Banner Full-Size

Montags wird weniger gezahlt als mittwochs

Untertitel
Ein langer Konflikt: Schicksalsjahre der Berliner Musikschulen
Publikationsdatum
Body

Berliner Musikschule – das sind zwölf Großstadt-Musikschulen. Sie werden von den Stadt-Bezirken unterhalten, aber den finanziellen und strukturellen Rahmen steckt das Land Berlin. Seit dem 1. August gilt eine neue Ausführungsvorschrift für die Berliner Musikschulen. Sie wird von vielen als unanständig bewertet und sorgt weit über Musikschulkreise hinaus für Empörung. Warum das so ist, zeigt ein kurzer Rückblick.

Die Siebziger

In den Siebzigern waren Musikschulen in Berlin-West als Unterabteilung der Volkshochschule reine Schüler-Vermittlungsbetriebe. Vielerorts genügte als Nachweis der Lehrbefähigung die erfolgreiche Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule. Das  Unterrichtsentgelt/Honorar wurde vom Senat per Honorarbegrenzung festgelegt und von der Lehrkraft direkt bei den Schülern kassiert. Schüler mit Entgeltermäßigung zahlten weniger, die Lehrkraft bekam einmal im Quartal den Differenzbetrag überwiesen. Ende der Siebziger wurde die Musikschule von der Volkshochschule abgekoppelt und als eigenständiges Amt innerhalb der bezirklichen Abteilung Volksbildung geführt.

1981 und 1990

Ein Gericht erklärte die sogenannte Honorarbegrenzungsklausel im Vermittlungsvertrag als nichtig. Das Land reagierte im Herbst 1980 mit der Kündigung der Vermittlungsverträge und dem Angebot eines „Dienstvertrages“. Die Lehrkräfte wiesen den Vertrag als unzumutbar zurück und verweigerten die Unterschrift, solange es bei einer Nachholverpflichtung bei schülerbedingten Stundenausfällen und einer 14-tägigen Kündigungsfrist zum Monatsende blieb. 

Sie ließen sich nicht einschüchtern, sondern drohten gar mit Streik. Nach monatelangen Auseinandersetzungen war die Nachholpflicht dann vom Tisch, die gesetzliche Kündigungsfrist wurde auf sechs Monate erweitert. Im Frühsommer 1981 wurde der Vertrag von fast allen Lehrkräften trotz nicht ausgeräumter Kritik als ein erster wichtiger Schritt in Richtung Aufbau einer Musikschule nach westdeutschem Vorbild akzeptiert und unterschrieben. 

1990, mit dem Ende der DDR, wurden mittels massiver Stellenstreichungen die Ostberliner Musikschulen auf das Westniveau gedrückt.

Zwischenbilanz

30 Jahre Dienstvertrag haben dazu geführt, dass es in Berlin trotz der gravierenden Strukturmängel in allen Stadtbezirken Musikschulen gibt, die mit ihrem guten Ruf die außerschulische musikalische Betätigung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in die Hand nehmen, den Bezirken mit unzähligen Veranstaltungen Glanz verleihen und zudem besonders Begabte erfolgreich für die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule/Universität ausbilden. Möglich wurde dies allerdings nur, weil die Lehrkräfte sich stark engagiert und faktisch unbezahlt in den „Betrieb“ eingebunden haben. Das war und ist Selbstausbeutung pur!

2011/12

Im vergangenen Jahr stellte die Deutsche Rente bei der Prüfung einer Berliner Musikschule fest, dass die Honorarkräfte wie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt werden, also „scheinselbständig“ sind. Als besondere Merkmale nannte sie dabei die auf zwölf Monate angelegte Honorarzahlung sowie die Fortzahlung im Krankheitsfall. Zur Abwendung erheblicher Nachforderungen von Versicherungsbeiträgen gegenüber dem Land und den scheinselbständigen Lehrkräften forderte sie, binnen kürzester Frist die Beschäftigung von Scheinselbständigen abzustellen. Sie hat damit zugleich indirekt bestätigt, was alle – außer dem Senat – schon lange wussten: Qualität ist verbindlich und nachhaltig nur mit Angestellten zu haben.

