München - Der Rechtsstreit um den früheren Präsidenten der Münchner Musikhochschule wegen sexueller Nötigung geht in die nächste Runde. Der 62-Jährige will sich während des Berufungsprozesses zu den Vorwürfen äußern und Fragen beantworten. Dies kündigten seine Anwälte am Mittwoch zum Auftakt vor dem Landgericht München an.
Im vergangenen Mai war der damals 61-Jährige wegen sexueller Nötigung einer Professorin und einer Dozentin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Er sollte eine Geldauflage von 25 000 Euro zahlen. Das Amtsgericht München hatte es als erwiesen angesehen, dass der Professor die beiden Frauen 2009 und 2012 in Räumen der Hochschule massiv bedrängt hatte. Die Verteidigung vermutete eine Intrige hinter den Vorwürfen, plädierte auf Freispruch und focht das Urteil an.
Für ihn stehe seine ganze Existenz auf dem Spiel, hatte der Professor zum Abschluss der Beweisaufnahme im Amtsgerichts-Prozess gesagt. Er sei «in jeder Hinsicht ein gewaltfreier Mensch». Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falles aber ruhen.
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Ex-Hochschulpräsident bestreitet sexuelle Nötigung
Ein Hochschulleiter soll zwei Mitarbeiterinnen sexuell bedrängt haben. Ein Gericht hat ihn in einem Fall schuldig gesprochen. Nun aber werden beide Fälle erneut vor Gericht verhandelt.
München (dpa) - Ein ehemaliger Präsident der Münchner Musikhochschule hat erneut bestritten, zwei Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Von ihm sei keine Bedrohung ausgegangen, sagte der 62-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht München zum Auftakt des Berufungsprozesses gegen ihn. «Das muss ich komplett abstreiten.» Es habe auch kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben.
Im vergangenen Mai war der Pianist und Musikwissenschaftler wegen sexueller Nötigung einer Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Er sollte eine Auflage von 25 000 Euro zahlen. Die Verteidigung vermutete eine Intrige, plädierte auf Freispruch und ging in Berufung. Auch die Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte, und ein Opfer legten Rechtsmittel ein. Deshalb wird der Fall nun in zweiter Instanz verhandelt.
Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Professor die Professorin 2009, als er ihr Vorgesetzter war, massiv bedrängt hatte. Angeklagt war er auch wegen eines zweiten Falls gewesen: 2012 soll er eine Dozentin sexuell genötigt haben. Von diesem Vorwurf sprach das Amtsgericht ihn frei. Im aktuellen Prozess werden beide Vorwürfe erneut untersucht.
Die Professorin habe er umarmt, ihr einen Kuss gegeben und in Überschwänglichkeit ihre Hand gehalten, sagte der Angeklagte am Mittwoch. Sympathie und Empathie habe er für sie empfunden. «Mit einem gewissen erotischen Touch», räumte er ein. Sexuell genötigt habe er sie aber nicht.
Auch der Dozentin habe er lediglich einen Kuss gegeben. Zu ihr habe er ein familiäres Verhältnis gehabt, das auch körperlich orientiert gewesen sein. «Es war aber nicht sexuell konnotiert.»
Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falls ruhen. Sein Anwalt Alexander Stevens sagte, es gebe eine massive Vorverurteilung durch die Medien. Deshalb sei sein Mandant in der Situation, seine Unschuld beweisen zu müssen, nicht aber in der, die richtig wäre: nämlich dass das Gericht seine Schuld beweisen müsse.