Dresden - Mit seiner Klage gegen die Stadt Dresden kann Architekt Wolfgang Hänsch den Mehrzwecksaal des Kulturpalastes nicht retten - obwohl ihm das Urheberrecht zugesprochen wurde. Da die Stadt den kompletten Abriss des Saales plane, sei die Klage abzuweisen, entschied das Dresdner Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Das Urheberrecht sei nur gültig, solange das Objekt bestehe, erklärte der Vorsitzende Richter. Damit das Urteil rechtskräftig ist, muss es noch am 13. November verkündet werden.
Der Saal könne in seiner jetzigen Form nicht erhalten bleiben, sagte ein Rechtsanwalt der Stadt. Dresden habe für den multifunktionalen Saal keine Verwendung mehr. Stattdessen brauche die Stadt einen Konzertsaal. Um Akustik, Technik und Brandschutz auf den neuesten Stand zu bringen, seien "wesentliche Eingriffe" nötig. Nach Plänen der Stadt soll der 1969 errichtete Kulturpalast bis 2015 saniert und umgebaut werden.
Kulturpalast setzte Zeichen für moderne Architektur
Architekt Hänsch wollte mit seiner Urheberrechtsklage den Umbau verhindern. Der Kläger verwies auf die kulturpolitische und architekturgeschichtliche Bedeutung des Gebäudes. Das Bauwerk habe trotz der strengen Stilvorgaben in der DDR ein Zeichen gesetzt für eine neue, moderne Architektur, sagte er.
Die Stadt habe kein Interesse daran den Kulturpalast zu zerstören, sagte Kulturbürgermeister Ralf Lunau (parteilos). Man habe maßgeblich dazu beigetragen, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Allerdings fällt der Saal nicht unter diesen Denkmalschutz. Dies sei mit Rücksicht auf die Umbaupläne der Stadt entschieden worden, warf der Rechtsanwalt des Klägers der Stadt Dresden vor.
Buch oder Orden für Architekten denkbar
Das Gericht erkannte die gestalterischen Besonderheiten des Saales an. Dem künstlerischen Reiz, den der Saal für das Gericht ohne Zweifel ausstrahle, solle durch "eine würdige Anerkennung des Klägers Rechnung getragen werden", sagte der Richter. Denkbar wäre etwa ein Buch oder ein Orden für den Architekten. Der Kläger nannte diesen Vorschlag "lächerlich", sah die Anerkennung seiner Urheberschaft aber als einen Erfolg. Denn im Frühjahr war ihm in erster Instanz vor dem Leipziger Landgericht nicht einmal diese anerkannt worden.
"Die Stadt Dresden hat einen Schatz in der Hand und kann damit verfahren, wie sie will", sagte der Rechtsanwalt des Klägers. Nun sei abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof eine Revision zulasse. Ob der Architekt weiter klage, sei zudem von der gesundheitlichen Verfassung des 82-Jährigen abhängig.