Dennoch hält der Senat am Weg der Merkmalsbeseitigung fest. Gleich im ersten Entwurf der Neuregelung wird klargestellt, worum es im Kern geht: Die Honorarkräfte sollen zweifelsfrei „selbständig tätige Unternehmer“ sein. Gefordert ist die Spitzabrechnung jeder einzelnen Leistung. Der immense Verwaltungsmehraufwand wird billigend in Kauf genommen beziehungsweise nicht vergütet. Eine Einbindung in den Betrieb ist unbedingt zu vermeiden.

Aufgrund der gemeinsam von ver.di und der Berliner Lehrervertretung organisierten Proteste hat die Senatsverwaltung zwar „nachgebessert“. Aber lediglich die Fortzahlung im Krankheitsfall ab dem vierten Tag in Höhe von 80 Prozent ist erhalten, in allen anderen Feldern gibt es – entgegen den leicht zu widerlegenden Beteuerungen des Senats –  Verschlechterungen, selbst bei der neu eingeführten Honorierung von Zusatztätigkeiten.

Denn: Die Nachholverpflichtung ist im Grundsatz wieder eingeführt und das Einkommen der Lehrkräfte sinkt, trotz einer mitgelieferten, auf mehrere Jahre verteilten 7,8-prozentigen Honorarerhöhung. Allein der Wegfall von bezahlten Feiertagen verursacht bis zu drei Prozent Einkommensverlust. Kurios: Wer mittwochs unterrichtet, kommt in 2012 auf 39 bezahlte Tage im Jahr, Montage hingegen gibt es nur 37.

Mit der Aufschiebung der künftigen Anpassungen an die Tarifergebnisse im Öffentlichen Dienst um bis zu anderthalb Jahre gehen weitere drei bis sechs Prozent verloren. Zudem hat das Land in den vergangenen Jahren mit einem unschönen Trick die zugesicherten Honorarerhöhungen ausgelassen sowie regelmäßig Schüler-Aufnahmesperren verhängt. Die Vergütungen für Zusatztätigkeiten wie Prüfungsabnahmen, Durchführung von Schülervorspielen, Mitarbeit in Qualitätszirkeln, Konferenzen und so weiter liegen mit teilweise weniger als 8,50 EUR unterhalb des geforderten gesetzlichen Mindestlohns.

Niemand kann zudem erklären, wie in Berlin die wenigen angestellten Führungskräfte ihrer Pflicht nachkommen sollen, eine Musikschule zu strukturieren, zu gestalten und zu evaluieren, deren Mitarbeiter/innen ausdrücklich nicht in den Betrieb eingebunden werden dürfen. 

Die Solidarität mit den Lehrkräften wächst. Die von ver.di seit Jahren erhobene Forderung nach erheblich mehr pädagogischen Stellen für die Berliner Musikschulen und einem Tarifvertrag für die Honorarkräfte wird zunehmend von politischen und kulturellen Einrichtungen, Parteien und Verbänden unterstützt. So fordern die Fraktionen von Bündis90/DieGrünen, Die Linke und Piraten in einem gemeinsamen Antrag den Abschluss eines Tarifvertrages für Honorarkräfte, der SPD-Landesparteitag darüber hinaus erheblich mehr Stellen. Der vom Landesmusikrat einberufene Runde Tisch hat jüngst unter Mitwirkung der Eltern, Verbände und der Politik einen „Masterplan Musikschule“ vorgestellt, in dem zur „Umkehrung des krassen Missverhältnisses von unter 10 Prozent Festangestellten und über 90 Prozent Honorarkräften, um deren prekäre Situation zu verbessern [...]“ aufgerufen wird. 

