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Vor drei Jahren gewonnen, jetzt zerronnen?

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Tiefe Einschnitte in das Musikschulgesetz in Brandenburg
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Die brandenburgische Landesregierung in Potsdam hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung tiefe Einschnitte in das Musikschulgesetz beschlossen. Die im Gesetz vorgeschriebene Zuwendung des Landes für seine Musikschulen in Höhe von 3,2 Millionen Euro soll auf 2 Millionen Euro gekürzt, die Finanzierungsbalance zwischen Land, Kommunen und Nutzer/-innen zu Lasten der Schüler/-innen verschoben werden. Im März demons- trierten 4.000 Menschen vor dem Potsdamer Landtag dagegen und überreichten 106.000 Unterschriften ge-gen die Änderungen. Die Änderungen konnte die machtvolle Demonstration nicht stoppen.

Vor drei Jahren hatten die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg ihren Willen erklärt, die kommunalen Musikschulen ihres Landes gesetzlich zu verankern und finanziell zu sichern. Mit Volksinitiativen haben sie dies gegen den Willen von Politikern und Politikerinnen durchgesetzt.

Das Ziel war klar:
• Der hohe Stellenwert der Musikschule ist durch ein Gesetz zu dokumentieren,
• die Finanzierung ist zu sichern und damit Planungssicherheit herzustellen, • für eine Einrichtung, die mit ihren Schülerinnen und Schülern langfristi-ge gegenseitige Bindungen eingeht.

Zwar hat ver.di bereits in der ersten Fassung des Gesetzes kritisiert, dass die Finanzierung sinnvoll nur mit ei-ner klaren Drittelverteilung auf Land, Kommune und Nutzer gesichert werden kann. Eine entsprechende Regelung scheiterte jedoch in erster Linie am Widerstand der Kommunen. Zwar haben die Musiker in ver.di auch gesagt, dass – insbesondere bei fehlender Drittelfinanzierung – der Landeszuschuss von 6,5 Millionen Mark (3,2 Millionen Euro) zu gering bemessen ist.

Trotzdem konnten wir sagen: Toll! Das Land Brandenburg hat ein für die Bundesrepublik vorbildliches Musikschulgesetz geschaffen.

Und: Festgeschriebene 6,5 Millionen Mark sind besser als das alljährliche Bangen und Zittern in den Haushaltsberatungen. Vor allem befanden wir uns in dem Glauben, dass die Halbwertzeit eines Gesetzes höher ist als die legislaturperioden-bedingte Kurzsichtigkeit von Finanzpolitikern. Nun werden die Musikschulen erneut zur Kasse gebeten. Und das, obwohl die Wunden von massiven Aderlässen der Vergangenheit noch nicht einmal verheilt sind: Entgelterhöhungen, Personalreduktionen, Gehaltskürzungen, Angebotseinschränkungen, Privatisierungen... All das hat den Musikschulen in Brandenburg bereits schweren Schaden zugefügt.

Natürlich ist niemand bereit, das einfach so hinzunehmen. Auf Initiative des Landesverbandes der Musikschulen und mit Unterstützung der ver.di waren zur Demonstration im März gegen die geplanten Änderungen des Musikschulgesetzes einzelne Musikschulen komplett angereist, Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Musikschulen des Landes erhielten von ihren Schulen eine Unterrichtsbefreiung und konnten so dem Landtag eine Petition überreichen, die von 106.000 Menschen unterschrieben worden war. Die Unterschriftenak-tion läuft weiter, trotz der Kürzun- gen. In den Musikschulen des Landes werden Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, die ersten Abgeordneten zeigten blanke Nerven, weil sie mit Tausenden von Briefen bombardiert werden.

Das landesweite Trommelfeuer zeigte immerhin Erfolge: Eine für „Jugend musiziert” verfügte Mittelsperre wurde aufgehoben, für die Kürzungen haben alle Parteien eine Überprüfung signalisiert. Fieberhaft suchen die zuständigen Politiker/-innen nach anderen Geldquellen für den Landeszuschuss. Lotto und Spielbank sind dabei im Gespräch. Wie gut, dass Musiker/-innen auf friedliche Art ganz schön laut werden können!

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