und die kulturelle Daseinsvorsorge eine Pflichtaufgabe! Und selbstverständlich ist es absurd, MusikschullehrerInnen durch fortwährenden Lohnverzicht die Verantwortung für den finanziellen Fortbestand der Musikschulen aufzubürden. Das Sächsische Kulturraumgesetz bringt es im zweiten Paragraph auf den Punkt: „Im Freistaat Sachsen ist die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise“. Aber auch jenseits juristischer Betrachtungen ist kulturelle Bildung als Basis kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe gerade bei Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Daraus folgt ein längst überfälliger Wechsel des Blickwinkels bezüglich der Finanzierung kultureller Bildung. Es handelt sich dabei eben nicht um Ausgaben im betriebswirtschaftlichen Sinne, sondern um eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Kinder und Jugendliche, die sich bis zu zwölf Jahre lang intensiv mit Musik beschäftigen, lernen nicht nur ein Instrument. Sie sind in der Lage, vernetzt zu denken, sich zu organisieren und haben gelernt, echte soziale Beziehungen aufzubauen, gemeinsam mit anderen am Erreichen auch langfristiger Ziele zu arbeiten und sich am Ergebnis des Erreichten zu erfreuen. So etwas lässt sich nicht beim Spielen oder „social Networking“ an Handy, Tablet & Co. erlernen. Auch und gerade die öffentlichen Musikschulen erfüllen diese Aufgabe schon seit über 100 Jahren äußerst erfolgreich.
Dabei sind in erster Linie die an den Musikschulen arbeitenden MusikschullehrerInnen die „Seele“ der Einrichtung. Es handelt sich um hochqualifizierte Fachleute, deren berufliche Ausbildung eben nicht erst mit der Aufnahme des Musikstudiums (wissenschaftliches Hochschulstudium) begann, sondern meist schon mit der Aufnahme in eine Musikschule zehn bis zwölf Jahre davor.
Das Ergebnis des Unterrichts entspricht aber nicht nur der Qualifikation der Lehrkräfte. Entscheidender „Katalysator“ ist deren großes Engagement. Das beweisen sie tagtäglich trotz zum Teil widrigster Umstände und sichtbar nicht nur für die Familien der MusikschulschülerInnen. Niemand schaut auf die Uhr, wenn es um noch zu erledigende Aufgaben für das nächste Konzert geht. Niemand fragt nach Bezahlung, wenn ganz selbstverständlich private Ressourcen für die Schüler und die Musikschule eingesetzt werden. Auch die (Kommunal-) Politik lässt keine Gelegenheit verstreichen, sich mit den Ergebnissen dieser Arbeit zu schmücken. Für die meisten KollegInnen ist ihr Beruf eben ihre Berufung.
Und noch etwas. Sachsen stellt, wie viele andere Bundesländer auch, derzeit einen akuten Lehrermangel an den allgemeinbildenden Schulen fest. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, wird sogenannten Quereinsteigern der Zugang zum Lehramt ermöglicht. Gerade für das Schulfach Musik werden hier auch MusikschullehrerInnen angesprochen. Was sich für die Kolleg/-innen als eine sehr attraktive Alternative darstellt (Höhergruppierung um bis zu 3 (!) Entgeltgruppen, geregeltere Arbeitszeit, Chance auf Verbeamtung, gesellschaftliche Anerkennung), bringt die Musikschulen zunehmend in Bedrängnis. Jede Kollegin und jeder Kollege, die und der diesen Weg geht, fehlt dort. Und die Zeiten von Überkapazitäten an qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich sind auch längst Geschichte.
Sehr geehrter Herr Lange, wie stellen Sie sich die Zukunft der Musikschule Dreiländereck vor? Denken Sie wirklich, dass Verhandlungen nicht nötig sind? Wie wollen Sie den Bürgern/-innen Ihres Landkreises plausibel machen, dass ausgerechnet die Lehrkräfte der Musikschule es seit 13 Jahren nicht verdient haben, an den tariflichen Entwicklungen teilhaben zu dürfen? Schätzen Sie deren Arbeit als so geringwertig ein oder ist Ihnen die musikalische Bildung der Kinder einfach nicht mehr wert? Die MusikschullehrerInnen Ihrer Musikschule zumindest haben es deutlich formuliert: 13 Jahre Gehaltsverzicht sind 13 Jahre Entwertung ihrer Tätigkeit. Die Leidensfähigkeit der KollegInnen und auch ihre Geduld sind am Ende. Sie sind bereit zu kämpfen, für sich, aber auch für eine echte Zukunft musikalischer Bildung im Freistaat und besonders in den ländlichen Regionen. Wir können es uns schlicht nicht leisten, hier noch weiter mit dem Rotstift zu arbeiten. Es ist höchste Zeit, sich zu dieser gesellschaftlichen Aufgabe zu bekennen.