Hauptbild
Corona Hotline bei ver.di
Corona Hotline bei ver.di
Banner Full-Size

Kreativität, Flexibilität, Solidarität

Untertitel
Musik in der Corona-Krise · Ein Kommentar von Gabor Scheinpflug
Autor
Publikationsdatum
Body

Vorläufig, befristet, „Fahren auf Sicht“ – das gilt für jegliche Einschätzung der aktuellen Lage. Die Entwicklung ist dynamisch und schwer zu überblicken. Was gestern noch galt, ist heute schon ganz anders und Erkenntnisse von heute sind morgen schon überholt.

Corona – dieser Begriff beherrscht derzeit alles und jeden, weltweit. Die Auswirkungen sind dramatischer, umfassender und heftiger, als man es sich hätte vorstellen können.

Während sich die Gesellschaft mit aller Kraft gegen das Virus und die, durch die dafür nötigen Maßnahmen bedingten, wirtschaftlichen Auswirkungen stemmt, zeigt sich auch, dass diese Krise ein Stresstest für alles und jeden ist, weltweit und natürlich auch in Deutschland. So, wie sich nun zeigt, leistungsfähig zum einen das Gesundheitssystem ist, zeigt sich ebenso, welche Nachteile zum anderen globalisierte Warenströme oder Lieferketten haben können.

Wenn eine solche Krise also überhaupt einen positiven Effekt haben kann, dann diesen. Man kann vielleicht aus diesem „Stresstest“ lernen und zum Beispiel an untauglichen oder wenig tragfähigen Strukturen Verbesserungen vornehmen. Das könnte in derzeit als systemrelevant angesehenen Bereichen funktionieren, aber ebenso in Bereichen, die nicht gerade im Blickfeld stehen. Zu diesen gehören die (freie) Musikszene und unsere Musikschulen.

Auch die freien Musiker*innen trifft die Krise besonders hart. Schon Wochen vor dem offiziellen „Shutdown“ in Deutschland wurden Konzerte und Veranstaltungen abgesagt, also Aufträge ersatzlos und entschädigungslos zurückgezogen. Und sie werden vermutlich auch zu den Letzten gehören, für die sich die Einkommenslage auch nur ansatzweise normalisieren wird.

Hilfen nicht immer wirksam

Der Staat hat sehr zeitig das wirtschaftliche Problem erkannt und in dieser Dimension noch nie dagewesene Hilfs- und Unterstützungsprogramme aufgelegt. Und auch die Bundesländer ziehen (bzw. zogen) mit. Dieses Handeln zeugt von Mut und Entschlossenheit und nötigt entsprechenden Respekt ab. Nicht jedes Land, noch nicht einmal innerhalb der EU, ist dazu in der Lage oder willens.

Allerdings sind diese Maßnahmen, so umfänglich sie auch sind, nicht so wirksam, wie ursprünglich angekündigt. Das gilt insbesondere im Fall der Soloselbständigen. Die angekündig­ten Soforthilfen sind zwar auch für diese gedacht, können aber in vielen Fällen nicht abgefordert werden, da sie ausschließlich für „laufende Betriebskosten“, also nicht zur Auszahlung eines „Unternehmerlohns“ eingesetzt werden dürfen. Nun haben soloselbständige Musiker*innen regelmäßig aber weder Büroräume noch geleaste Firmenwagen. Sie arbeiten mit ihrem eigenen Körper, mit ihrer Seele und ihrer Kreativität. Sie investieren die „Gewinne“ ihres „Unternehmens“ direkt in ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien.

Dabei zeigt sich: Unternehmen ist nicht gleich Unternehmen, selbständig nicht gleich selbständig. Während zum Beispiel Gehälter auch für Geschäftsführungen als Betriebskosten unterstützungswürdig sind, bleibt für die meisten soloselbständigen Musiker*innen nur die (vorübergehend erleichterte) Grundsicherung. Und selbst der Zugang zu dieser entspricht in der Praxis nicht den politischen Ankündigungen. Nach wie vor müssen Bedarfsgemeinschaften für einander einstehen, die Anrechnung eventuell vorhandenen Vermögens scheint unklar. So müssen diese Soloselbständigen nicht nur ihre eigenen finanziellen Verhältnisse offenlegen, sondern auch die aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Welch ein Signal! Das Bedienen von Verbindlichkeiten Dritter (z.B. Mieten) scheint eine höhere Priorität zu haben, als das (solo-)selbständige Erwirtschaften des Lebensunterhaltes der eigenen Familie. Ich möchte an dieser Stelle nicht falsch verstanden werden. Rechtlich ist das alles sicher begründbar und abgesichert. Dass ein solches Prozedere in der aktuellen Situation dennoch als zutiefst entwürdigend und unfair empfunden wird, kann ich trotzdem sehr gut verstehen. Es geht nicht nur um eine „Branche“. Es geht um die Anerkennung und Unterstützung derjenigen, die die Branche durch ihre Arbeit erst existieren lassen. Und das gilt nicht nur für die freie Musikszene, sondern für einen großen Teil der Soloselbständigen in allen Branchen.

