Die Künstlersozialversicherung war im letzten dreiviertel Jahr vor allem als Sorgenkind im Gespräch. Als im vergangenen Herbst der Abgabesatz für das Jahr 2005 festgelegt wurde und sich herausstellte, dass er von 4,3 Prozent im Jahr 2004 auf 5,8 Prozent im Jahr 2005 steigen wird, entstand bei den abgabepflichtigen Unternehmen (Verwertern) eine erhebliche Unruhe. Verstärkt wurde diese noch durch die Nachricht, dass die Zahl der Versicherten weiter wächst und ein Ende dieses Wachstums nicht abzusehen ist.
Als dann noch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrer Einladung zur öffentlichen Anhörung zur Künstlersozialversicherung die Frage aufwarf, ob die Künstlersozialversicherung überhaupt eine Zukunft habe, entstanden auch auf Seiten der Versicherten Ängste. Bundessozialministerin Ulla Schmidt versuchte die Gemüter im Dezember 2004 mit ihrer Zusicherung, dass sich die Bundesregierung für die Künstlersozialversicherung verbürgt, zu beruhigen. Zusammen mit dem Deutschen Kulturrat hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nach dieser Veranstaltung einen runden Tisch eingerichtet, der dazu dienen soll, mittelfristige Perspektiven zur Stärkung und Weiterentwicklung der Künstlersozialversicherung zu entwickeln. Am runden Tisch wirken Vertreter der Abgabepflichtigen und der Versicherten mit. Ziel ist es, im Konsens einen Beitrag zur Stärkung der Künstlersozialversicherung zu leisten.
Am 9. Juni 2005 kündigte Bundessozialministerin Schmidt nun an, dass der Abgabesatz für das Jahr 2006 zum ersten Mal seit mehreren Jahren wieder sinken wird und zwar von 5,8 Prozent auf 5,5 Prozent. Diese Absenkung entspricht einem Entlastungsvolumen von 10 Millionen Euro für die abgabepflichtigen Unternehmen. Es besteht die Erwartung, dass, wenn die ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der Künstlersozialversicherung in der zweiten Jahreshälfte 2005 und im Jahr 2006 noch besser greifen, der Abgabesatz weiter sinken könnte.
Würde der Bundeszuschuss wieder auf 25 Prozent angehoben, könnte der Abgabesatz nochmals abgesenkt werden. Der CDU-Kulturpolitiker Norbert Lammert hat unlängst angekündigt, dass eine CDU-geführte Bundesregierung die Absenkung des Bundeszuschusses rückgängig machen würde. Mit einer Anhebung auf nun wieder 25 Prozent würde – nach Berechnungen des Deutschen Kulturrates – ein Abgabesatz von 4,6 Prozent erreicht.
Eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der Künstlersozialversicherung ist es, alle abgabepflichtigen Unternehmen tatsächlich zur Abgabe heranzuziehen. Laut Künstlersozialversicherungsgesetz sind alle Unternehmen oder Vereine zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die mehr als drei Mal im Jahr Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von der Künstlersozialversicherung sind Vereine, die an freiberufliche Dirigenten oder Chorleiter lediglich eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale zahlen.
Alle abgabepflichtigen Unternehmen zur Künstlersozialabgabe heranzuziehen ist allerdings ein Problem für die KSK, da längst noch nicht alle Abgabepflichtigen sich eigeninitiativ bei der Künstlersozialkasse melden. Allein im letzten Jahr wurde bei einer Prüfung von 9.600 Unternehmen, die noch nicht von der Künstlersozialkasse erfasst waren, 4.257 abgabepflichtige Betriebe gefunden. Dieses deutet darauf hin, dass bei einer noch umfassenderen und intensivierten Suche weitere Abgabepflichtige gefunden werden können. Wenn mehr Unternehmen in den Topf einzahlen, wird dies schließlich für alle zu geringeren Kosten führen.
Die zweite gute Nachricht, die Bundessozialministerin Schmidt am 9. Juni 2005 bekannt gab, war, dass im Jahr 2004 die an Künstler und Publizisten gezahlten Honorarsummen nach dem Einbruch des Jahres 2002 erstmals wieder leicht gestiegen sind. Grundlage für diese Einschätzung sind die Angaben der abgabepflichtigen Unternehmen. Sie müssen jeweils im März der Künstlersozialkasse melden, wie hoch die Honorarsumme ist, die sie an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlt haben. Nach dem drastischen Einbruch an Honorarzahlungen im Jahr 2002 scheint sich auch hier die Situation zumindest stabilisiert zu haben.
Insgesamt bilden die Rundfunkanstalten und die Presseverlage das Rückgrat der gemeldeten Honorare. Sie tragen am meisten zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung bei. Von der klassischen Kulturwirtschaft, also zum Beispiel den Galerien, werden nur geringe Honorare erwirtschaftet. Genauer muss in der nächsten Zeit die Honorarentwicklung bei den Theatern und Orchestern beobachtet werden. Hier muss hinterfragt werden, ob sich Veränderungen in der Rechtsform, im Ensemblebetrieb sowie weitere Veränderungen auf die Beschäftigung und die Zahlung von Honoraren auswirken. Die steigende Honorarentwicklung bei den Theatern und Orchestern kann unter anderem damit zusammenhängen, dass Ensembles, in denen nach Tarifvertrag bezahlt wird, aufgelöst wurden und die Künstlerinnen und Künstler nunmehr freiberuflich arbeiten.
Insgesamt darf bei der Betrachtung der Honorarentwicklung nicht außer Acht gelassen werden, dass die Werte nicht inflationsbereinigt sind. Das heißt steigende Honorarsummen bedeuten nicht, dass die Honorarentwicklung mit der Kaufkraft standhält. In diesem Lichte gewinnt der Einbruch an Honorarzahlungen im Jahr 2002 und die nur langsame Erholung noch mehr an Bedeutung.
Mit Blick auf die Stärkung der Künstlersozialversicherung wird es darauf ankommen, ob sich die Honorarentwicklung zumindest dauerhaft stabilisiert oder besser noch, die Honorare wieder steigen werden. Dieses ist nicht nur mit Blick auf einen möglichst geringen Abgabesatz für die Verwerter wichtig, sondern vor allem auch hinsichtlich der Einkommen der Künstler und Publizisten. Für sie sind steigende Honorare lebensnotwendig, denn sie versuchen schließlich von ihrer künstlerischen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Stärkung und Sicherung der Künstlersozialversicherung als kultur- und sozialpolitischem Instrument muss auch in der nächsten Legislaturperiode ganz oben auf der Agenda der Kulturpolitik stehen.