Die Antragsfrist für Corona-Hilfen für in Not geratene Kultureinrichtungen in Brandenburg ist nach Angaben des Kulturministeriums bis Ende des Monats verlängert worden. Einnahmeausfälle werden bis zu 100 Prozent erstattet, wie Kulturministerin Manja Schüle (SPD) am Sonntag mitteilte.
Der Teil-Lockdown im November mit den verfügten Schließungen habe die Situation der Betroffenen weiter drastisch verschärft. „Für die Kultur ist er eine Katastrophe“, sagte Schüle. Es sei deshalb entschieden worden, die Bewerbungsfrist für die Corona-Kulturhilfe zu verlängern. Das Programm war Ende April 2020 gestartet worden.
Angesprochen werden kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. 30 Millionen Euro stehen aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms des Landes bereit.
Das gilt für erhöhte Personal- und Sachausgaben, die durch pandemiebedingte Vorkehrungen für den Veranstaltungsbetrieb erforderlich werden. Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen werden nicht berücksichtigt.