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Bistum Regensburg weist Bericht über Popmusik-Verbot zurück

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Regensburg - Das Bistum Regensburg wehrt sich gegen den Vorwurf eines "Kreuzzugs" gegen Popmusik in Gottesdiensten. Keine Stilrichtung, also auch nicht die Popmusik, sei ausgeschlossen, allerdings seien Gottesdienste "mit liturgischer oder liturgiegeeigneter Musik zu gestalten", sagte ein Bistumssprecher am Montag in Regensburg.

Die "Süddeutsche Zeitung" (Montagausgabe) hatte berichtet, der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller habe ein "Pop-Verbot" bei Trauungen erlassen. Müller führe den "Kreuzzug gegen Pop-Schnulzen in Gottesdiensten" in Deutschland an. Der Bericht zitiert aus dem Amtsblatt für die Diözese Regensburg vom September 2007, in dem es hieß, es sei im Bistum nicht gestattet, die Feier der Trauung "mit liturgiefremder oder liturgieungeeigneter Musik zu gestalten". Der Ort für weltliche Musik (Popsongs, Schlager-, Musical-, Film- oder Opernmelodien) sei "die weltliche Hochzeitsfeier, nicht aber die kirchliche Trauung".

Der Bistumssprecher wies den Vorwurf eines Popmusik-Verbots zurück. Was liturgiegeeignet sei, das sei keine grundsätzliche Stilfrage: "Ein Halleluja etwa können Sie singen in allen denkbaren Varianten der Musik, sei es als Jazzmusik, als Gospel, als barocke Chormusik, als Gregorianik, von Katie Melua und auch nach Michael Jackson", erläuterte er. "Das Halleluja muss nur zwei Auflagen erfüllen: Es muss am Ende ein gemeintes Halleluja sein und es muss in der Qualität der Aufführung der Würde und dem Sinn des Anlasses gerecht werden."