Der Ausschuss für Kultur und Medien wird heute zehn Jahre alt. Zu seinen Aufgaben gehört die Auseinandersetzung mit Kulturbelangen, die von nationaler Bedeutung sind, da die Kulturpolitik nach der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern grundsätzlich Angelegenheit der Länder ist. Mit dem Ausschuss für Kultur und Medien haben Künstler und Kulturschaffende auf Bundesebene einen wichtigen Ansprechpartner für ihre Anliegen.
Zum zehnjährigen Bestehen erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien, Hans-Joachim Otto: „Heute vor zehn Jahren, am 13. November 1998 hat der Ausschuss für Kultur und Medien mit seiner konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen. Ihm folgte am 6. April 2000 die Konstituierung des Unterausschusses Neue Medien. Zuvor wurden die Aufgaben im Innen- und Rechtsausschuss wahrgenommen.
Drei Wahlperioden übergreifend hat der Ausschuss in 250 Sitzungen getagt, 75 Beschlussempfehlungen abgegeben und etwa 320 Ausschuss-Drucksachen vorgelegt. Die Ergebnisse der Arbeit zeigen, dass die Hoffnung des heutigen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert in der zweiten Ausschusssitzung vom 18. November 1998 wahr geworden ist: „Der Beauftragte für Kultur und Medien und der Ausschuss können mit ihrer Arbeit zur Rückgewinnung des Kulturellen in der Gesellschaft beitragen“.
Mit meinen Vorgängerinnen Dr. Elke Leonhard und Monika Griefahn haben bisher drei Vorsitzende ihr Amt wahrgenommen. Wir durften miterleben, dass Deutschland eine erfolgreiche Kulturpolitik auf den Weg gebracht hat. Dies hat sich jüngst auch wieder einmal in der Annahme des novellierten Filmförderungsgesetzes manifestiert.
Das Themenspektrum, mit dem sich der Ausschuss befasst, ist umfangreich. In der vergangenen Dekade standen neben vielen anderen Themen der Wiederaufbau der Anna-Amalia-Bibliothek, die Stärkung der Deutschen Welle, das Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, das Deutsche Historische Museum, die Stasi-Unterlagenbehörde, die Förderung der Kulturarbeit der Vertriebenen, Fragen der Pressekonzentration, das Goethe-Institut, der Filmförderfonds, das Humboldt-Forum sowie die Neugestaltung der Medien- und Kommunikationsordnung auf der Agenda. Auch Themen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, die vom Auswärtigen Amt verantwortet wird, wurden beraten.
Welchen Wert die Kultur in unserer Gesellschaft einnimmt, zeigt sich des Weiteren daran, dass am 3. Juli 2003 die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in der 15. Wahlperiode und erneut in der 16. Wahlperiode vom Bundestag einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen eingesetzt wurde. In vier Jahren außerordentlich engagierter Arbeit sind mehr als 50 Themen behandelt worden, die alle eine öffentliche Debatte verdienen. Zu den Schwerpunktthemen gehörten die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Infrastruktur der Kulturwirtschaft, die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler und die kulturelle Bildung in der Informations- und Mediengesellschaft. Als Meilenstein der Kulturpolitik ist insofern auch der Schlussbericht der Enquete-Kommission hervorzuheben, bietet er doch eine einmalige Bestandsaufnahme deutscher Kultur vor dem Hintergrund des zusammenwachsenden Europas und der globalisierten Welt. Annähernd 500 Handlungsempfehlungen wurden abgegeben und dem Deutschen Bundestag damit ein weitreichendes Arbeitsprogramm in kulturellen Fragen nahegelegt. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist nun die Aufgabe.
Wenn es gelänge, die verfassungspolitischen Bedenken aus dem Weg zu räumen und die „Kultur“ als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, wie es auch der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fordert, würde dies sicher die Bedeutung von Kunst und Kultur als „unerlässliche geistige Grundlagen unseres Landes“, wie es Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel jüngst formulierte, nachhaltig stärken und nach der Gründung des Ausschusses und der Einführung des BKM ein weiterer Meilenstein sein.“