Die Honorarkräfte sind ihrerseits nicht mehr bereit, sich selbst auszubeuten und für eine Institution zu arbeiten, deren Hauptverantwortliche sie erneut mit Ignoranz und zynischer Rechtshudelei um die Statusfrage gängeln. Sie sehen in der neuen Vorschrift auch eine  Herabwürdigung ihrer bisher erbrachten Leistungen. Warum sollten sie sich noch immer für eine Einrichtung engagieren, die sie schlecht bezahlt, die sie selbst nach jahrzehntelanger Tätigkeit ohne Begründung halbjährlich feuern kann, die Frauen nach dem gesetzlichen Mutterschutz keine Garantie zur Weiterbeschäftigung gibt und die ihnen bei jeder Krankheit die ersten drei Tage komplett und danach 20 Prozent ihres Einkommens kürzt? Wie können sie noch guten Gewissens jungen Menschen zum Beruf des Musikschullehrers raten?

Viele sehen sich vielmehr gezwungen, ihre Einnahmen mehr und mehr aus dem privaten Sektor zu beziehen. Der Lehrkräftemangel deutet sich bereits jetzt an. Damit ist die kommunale Musikschule im Kern getroffen.

Bereits im Dezember 2011 fordern die Intendanten der drei Berliner Opernhäuser, der Berliner Philharmoniker, des Konzerthauses Berlin sowie der Rundfunk- und Orchesterchöre (ROC) in einem an den Senat gerichteten ungewöhnlich scharf formulierten Protestschreiben: „Es kann und darf aber nicht im Sinne des Berliner Senats sein, dass hoch motivierte Musikschullehrer gezwungen werden, ihre Arbeit an den Musikschulen aufzugeben. [...] Wir als Kulturinstitutionen Berlins schließen uns daher den Forderungen, die ver.di in dem beigefügten Protestbrief formuliert, vorbehaltlos an. Sorgen Sie dafür, dass die Lehre an den Musikschulen nicht noch stärker ausgedünnt und erschwert wird, sondern dass die Festanstellungen von Musikschullehrern wieder zunehmen.“

Der Senat jedoch zeigt sich selbst davon völlig unbeeindruckt und gefangen in seinen überkommenen Denkmustern. Der Runde Tisch fordert zurecht 80 Prozent Festangestellte und 20 Prozent Honorarkräfte. Jeder weiß, dass solch umfängliche Festanstellungen nicht innerhalb eines Haushaltsjahres zu realisieren sind. Für eine angemessene Übergangszeit und für die auch danach verbleibenden Honorarkräfte kann in einem Tarifvertrag jedoch sehr wohl ab sofort geregelt werden:

  • Orientierung der Honorare an den vergleichbaren Tarifen und Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst Berlin ohne Zeitverzug;
  • 100-prozentige Ausgleichszahlungen im Krankheitsfall; 
  • Mutterschutz und Altersvorsorge; 
  • Mindestbeschäftigungsumfang ;
  • Interessenvertretung der Arbeitnehmerähnlichen;

Andernfalls werden spätestens ab April 2013 die Berliner Musikschulen auf den Stand von 1978 zurückgeworfen und damit die trotz extrem schlechter Rahmenbedingungen erfolgreich geleistete Aufbauarbeit sowie die enormen Beiträge zu Integration und Gewaltprävention mit einem Schlag zerstört sein. Deshalb ist die Empörung bei allen Betroffenen diesmal besonders heftig. Seriöse Politik aber wird Fehlentscheidungen einräumen und unverzüglich korrigieren. Das, und nichts anderes, erwarten die 2.000 Lehrkräfte, die Schüler/innen, die Kulturinstitutionen und 10.000 Menschen auf den Wartelisten vom Berliner Senat und unseren Abgeordneten. Einen optimalen Zeitpunkt für die Korrektur der schweren Strukturfehler gibt es nie. Deshalb ist gerade jetzt der Zeitpunkt gekommen.

Stefan Gretsch, Vorsitzender
Fachgruppe Musik der ver.di

 
Ort
Print-Rubriken
Unterrubrik