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Dunkle Schatten neben der Hochschule für Musik und Theater München. Foto/Montage: Hufner
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Siegfried Mauser auch in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

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Der ehemalige Präsident der Hochschule für Musik und Theater München, Siegfried Mauser ist auch in zweiter Instanz wegen Sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Berufungsgericht des Landgerichts I München milderte die Strafe aus der ersten Instanz von 1 Jahr und 3 Monaten auf 9 Monate allerdings ab. In einem zweiten Fall ist Mauser wie auch in der ersten Instanz freigesprochen worden.

Richter Koppenleitner vom Landgericht I München soll dabei nach Angaben des Bayerischen Rundfunks gesagt haben: „Wir können eine vorsätzliche bewusste Falschbeschuldigung ausschließen.“ [Quelle] Vor einem Jahr haben genau dies zahlreiche Persönlichkeiten des Münchner Kulturlebens nämlich mehr oder weniger direkt in Leserbriefen an die Redaktion der Süddeutschen Zeitung behauptet. So titulierte Hans Magnus Enzensberger Betroffene als „Tückische Tellerminen“. Der damalige Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, Michael Krüger nannte das erstinstanzliche Urteil eine „Blamage für die Justiz“ und begründete es so „Siegfried Mauser ist sich keiner Schuld bewusst, es steht also Aussage gegen Aussage.“ [SZ – Onlineausgabe]

Nach Angaben in den Medienberichten hat sich an Letzterem offenbar nichts geändert. In der tz wird sein Verhalten wie folgt dokumentiert: „Mauser bestritt die Taten bis zuletzt – entschuldigte sich aber, falls sein ‚libertärer Umgang‘ missverstanden wurde. Laut Urteil ist der berufene Musiker nun ein Sexualstraftäter.“ [Quelle: tz – Online-Ausgabe]

Unterdessen sind laut Bayerischem Rundfunk weitere Anzeigen gegen Siegfried Mauser eingegangen: „Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft gegen Mauser eine zweite Anklage, wieder wegen sexueller Übergriffe gegen zwei Frauen – diesmal geht es auch um den Tatbestand der Vergewaltigung.“ Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vom 19.4.2017 soll Mauser auf Anraten seines Rechtsanwalts Betz „beide Frauen wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt habe. Man müsse dagegenhalten, damit die Sache endlich ein Ende nehme.“ [SZ – Online-Ausgabe vom 19.4.2017] Sollten sich jedoch die Vorwürfe gegen Mauser als richtig erweisen, drohen ihm vier oder mehr Jahre Haftstrafe.

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