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Neuer Hochschulrat an der Hochschule für Musik Nürnberg. Foto: Hufner
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ALG I: Verlängerung der Sonderregelung für Kulturschaffende

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Im Zuge eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung unterschiedlicher befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht hat das Bundeskabinett eine Verlängerung der Sonderregelung zum Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte beschlossen. Von der Sonderregelung, die ohne Verlängerung im Sommer 2018 ausgelaufen wäre, profitieren vor allem Künstlerinnen, Künstler und Kreative.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Verlängerung der Sonderregelung beim Arbeitslosengeld I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte. Bis zum Sommer 2021 wird nun hoffentlich eine langfristig tragfähige Lösung gefunden, die die Besonderheiten des Kulturbereiches berücksichtigt. Kulturschaffende sind oft für kurze Zeit in befristeten Arbeitsverhältnissen angestellt. Angesichts der daraus resultierenden prekären Verhältnisse muss die soziale Situation vieler Künstlerinnen, Künstler und Kreativen endlich nachhaltig verbessert werden. Mit den Überlegungen einer langfristigen Neuregelung sollte in enger Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden bald begonnen werden.“


Pressemitteilung des Deutschen Musikrats vom 13.3.2018

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