Die Grundsicherung kann in dieser Form kein adäquater Ausgleich für ein obschon notwendiges, aber dennoch staatlich verordnetes Tätigkeitsverbot sein. So froh ich auch darüber bin, dass Deutschland über dieses solidarisch finanzierte, letzte soziale Netz verfügt, ist es eben auch nur genau das: die letzte Rettung für den Fall, dass alles andere versagt.

Und die öffentlichen Musikschulen?

Die Musikschullandschaft in Deutschland ist geprägt durch eine schier unendliche Vielfalt aus verschieden strukturierten Fördermaßnahmen der Länder, trägerrechtlichen Organisationsformen, Unterstützung und Möglichkeiten der (kommunalen) Träger und Entscheidungsbefugnissen der Musikschulleitungen beziehungsweise Geschäftsführungen. Nun ist Vielfalt per se nichts Verwerfliches, ganz im Gegenteil. Diese Vielfalt ist selbstverständlicher Teil jeder kreativen und pädagogischen Arbeit, auch und gerade in der Musik. Aber es gibt auch eine Schattenseite.

Während in dem von den Bundesländern verantworteten Schulbetrieb ein deutlich koordiniertes und daher auch weitgehend einheitliches Vorgehen zu beobachten ist, wird der Krise an den Musikschulen mit der beschriebenen Vielfalt lokaler Umstände begegnet. Dabei zeigen sich sehr unterschiedliche Strategien und Prioritäten aber auch sehr unterschiedliche Konsequenzen. An dem einen Ende der möglichen Reaktion stand dabei das fast sofortige Herunterfahren der „Betriebsausgaben“ mit Inkrafttreten der Schulschließung. Dieser Fokus auf die vermeintlich notwendige Sicherung des Weiterbestands der Musikschule hatte aber auch verheerende Nebenwirkungen.

Unter Betriebsausgaben sind in diesen Fällen in erster Linie einerseits die Gehälter der angestellten Musikschullehrer*innen und andererseits die Honorare der freien Musikschullehrer*innen zu verstehen. Im Klartext bedeutete diese Maßnahme zum einen Kurzarbeit für die eine Gruppe und Komplettausfall des Einkommens für die andere Gruppe und ebenso die fast völlige Einstellung jeglicher Schülerbetreuung. Das zumindest vorläufige Weiterzahlen von Gehältern und Honoraren, verbunden mit dem recht schnellen Schaffen der notwendigen Rahmenbedingungen für alternative Unterrichtsmethoden, stellte das andere Ende der Reaktionsmöglichkeiten dar.

Was sind Beschäftigte?

Aber die verschiedenen strukturellen Ausgangslagen der Musikschulen haben nun Konsequenzen. Während zum Beispiel die eine, in den öffentlichen Dienst eingegliederte Musikschule in dem einen Bundesland Zeit hatte, sinnvolle Konzepte auch im Sinne der Beschäftigten und Schüler*innen zu entwickeln, hält man es an der anderen e.V.-Musikschule in einem anderen Bundesland im Sinne der Rettung der Musikschule für nötig, möglichst bis gestern alle Musikschullehrer*innen in Kurzarbeit ohne Aufstockung zu schicken, da man um die nötigen Fördermittel fürchten muss, wenn die „Leistung nicht erbracht wird“. Dabei schließt der Begriff „Beschäftigte“ vielerorts die auf Honorarbasis Beschäftigten aus. Die sind nur in zwei Bundesländern überhaupt Betriebsangehörige. Daher fällt es einigen Trägern scheinbar auch nicht sehr schwer, die entsprechenden Aufträge (fristlos) zu beenden oder sie durch schlichte Untätigkeit quasi ruhen zu lassen, da diese Kolleg*innen nur für die vertragsgemäße Erfüllung, also gehaltene Unterrichtsstunden Rechnungen stellen können. Rechtlich sauber ist das und dennoch: Welch ein Signal! Dabei waren es vielerorts gerade die auf Honorarbasis Beschäftigten, die zuallererst Konzepte für alternative (sprich: online-basierte) Unterrichtsmittel einsetzten und damit dazu beigetragen haben, dass sich diese Notfall-Alternative nun nahezu flächendeckend etabliert hat.

Online-Unterricht

Apropos Online-Unterricht: Akut ist dieser ganz sicher eine Möglichkeit, die Folgen für die Musikschulen, die Musikschullehrer*innen und die Schüler*innen abzumildern. Er ist sogar gewiss eine Chance, Neues und vielleicht auch Zukunftsweisendes zu entdecken und zu lernen, kann aber viele wichtige Aspekte der pädagogischen, künstlerischen und sozialen Arbeit nicht ansatzweise kompensieren. Aber er deckt auch noch weitere Schwächen (oder auch Stärken) des Systems auf. Aktuell weniger im Blickfeld ist, dass diese Alternative nur sehr begrenzt eingesetzt werden kann. Alle Gruppen- und Ensembleaktivitäten, also vom Klassenmusizieren über das Streichquartett bis zum Orchesterlager, sind so nicht durchführbar. Und das liegt nicht nur an den, auch bei den Schüler*innen nicht immer vorhandenen technischen Voraussetzungen. Damit kann insbesondere auch die integrative und soziale Aufgabenstellung der Musikschule nicht erfüllt werden.

