Die Feststellung ist bitter: Die Neo-Nazis sind schneller als die Bundeswehr! Die Bundesregierung ignoriert diese Tatsache! Und die Staatsmacht kann nichts machen! An den vielbejammerten Einsparungen im Verteidigungsministerium liegt es diesmal nicht. Eine geistige Haltung kostet kein Geld.
Aber die Fakten der Reihe nach und ohne zynische Wertung: Ein Artikel der ver.di-Zeitschrift „Kunst & Kultur“, der den Skandal von Nazi-Liedern im letzten Bundeswehr-Liederbuch „Kameraden singt!“ aufdeckte, wurde von Neo-Nazis kopiert und auf eine ihrer Homepages gestellt. Ver.di stellte Strafantrag wegen Volksverhetzung und wegen Verletzung des Urheberrechts. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin. Doch die Strafverfolgung hat keine Konsequenzen: Der Anbieter der Nazi-Online-Seiten, ein gerichtsbekannter und vielfach polizeilich gesuchter Faschist, ist amerikanischer Staatsbürger. Gary (Gerhard) Lauck, so sein Name, lebt in Nebraska und dort sind seine Äußerungen wie die Angebote von Nazi-Musik, -Symbolen, ja sogar KZ-Spielen durch das Gesetz der Meinungsfreiheit geschützt. Die Justiz in den USA um Rechtshilfe zu ersuchen, wäre demnach erfolglos.
Unser Bericht „Ja, wir sind die Herren der Welt“ und das Editorial „Was singen die Soldaten“ in „Kunst & Kultur“ 6/2001 fand durchaus eine kritische Resonanz. Unsere Mitarbeiterin Susann Witt-Stahl hatte akribisch recherchiert, dass viele Lieder, die in der Bundeswehr befohlenerweise gesungen werden, aus der Nazi-Zeit und entsprechenden Liedsammlungen stammen. Bei manchen wurden im Liederbuch „Kameraden singt!“ die Autoren weggelassen oder der Bonner Voggenreiter Verlag verschleierte durch Auslassungen und Hinzufügungen die Herkunft und Liedhistorie. Dennoch behauptete ein Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Keines der Lieder“ bringe „Eroberungsgedanken“ zum Ausdruck oder „pflegt ein überhebliches Pathos“. – Gleichzeitig sah sich jedoch dieser Sprecher aus Mangel an Unterlagen „nicht in der Lage, Auskunft zu den Sachverhalten zu geben“.
Mehrere Tageszeitungen berichteten über den von „Kunst & Kultur“ aufgedeckten Skandal. Ein Kulturmagazin des Fernsehens drehte einen ausführlichen Beitrag über das Thema und darüber, dass man im Ministerium keinen Anlass sieht, die alle zehn Jahre stattfindende und längst überfällige Überprüfung des Liederbuches von 1991 nachzuholen. Kein Thema ebenfalls in Berlin, dass ein Rekrut (übrigens ein Gewerkschaftsmitglied) zu Strafarrest verurteilt wurde, weil er sich geweigert hatte, das ehemalige Stammlied des NS-Kraftfahrerkorps (NSKK), das „Panzer-Lied“, zu singen. – Keine Reaktion im deutschen Friedensministerium.
Die Neo-Nazis waren, wie gesagt, schneller. Wie und warum der Artikel „Ja, wir sind die Herren der Welt“ ins Nazi-Netz gestellt wurde, weiß der kompetente Staatsanwalt Günter Sohnrey von der Berliner Staatsanwaltschaft auch nicht. Aus Geltungssucht und Genugtuung, dass beim Bund immer noch der alte Geist weht und offen, wenn auch oft nicht erkannt, mitschwingt? Günter Sohnrey, als Staatsanwalt auch „Internet-Spezialist“, muss sich mit dieser Frage nicht einmal befassen. Er glaubt nicht einmal, dass – zumindest aus seiner beruflichen Sicht – die Neonazis mehr Zulauf bekommen haben, geschweige denn raffinierter geworden sind, beispielsweise durch den Umgang mit neuen Medien. Die Ermittlungen würden allerdings erschwert, weil sich jeder, der es wolle, Symbole, Texte und Musik „volksverhetzenden Charakters“ aus dem Netz in die Wohnstube herunterladen könne, während früher mehr Printmedien, Tonträger und Devotionalien direkt in die Hände der Fahnder gelangten. „Die Spurensuche, das Verfolgen von Wegen, die Ermittlungen von Netzwerken der Neo-Nazis sind schwieriger geworden“, weiß der agile Staatsanwalt.
Sein Engagement freilich endet zwangsläufig an den Gesetzen der USA: „Die würden Gary Lauck wegen so einer Web-Anzeige nicht ausliefern.“ – Zumal Lauck nur wie ein Durchlauferhitzer funktioniert: Der Leiter der von ihm selbst gegründeten NSDAP-Aufbauorganisation stellt nur den Platz im Internet zur Verfügung, der von Nazi-Gruppen in Europa für ihre Informationen und Traktate genutzt wird. Würden sie nämlich von Deutschland aus oder einstigen Neo-Nazi-Basen in Dänemark und den Benelux-Ländern ihre Internet-Seiten anbieten, gerieten sie in den Zugriffsbereich von Sohnrey. Denn: „Obwohl der deutsche Gesetzgeber aus historischen Gründen gegen Nazi-Propaganda und -Symbole viel strenger vorgehen kann als andere europäische Länder, wo die sogenannte Meinungsfreiheit ihnen mehr gestattet, funktioniert die Rechtshilfe inzwischen viel besser als früher.“ Stehen Sohnrey und seine Kollegen den braunen Machenschaften in den USA und den Hetz-Daten-Bahnen von dort aus also machtlos gegenüber? Ja und nein: Oft helfe, sagt Sohnrey, der Einfluss von Organisationen und Persönlichkeiten, damit ein Provider Infos und Angebote für Nazis aus dem Netz nimmt.
So verkaufe amazon.de seit einiger Zeit an deutsche Besteller nicht mehr Hitlers „Mein Kampf“. Aber das sind eher kleine Fische für den Staatsanwalt – so wie die Anzeige von „Kunst & Kultur“ gegen Volksverhetzung, weil wir unsere Recherche zu braunen Liedern bei der Bundeswehr sowieso ganz eindeutig ans Verteidigungsministerium adressiert hatten.
Inzwischen können deutsche Soldaten in Afghanistan unbehelligt Nazi-Lieder singen. Vielleicht lässt das Struck-Ministerium dem Friedenskurs im Irak-Krieg ja Friedenstaten im Liedschatz der Bundeswehr folgen.