Banner Full-Size

Kulturgesetzbuch in NRW

Untertitel
Wichtiges Signal für bessere Beschäftigungsverhältnisse
Publikationsdatum
Body

Der Landtag NRW beschließt noch im November das Kulturgesetzbuch NRW. Darin werden unterschiedliche Gesetzestexte zusammengefasst, neu sind insbesondere die Regelungen für die Musikschulen.

ver.di hat sich von Beginn an dafür stark gemacht, dass diese Chance genutzt wird, um gute Beschäftigungsverhältnisse als wesentliches Qualitätsmerkmal musikalischer Bildung festzuschreiben. Kontinuität der Lehrkäfte, Übernahme von Zusammen­hangstätigkeiten – die Argumente wurden vielfach benannt. Die Lage der Honorarkräfte, die für weniger Geld und dafür deutlich höheres Risiko arbeiten müssen, ist nach wie vor prekär. Die bitter notwendige und sehr begrüßenswerte Musikschuloffensive des Landes ist dabei ein (willkommener) Tropfen auf den heißen Stein.

Der Einsatz der in ver.di organisierten Kolleg*innen bei Kundgebungen und Diskussionsrunden hat sich gelohnt:  Musikschulen, die in Zukunft Projektmittel des Landes NRW erhalten, brauchen das Siegel „Anerkannte Musikschule“ – und hierfür ist ein Kriterium, dass grundsätzlich fest angestellt wird. Bei begründeten Ausnahmefällen muss das Honorar den tarifvertraglichen Regelungen angemessen sein. ver.di hat hierfür eine Rechnung vorgelegt, die etwa Sonderzahlungen und Stufenzuordnung berücksichtigt.
Aber: Diese Regelung soll erst ab 2026 gelten. Die Grundförderung der Musikschulen wird nicht an das Siegel geknüpft. ver.di fordert insbesondere die Kommunalen Musikschulen dazu auf, schon jetzt mehr Festanstellungen zu schaffen und Honorare raufzusetzen sowie mehr Sicherheit für die Kolleg*innen zu schaffen.

Auch in anderen Kulturbereichen soll die Landesförderung in Zukunft an soziale Mindeststandards gebunden werden. Im Gesetzestext ist hierbei die Rede von „Mindesthonoraren“. Zu deren Ermittlung soll eine Kommission gebildet werden, auf deren zügige und fachgerechte Einrichtung ver.di mit Spannung blickt. Für ver.di ist klar: Soziale Mindeststandards müssen für alle Kulturschaffenden und -vermittelnden gelten. Begrüßenswert ist in jedem Fall, dass die Grundlage für die erfolgreichen Künstler*innenstipendien ausgebaut wird.

Damit all diese Vorhaben mit Leben gefüllt werden, müssen wir jetzt gemeinsam ins Aufgabenheft der im Mai 2022 zu wählenden neuen Landesregierung schreiben, dass der Kulturetat weiter deutlich ausgebaut werden muss. Denn: Kulturvermittelnde und -schaffende brauchen existenzsichernde Beschäftigung.  

 

 

Print-Rubriken
Unterrubrik