Wie selbstverständlich stellen die meisten Kolleg*innen dafür ihr persönliches Equipment zur Verfügung – unentgeltlich und auf eigenes Risiko. Das mag sicher auch dem Umstand der dafür nicht ausgestatteten Musikschulen und der Kurzfristigkeit geschuldet sein und ist daher auch zumindest in der momentanen Lage akzeptabel. Befremdlich hingegen ist, dass daraus zuweilen sogar Erwartungshaltungen oder Forderungen gemacht wurden. Und auch Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts sind noch immer ungeklärt.

Resümee

Einmal mehr zeigt sich, was Soloselbständigkeit in der Musik bedeutet. Trotz ständiger politischer Beteuerungen der Bedeutung der Musik und der musikalischen Bildung, scheint das in der Krise nicht zu mehr zu reichen, als zur Absicherung der grundlegendsten (Über-)Lebensbedürfnisse. Diese Erkenntnis ist insofern bitter, als dass die Musik auch für die allermeisten Soloselbständigen kein profitorientiertes Geschäftsmodell ist, sondern dem Lebensunterhalt dient. Kultur ist für sie nicht primär ein handelbares Wirtschaftsgut, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit und vor allem eine Herzensangelegenheit – und zwar unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Status.

Und so ähnlich stellt sich für mich auch die Lage unseres Musikschulsys­tems dar. Aus meiner Sicht stellt diese Bandbreite kein Zeichen von Stärke eines Systems dar, sondern ist eher ein Indiz für eine Schwäche. Obschon seitens politischer Entscheidungsträger immer wieder betont wird, dass Musikschulen einen gesellschaftlichen Bildungsauftrag erfüllen, haben sich unter dem Druck insbesondere der durch die kommunal-haushaltäre Freiwilligkeit bedingten, chronischen Geldnot der Träger unterschiedlichste Organisationsformen etabliert. Diese unterscheiden sich durch den „Abstand“ zum originären öffentlichen Dienst und dem sich daraus ergebenden Einsparpotential bei den Betriebskosten (sprich: Personalkosten). Die Palette reicht dabei vom eingeglie­derten Amt oder dem kommunalen Eigenbetrieb, bis zum eingetragenen Verein oder einer (g)GmbH. Die letzten beiden Organisationsformen sind privatwirtschaftliche, was unter anderem zur Folge hat, dass hier keinerlei Tarifbindung angewandt werden muss.

Dementsprechend niedrig kann dort auch das Gehaltsniveau sein. Eine weitere Form der Einsparung ist die bundesweit verbreitete Beschäftigungsform von Musikschullehrer*innen als freie Mitarbeiter*innen. Hier wird zu Lasten der Kolleg*innen weiter gespart. Da es sich formal um Unternehmer*innen handelt, gelten für sie keine der (sozial) absichernden Maßnahmen, wie sie klassischen Arbeitnehmer*innen zustehen würden: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Jahressonderzahlung, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Mutterschutz und so weiter.

Spätestens jetzt fällt den Honorarkräften wiederum ihr offizieller Status als selbständige Unternehmer*innen vor die Füße. Genau, wie bei ihren als freie Musiker*innen tätigen Kolleg*innen gibt es nach dem Wegfall der Einnahmen (weil ja nur gegebener Unterricht abgerechnet werden kann) auch für sie nur das letzte Netz der Grundsicherung, denn auch sie können meist keine oder nur geringe Betriebskosten zur Inanspruchnahme der Soforthilfen nachweisen. Und auch sie sind prekär beschäftigt, was zur Folge hat, dass es selten Rücklagen gibt oder anderweitig vorgesorgt werden konnte. Trotzdem zeigen Musikschullehrer*innen in den Musikschulen, genauso wie ihre Kolleg*innen in der Musikszene, trotz und wegen der Krise Eigenschaften, die sich wie rote Fäden durch ihre ganze Tätigkeit ziehen: Kreativität, Flexibilität, Solidarität und den Drang, im Interesse der Sache alles zu geben; selbst dann, wenn ihre Arbeitsleistung nicht honoriert wird.

Systemrelevant?

Zum Schluss:Gestatten Sie mir noch eine letzte, ganz persönliche Anmerkung. Viele Menschen wachsen gerade über sich hinaus und arbeiten auch unter widrigen Bedingungen teilweise bis zur Erschöpfung. Zurecht verdienen sie Anerkennung und auch Applaus. Spätestens jetzt wird die Wichtigkeit auch dieser Menschen für uns alle sichtbar. Und es handelt sich dabei beileibe nicht nur um diejenigen, die derzeit offiziell als „Schlüsselpersonen“ in „systemrelevanten“ Berufen, Betrieben oder Branchen arbeiten.
Ich halte diesen Sprachgebrauch in der aktuellen Krise sicher für angemessen. Aber welcher gesellschaftliche Bereich, welche Branche oder welcher Beruf ist denn nicht systemrelevant? 

Autor
Print-Rubriken
Unterrubrik