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Musikhochschulen, nicht nur Orte der Muse
Hochschule für Musik und Theater München. Foto: Hufner
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Bewährungsstrafe für Musik-Professor wegen sexueller Nötigung

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Die sexuellen Übergriffe kamen nicht von irgendwem. Es war der Chef der Münchner Musikhochschule, der zwei Mitarbeiterinnen belästigte. Jetzt hat ihn ein Gericht wegen der Übergriffe verurteilt.

 Der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule ist wegen sexueller Nötigung einer Professorin und einer Dozentin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der 61-Jährige soll eine Geldauflage von 25 000 Euro zahlen.

Das Amtsgericht München sah es am Freitag als erwiesen an, dass der Professor die beiden Frauen 2009 und 2012 in Räumen der Hochschule massiv bedrängt hatte. Die Verteidigung vermutete eine Intrige hinter den Vorwürfen und plädierte auf Freispruch.

„Mit Verlaub, Herr Professor, Sie sind ein Grapscher“, leitete der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl die Urteilsbegründung ein. Der Schuldspruch stützte sich nach umfangreicher Beweisaufnahme besonders auf die Aussagen der beiden Nebenklägerinnen. Deren Schilderungen seien glaubwürdig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

Die beiden Frauen hatten sich unmittelbar nach den Übergriffen Dritten anvertraut. Ihnen schilderten sie das Verhalten des Chefs genauso wie vor Gericht. Beide entschlossen sich erst nach dem Ausscheiden des 61-Jährigen aus dem Präsidentenamt zur Strafanzeige. Sie fühlten sich durch sein Vorgehen traumatisiert, gaben sie an.

Für ihn stehe seine ganze Existenz auf dem Spiel, sagte der Professor zum Abschluss der Beweisaufnahme. Er sei „in jeder Hinsicht ein gewaltfreier Mensch“. Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falles ruhen.

Schon Staatsanwalt Markus Michl hatte in seinem Plädoyer von „geringer Gewaltanwendung“ gesprochen. Der Angeklagte sei „kein Gewalttäter und Vergewaltiger“, sagte auch der Vorsitzende Richter. Er habe aber „seine Machtkompetenz ausgenützt“. Die Verteidiger Alexander Stevens und Stephan Lucas, bekannt durch Auftritte in Gerichtsshows des Privatfernsehens, wollen das Urteil anfechten.

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